{"id":6041,"date":"2026-05-11T15:23:25","date_gmt":"2026-04-17T13:24:22","guid":{"rendered":"https:\/\/www.apeldoorn.nl\/college-van-b-en-w\/beleidsstukken-en-visies\/economie-ontwikkeling\/beleidsnotitie-standplaatsen\/"},"modified":"2026-07-02T15:42:56","modified_gmt":"2026-07-02T13:42:56","slug":"beleidsnotitie-standplaatsen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.apeldoorn.nl\/de\/college-van-b-en-w\/beleidsstukken-en-visies\/economie-ontwikkeling\/beleidsnotitie-standplaatsen\/","title":{"rendered":"Strategiepapier zu Standorten"},"content":{"rendered":"<div data-acfblock=\"Tekst\" class=\"section a section--green-lighter e-tekst\">\r\n\t<div class=\"container\">\r\n\t\t<div class=\"row justify-content-center elementOnTop\">\r\n\t\t\t<div class=\"col article-content__content-custom-1220 editor elementOnTop\">\r\n<p><strong>Inhalt<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li style=\"list-style-type: none\">\n<ul>\n<li><a href=\"#inleiding\">Einleitung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#soorten\">Arten von Stellpl\u00e4tzen<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#juridisch-kader\">Rechtlicher Rahmen<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#permanente-standplaatsen\">Weitere Bestimmungen zu festen Standorten<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#incidentele-standplaatsen\">Weitere Bestimmungen zu gelegentlichen Standorten<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#toezicht\">Aufsicht und Durchsetzung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#bijlagen\">Anh\u00e4nge<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2><a id=\"inleiding\"><\/a>Einleitung<\/h2>\n<h3>Ziel<\/h3>\n<p>Ziel dieses Papiers ist es, den Bewertungsrahmen f\u00fcr die Beurteilung von Antr\u00e4gen auf eine Standplatzgenehmigung zu beschreiben. Dieser politische Rahmen erg\u00e4nzt somit die Vorschriften der APV und der Einzelhandelsvision. Ein weiteres Ziel besteht darin, die Standorte und die Anzahl der Standpl\u00e4tze unter Kontrolle zu bringen und zu halten.<br \/>\nDie beh\u00f6rdliche Festlegung dieses Leitfadens zu Standpl\u00e4tzen bietet Rechtssicherheit f\u00fcr Unternehmer (einschlie\u00dflich ambulant t\u00e4tiger Unternehmer) und schafft Klarheit f\u00fcr Vollzugsbeamte, Anwohner, sonstige Interessengruppen und Genehmigungsbeh\u00f6rden hinsichtlich der Art und Weise der Genehmigungserteilung, der Pr\u00fcfung der Antr\u00e4ge und der Durchsetzung.<br \/>\nSchlie\u00dflich zielt das Strategiepapier darauf ab, durch einen klaren politischen Rahmen und damit eine einfach anzuwendende Vorgehensweise bei der Bearbeitung von Antr\u00e4gen die Bearbeitungszeit f\u00fcr Antr\u00e4ge auf eine Standplatzgenehmigung zu verk\u00fcrzen.<\/p>\n<h3>Allgemeines<\/h3>\n<p>Der Verkauf von Waren wie beispielsweise Blumen, Milchprodukten, Fisch, Eis oder Kleidung an Verkaufsst\u00e4nden im \u00f6ffentlichen Raum ist in vielen Gemeinden eine seit jeher bekannte und nicht mehr wegzudenkende T\u00e4tigkeit. Er belebt die Stadt, tr\u00e4gt zur Attraktivit\u00e4t des \u00f6ffentlichen Raums bei, deckt einen Bedarf der Verbraucher ab und leistet einen Beitrag zur Schaffung von Arbeitspl\u00e4tzen.<br \/>\nF\u00fcr die Nutzung eines Standplatzes im Freien gilt eine Genehmigungspflicht, deren Ziel es ist, die \u00f6ffentliche Ordnung und Sicherheit zu gew\u00e4hrleisten. Standpl\u00e4tze k\u00f6nnen n\u00e4mlich Bel\u00e4stigungen oder Beeintr\u00e4chtigungen verursachen. Dar\u00fcber hinaus verhindert die Genehmigungspflicht eine unkontrollierte Zunahme der Anzahl der Standpl\u00e4tze, wodurch der \u00f6ffentliche Raum f\u00fcr andere Aktivit\u00e4ten nicht mehr nutzbar w\u00e4re.<\/p>\n<div class=\"split-view__content-top editor editor--playfair-headings\"><\/div>\n<h3>Begriff \u201eStandort\u201c<\/h3>\n<p>Unter dem Begriff \u201cVerkaufsstand\u201d versteht man: \u201eeinen f\u00fcr die \u00d6ffentlichkeit zug\u00e4nglichen Ort im Freien, an dem mit einem Fahrzeug, einem Verkaufsstand, einem Tisch oder auf sonstige Weise Waren zum Verkauf angeboten, Waren ausgeh\u00e4ndigt oder Dienstleistungen erbracht werden.\u201c Verkaufsst\u00e4nde k\u00f6nnen nichtkommerzieller oder kommerzieller Natur sein. Nichtkommerzielle Verkaufsst\u00e4nde werden genutzt, um Informationen zu vermitteln und\/oder ideelle Werbung zu betreiben. Kommerzielle Standpl\u00e4tze sind gewinnorientiert. Neben der Unterscheidung zwischen nichtkommerziellen und kommerziellen Standpl\u00e4tzen gibt es auch eine Unterscheidung zwischen dauerhaften und gelegentlichen Standpl\u00e4tzen. Diese Unterscheidung bezieht sich auf die Anzahl der Tage, an denen der Standplatz im Laufe des Jahres genutzt wird (siehe weiter unten Kapitel 2).<\/p>\n<h3>Problemstellung<\/h3>\n<p>Die Gemeinde Apeldoorn erh\u00e4lt zunehmend Antr\u00e4ge auf Erteilung einer Genehmigung f\u00fcr die Nutzung eines dauerhaften oder vor\u00fcbergehenden Standplatzes zu Werbezwecken. Dauerhafte Standpl\u00e4tze k\u00f6nnen f\u00fcr den Unternehmer wirtschaftlich attraktiv sein, da sie es erm\u00f6glichen, flexibel auf die Bed\u00fcrfnisse der Kunden an verschiedenen Standorten und zu unterschiedlichen Zeiten einzugehen. Aufgrund dieser wirtschaftlichen Attraktivit\u00e4t werden die meisten Standpl\u00e4tze f\u00fcr den Zeitraum von Donnerstag bis einschlie\u00dflich Samstag beantragt.<br \/>\nFest ans\u00e4ssige Einzelh\u00e4ndler (die meist hohe Betriebskosten zu tragen haben) bevorzugen in den meisten F\u00e4llen eine zur\u00fcckhaltende Politik der Gemeinde. Sie betrachten die ambulanten Unternehmer vor allem als Erg\u00e4nzung zu ihrem bestehenden Angebot.<\/p>\n<p>Die derzeitige Standplatzpolitik wurde 2010 und Anfang 2011 gemeinsam mit verschiedenen Akteuren wie dem Verband der Apeldoorn-Unternehmer (FAO), den Unternehmerverband der Apeldoorn-Innenstadt (BOA), den Zentralverband des ambulanten Handels (CVAH) sowie verschiedenen Dienststellen der Gemeinde Apeldoorn ausdr\u00fccklich evaluiert. Es wurde festgestellt, dass die Standplatzrichtlinie von 2004 einer gew\u00fcnschten Aktualisierung bedarf. Als gew\u00fcnschte Schwerpunkte f\u00fcr einen neuen Richtlinienentwurf 2011 wurden im Vergleich zur Standplatzrichtlinie von 2004 folgende Punkte genannt:<\/p>\n<ul>\n<li>Eine gro\u00dfe Anzahl von Verkaufsst\u00e4nden nimmt zunehmend einen dauerhaften Charakter an, wodurch sie eher einem regul\u00e4ren Gesch\u00e4ft \u00e4hneln. Dies ist eine unerw\u00fcnschte Situation, da Verkaufsst\u00e4nde in erster Linie als Erg\u00e4nzung zum bestehenden Angebot an Gesch\u00e4ften gedacht sind;<\/li>\n<li>An einigen Standorten in der N\u00e4he von Einkaufszentren entstehen immer mehr Verkaufsst\u00e4nde. In der Einzelhandelsvision wird den Verkaufsst\u00e4nden keine ausdr\u00fcckliche Beachtung geschenkt. Erg\u00e4nzend zur Einzelhandelsvision besteht Bedarf an einer Regulierung der Anzahl der Verkaufsst\u00e4nde, um den Zielen der Einzelhandelsstruktur gerecht zu werden;<\/li>\n<li>Es besteht Bedarf an Klarheit hinsichtlich der Durchsetzungsma\u00dfnahmen, die die Gemeinde in Bezug auf Standpl\u00e4tze anwendet;<\/li>\n<li>Es ist erforderlich, die aktuellen Rechtsprechungsentscheidungen in die Ablehnungsgr\u00fcnde f\u00fcr eine Standplatzgenehmigung aufzunehmen. Diese Rechtsprechung vermittelt einen besseren Einblick in die Gr\u00fcnde f\u00fcr die Ablehnung oder Erteilung einer Genehmigung;<\/li>\n<li>F\u00fcr eine Reihe spezifischer Standorte, wie beispielsweise Autoglasreparaturen und Standorte zu Werbezwecken, sind erg\u00e4nzende Regelungen erforderlich, um negative Auswirkungen (Parkdruck, \u00dcberlastung der Umgebung) zu vermeiden. Ein politischer Rahmen bietet Anhaltspunkte f\u00fcr die Beurteilung von Antr\u00e4gen auf spezifische Standorte.<\/li>\n<li>Es wird beantragt, eine unbefristete Genehmigung zu erteilen. Falls dies nicht gew\u00e4hlt wird, wird darum gebeten, genauer anzugeben, wie mit dem sogenannten \u201cVorkaufsrecht\u201d nach Ablauf der f\u00fcnfj\u00e4hrigen Genehmigungsdauer umgegangen wird. In diesem politischen Rahmen ist festgelegt, dass Genehmigungen auf unbestimmte Zeit erteilt werden. Zudem sind die Richtlinien f\u00fcr den Widerruf von Standplatzgenehmigungen ausdr\u00fccklich genannt.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die oben genannten Punkte wurden in verschiedenen Abschnitten des neuen Strategiepapiers zu den Standorten 2011, das Ihnen nun vorliegt, n\u00e4her ausgef\u00fchrt. Dabei wurde im Hinblick auf das Arbeitsprogramm des Kollegiums und die allgemeinen Interessen der Deregulierung und des Abbaus des Verwaltungsaufwands ausdr\u00fccklich darauf geachtet, dass tats\u00e4chlich eine Notwendigkeit bestehen muss, zus\u00e4tzliche Vorschriften f\u00fcr (bestimmte) Standorte oder Standortlagen zu erlassen.<\/p>\n<h3>Lesehinweise<\/h3>\n<p>Nach der Einleitung werden in Kapitel 2 die verschiedenen Arten von Stellpl\u00e4tzen erl\u00e4utert. Der rechtliche Rahmen, in dem sich die Standplatzpolitik bewegt, wird in Kapitel 3 dargelegt. Der tats\u00e4chliche politische Rahmen in Form von n\u00e4heren Bestimmungen wird in den Kapiteln 4 und 5 ausgearbeitet. Schlie\u00dflich wird in Kapitel 6 die Durchsetzung in Bezug auf Standpl\u00e4tze behandelt.<\/p>\n<h3>Geltungsbereich der Richtlinie<\/h3>\n<p>Alle Arten von Stellpl\u00e4tzen fallen in den Geltungsbereich dieses Papiers.<br \/>\nEine Ausnahme bildet der gelegentlich genutzte Verkaufsstand, der im Rahmen einer Veranstaltung auf dem Veranstaltungsgel\u00e4nde aufgestellt wird. Ein Beispiel hierf\u00fcr ist ein Imbissstand bei gro\u00dfen Musikveranstaltungen in der Stadt.<br \/>\nAuch die Standgenehmigungen im Zusammenhang mit dem Warenmarkt fallen nicht in den Geltungsbereich dieses Papiers. Artikel 5.2.3 Absatz 4 der APV nimmt n\u00e4mlich feste Standpl\u00e4tze auf einem Warenmarkt und bei Veranstaltungen vom Genehmigungssystem f\u00fcr Standpl\u00e4tze aus. Schlie\u00dflich f\u00e4llt auch der Stra\u00dfenverkauf als eine Form des ambulanten Handels nicht unter diese Richtlinie, sondern es gelten hierf\u00fcr gesonderte Vorschriften in Artikel 5.2.2. der APV.<\/p>\n<h2><a id=\"soorten\"><\/a>Arten von Stellpl\u00e4tzen<\/h2>\n<p>In Abschnitt 1.2 wird der Begriff \u201eStellpl\u00e4tze\u201c erl\u00e4utert. In der Praxis werden verschiedene Arten von Stellpl\u00e4tzen unterschieden, die einer n\u00e4heren Erl\u00e4uterung bed\u00fcrfen. Nachstehend finden Sie eine \u00dcbersicht<\/p>\n<h3>Fester Standort<\/h3>\n<p>Ein fester Standplatz ist ein Standplatz, der ein Jahr lang an einem oder mehreren Tagen pro Woche belegt wird. Dabei handelt es sich beispielsweise um einen festen Fisch-, Imbiss- oder Blumenstand in einem Stadtteil-Einkaufszentrum.<br \/>\nDie Standplatzgenehmigung wird nach dem Prinzip \u201cWer zuerst kommt, mahlt zuerst\u201d erteilt. Die Standplatzgenehmigung enth\u00e4lt Vorschriften zur \u00dcbertragbarkeit, zu den Abmessungen, zur Sauberhaltung, zu den \u00d6ffnungszeiten, zum Brandschutz usw.<br \/>\nEine besondere Stellung nimmt der Fu\u00dfg\u00e4ngerbereich in der Innenstadt ein. In der Fu\u00dfg\u00e4ngerzone werden keine neuen festen oder dauerhaften Standpl\u00e4tze vergeben. Fu\u00dfg\u00e4ngerverkehr, die Belieferung von Gesch\u00e4ften, Auslagen, Hochzeitszeremonien, die Erreichbarkeit f\u00fcr Rettungsdienste und das Erscheinungsbild des Einkaufszentrums machen dies unerw\u00fcnscht.<br \/>\nAuch vor\u00fcbergehende, saisonale Stellpl\u00e4tze k\u00f6nnen als dauerhafte Stellpl\u00e4tze gelten. Dabei handelt es sich um eine (beabsichtigte) Nutzung durch einen Stellplatzinhaber f\u00fcr einen bestimmten Zeitraum, bis<br \/>\nmaximal zwei Monate. Beispiele hierf\u00fcr sind Standpl\u00e4tze f\u00fcr den Verkauf von Oliebollen in der Innenstadt, im Einkaufszentrum \u201c\u2019t Fort\u201c und im Einkaufszentrum \u201ede Anklaar\u201c.<\/p>\n<h3>Gelegentlicher Einsatzort<\/h3>\n<p>Unter dem Begriff \u201egelegentlich genutzter Standort\u201c fallen eine Reihe von tempor\u00e4ren Standorten, die sich in ihrer Art stark unterscheiden. Gelegentlich genutzte Standorte sind f\u00fcr eine Nutzung von h\u00f6chstens einigen Tagen pro Jahr vorgesehen. Im Folgenden finden Sie eine \u00dcbersicht \u00fcber verschiedene Arten von gelegentlich genutzten Standorten.<\/p>\n<h4>Standort f\u00fcr Werbezwecke<\/h4>\n<p>Ein Stand zu Werbezwecken ist ein Stand, an dem kostenlose Speisen oder Getr\u00e4nke, Gegenst\u00e4nde oder anderes Material an die Einkaufenden verteilt werden.<\/p>\n<h4>Gelegentliche Verkaufsst\u00e4nde<\/h4>\n<p>Ein gelegentlicher Verkaufsstand kann verschiedene Formen annehmen. Beispiele hierf\u00fcr sind der Verkauf von Einzelhandelswaren au\u00dferhalb eines Ladens, ein Verkaufsstand im Zusammenhang mit dem Umbau eines Ladenlokals oder ein Imbissstand am Kanal.<\/p>\n<h4>Ideale Standorte<\/h4>\n<p>Eine besondere Form eines gelegentlichen Standplatzes ist der ideelle Standplatz. Dabei handelt es sich um einen Standplatz, an dem gedruckte oder schriftliche Unterlagen ausgegeben oder verkauft werden. Beispiele hierf\u00fcr sind die Mitgliederwerbung f\u00fcr Wohlt\u00e4tigkeitsorganisationen wie den Weltnaturfonds und Natuurmonumenten, aber auch Standpl\u00e4tze beispielsweise f\u00fcr die Brustkrebsforschung.<\/p>\n<h4>Besondere (Dienstleistungs-)Standorte<\/h4>\n<p>Es handelt sich hierbei um einen Standort f\u00fcr gewerbliche Dienstleistungen. In den letzten Jahren sind hierf\u00fcr zunehmend Antr\u00e4ge eingegangen. Der Grund daf\u00fcr ist, dass Dienstleistungsunternehmen ihr Angebot ausbauen m\u00f6chten, indem sie ihre Dienstleistungen in der N\u00e4he der Zielgruppe anbieten. Beispiele hierf\u00fcr sind die \u201eH\u00f6rbusse\u201c, Verbrauchertests von Waren sowie Busse von Versicherungsgesellschaften oder Banken.<br \/>\nBei gelegentlichen Standpl\u00e4tzen wird zwischen dem kommerziellen und dem nichtkommerziellen Angebot von Waren und\/oder Dienstleistungen unterschieden. F\u00fcr die Innenstadt werden viele Antr\u00e4ge auf gelegentliche kommerzielle Standpl\u00e4tze gestellt. Die Anzahl der daf\u00fcr verf\u00fcgbaren Standorte ist jedoch begrenzt, da es nicht w\u00fcnschenswert ist, dass Standpl\u00e4tze vor Schaufenstern von Gesch\u00e4ften belegt werden. Um St\u00f6rungen der \u00f6ffentlichen Ordnung und Sicherheit sowie eine \u00dcberlastung der Innenstadt zu vermeiden, eignen sich nur der Raadhuisplein und der Marktplein als Standorte, die hierf\u00fcr w\u00e4hrend des gesamten Kalenderjahres regelm\u00e4\u00dfig genutzt werden k\u00f6nnen. In Ausnahmef\u00e4llen kann auf andere Standorte wie den kleinen Platz vor der Oranjerie, den Leienplein oder den Stationsplein ausgewichen werden.<\/p>\n<h2><a id=\"juridisch-kader\"><\/a>Rechtlicher Rahmen<\/h2>\n<h3>Einleitung<\/h3>\n<p>Der rechtliche Rahmen (die Allgemeine Ortsverordnung und erg\u00e4nzende politische Rahmenbedingungen) ist ausschlaggebend daf\u00fcr, wie Antr\u00e4ge auf Standpl\u00e4tze gepr\u00fcft werden. In diesem Kapitel wird dies n\u00e4her erl\u00e4utert.<\/p>\n<h3>Allgemeine Ortsverordnung (APV)<\/h3>\n<p>Die Nutzung eines Standplatzes wird durch Artikel 5.2.3 der APV geregelt. Darin ist ein Verbot des Anbietens von Waren an einem festen Ort im \u00f6ffentlichen Raum ohne Genehmigung des B\u00fcrgermeisters und der Stadtr\u00e4te festgelegt. F\u00fcr die Einrichtung eines Verkaufsstandes besteht somit eine Genehmigungspflicht. In Artikel 5.2.3 Absatz 5 der APV sind die Ablehnungsgr\u00fcnde f\u00fcr Verkaufsst\u00e4nde aufgef\u00fchrt, anhand derer Antr\u00e4ge gepr\u00fcft werden.<\/p>\n<h4>Erl\u00e4uterung der Ablehnungsgr\u00fcnde aus der APV<\/h4>\n<p>Auf der Grundlage von \u00a7 5.2.3 Abs. 5 der APV kann ein Antrag auf eine Genehmigung f\u00fcr einen festen Standplatz abgelehnt werden. Eine Genehmigung kann verweigert werden:<\/p>\n<ol>\n<li>im Interesse der \u00f6ffentlichen Ordnung;<\/li>\n<li>um Bel\u00e4stigungen zu vermeiden oder zu begrenzen;<\/li>\n<li>im Interesse des Schutzes des Erscheinungsbildes der Umgebung;<\/li>\n<li>im Interesse der Verkehrsfreiheit oder -sicherheit;<\/li>\n<li>wenn aufgrund besonderer Umst\u00e4nde in der Gemeinde oder in einem Teil der Gemeinde vern\u00fcnftigerweise zu erwarten ist, dass durch die Erteilung der Genehmigung ein angemessenes Versorgungsniveau f\u00fcr die Verbraucher vor Ort gef\u00e4hrdet wird;<\/li>\n<li>aufgrund des Widerspruchs zu einem geltenden Fl\u00e4chennutzungsplan<\/li>\n<\/ol>\n<p>Eine Standplatzgenehmigung wird erteilt, wenn das Ergebnis der Pr\u00fcfung des Antrags anhand der oben genannten m\u00f6glichen Ablehnungsgr\u00fcnde positiv ausf\u00e4llt.<\/p>\n<h3>Erl\u00e4uterungen zu den Pr\u00fcfungskriterien der APV<\/h3>\n<h4>1.  Bedeutung der \u00f6ffentlichen Ordnung<\/h4>\n<p>Der Begriff \u201e\u00f6ffentliche Ordnung\u201c bezeichnet den normalen Ablauf des gesellschaftlichen Lebens an einem bestimmten Ort und unter bestimmten Umst\u00e4nden. Das Kriterium der \u00f6ffentlichen Ordnung wird h\u00e4ufig im Zusammenhang mit der Eind\u00e4mmung oder Verhinderung von Bel\u00e4stigungen sowie der Verkehrssicherheit herangezogen.<br \/>\nBei jedem Antrag wird gepr\u00fcft, ob das Interesse an der \u00f6ffentlichen Ordnung so gro\u00df ist, dass eine Genehmigung verweigert werden muss, oder ob die Erteilung einer Genehmigung unter Auferlegung von Auflagen hinsichtlich der \u00f6ffentlichen Ordnung erfolgen kann. Besteht bei der Beantragung einer Standplatzgenehmigung der Verdacht, dass das Produkt oder der Unternehmer in irgendeiner Weise die \u00f6ffentliche Ordnung st\u00f6ren k\u00f6nnte, wird ein begr\u00fcndetes Gutachten beim Team f\u00fcr \u00dcberwachung und Durchsetzung im \u00f6ffentlichen Raum (THOR) eingeholt. Der Unternehmer kann auf Wunsch aufgefordert werden, ein F\u00fchrungszeugnis aus dem Strafregister vorzulegen.<\/p>\n<h4>2.  Bedeutung der Vermeidung oder Eind\u00e4mmung von Bel\u00e4stigungen<\/h4>\n<p>Mehrere Verkaufsst\u00e4nde am selben Standort k\u00f6nnen zu Bel\u00e4stigungen f\u00fchren. In Einkaufszentren sind maximal f\u00fcnf Verkaufsst\u00e4nde gleichzeitig zul\u00e4ssig. Nach der Rechtsprechung liegt ab sechs Verkaufsst\u00e4nden ein Markt vor. Auch das Backen und Braten an einem Verkaufsstand kann zu Bel\u00e4stigungen f\u00fchren. Die \u201eActiviteitenbesluit\u201c enth\u00e4lt eine Reihe von Bestimmungen, unter anderem hinsichtlich der Emission von Backd\u00e4mpfen. Diese Bestimmungen stellen jedoch keinen Grund dar, auf dessen Grundlage eine Standplatzgenehmigung verweigert werden kann.<br \/>\nEine Standplatzgenehmigung kann jedoch verweigert werden, wenn die aufzustellende Verkaufseinrichtung nicht \u00fcber eine sichere Kochanlage verf\u00fcgt. Um dies beurteilen zu k\u00f6nnen, m\u00fcssen Standplatzinhaber, die mit Gas kochen oder braten m\u00f6chten, ein Zertifikat eines anerkannten Installationsb\u00fcros bzw. -unternehmens vorlegen.<\/p>\n<h4>3.  Bedeutung des Schutzes des Erscheinungsbildes der Umgebung<\/h4>\n<p>Bei der Pr\u00fcfung kann dieser Ablehnungsgrund herangezogen werden, wenn ein oder mehrere Standpl\u00e4tze an einer Stelle eingenommen werden, an der das Stra\u00dfenbild erheblich beeintr\u00e4chtigt wird. Mit diesem Ablehnungsgrund kann das Erscheinungsbild von denkmalgesch\u00fctzten Geb\u00e4uden oder *st\u00e4dtebaulichen Ensembles gewahrt werden. Bei der Pr\u00fcfung des Antrags wird gepr\u00fcft, ob der Standplatz keine Sichtlinien beeintr\u00e4chtigt oder sich vor oder hinter Denkm\u00e4lern bzw. Kunstobjekten befindet. Nach dem Abbau des Standplatzes d\u00fcrfen keine Spuren zur\u00fcckbleiben, wie beispielsweise Anschluss-, Entnahme- und Abflussstellen, die in \u00e4sthetisch inakzeptabler Weise gestaltet sind. Neben den Anforderungen an den Standplatz wird vom Standplatzinhaber verlangt, dass er eine Verkaufsanlage nutzt, die sich in einem guten Wartungszustand befindet.<br \/>\nSollte dies angebracht sein (z. B. am Standort Stationsplein, wo hohe st\u00e4dtebauliche Qualit\u00e4tsanspr\u00fcche bestehen), wird die Kommission f\u00fcr Umweltqualit\u00e4t sowohl hinsichtlich des Standorts als auch der Verkaufsgestaltung um eine Stellungnahme gebeten.<\/p>\n<p>*St\u00e4dtebauliche Ensembles: eine r\u00e4umliche Einheit\/ein Teilgebiet. Innerhalb r\u00e4umlicher Einheiten\/Teilgebiete muss die Einheit im Erscheinungsbild des Ganzen gewahrt bleiben. Dabei werden der Kontext (in Bezug auf die urspr\u00fcnglichen Elemente), das Konzept (in Bezug auf das Gestaltungsprinzip oder die Strategie), die Struktur (in Bezug auf die Gestaltung der Topografie), die Parzellierung (in Bezug auf die Ausgestaltung der Struktur) und die Charakteristik (in Bezug auf die spezifischen Merkmale eines Gebiets).<\/p>\n<h4>4. Bedeutung der Verkehrsfreiheit oder -sicherheit<\/h4>\n<p>Verkaufsst\u00e4nde, an denen Waren zum Verkauf angeboten werden, ziehen in der Praxis Verkehr an. Durch diese verkehrsanziehende Wirkung kann es zu unerw\u00fcnschten \u00dcberquerungsbewegungen von Fu\u00dfg\u00e4ngern kommen, Fu\u00dfwege k\u00f6nnen blockiert werden und es kann zu unzul\u00e4ssigem Fahrradverkehr in Fu\u00dfg\u00e4ngerzonen kommen. Ein Verkaufsstand kann zu viele Parkpl\u00e4tze beanspruchen, und zudem k\u00f6nnen parkende und abgestellte Autos in der unmittelbaren Umgebung Bel\u00e4stigungen verursachen oder die Verkehrssicherheit beeintr\u00e4chtigen, wenn sie die Sicht versperren. Im Interesse der Verkehrssicherheit ist es daher nicht m\u00f6glich, \u00fcberall einen Standplatz einzurichten. Die Aufrechterhaltung der Erreichbarkeit mit dem Auto, der Verkehrsfluss und die M\u00f6glichkeit der Anlieferung der zu verkaufenden Produkte sind Aspekte, die bei der Beurteilung eines Antrags ber\u00fccksichtigt werden.<\/p>\n<h4>5. Versorgungsniveau<\/h4>\n<p>Dieser Ablehnungsgrund gilt nur f\u00fcr Dauerstellpl\u00e4tze. Die Verweigerung einer Genehmigung f\u00fcr die Nutzung eines Dauerstellplatzes aufgrund des Ausstattungsniveaus kann nur in zwei F\u00e4llen akzeptiert werden:<\/p>\n<p>1. wenn ein neues Einkaufszentrum errichtet wird;<br \/>\n2. oder wenn es innerhalb des Versorgungsgebiets nur noch ein Gesch\u00e4ft einer bestimmten Branche gibt und dieses Gesch\u00e4ft durch die Erteilung der Genehmigung zu verschwinden droht. Dadurch w\u00fcrde das Versorgungsniveau vor Ort gef\u00e4hrdet.<\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich ist also die Wettbewerbsposition eines etablierten Einzelh\u00e4ndlers kein Grund, eine Standplatzgenehmigung zu verweigern; siehe hierzu auch die Rechtsprechung der Abteilung f\u00fcr Verwaltungsrechtsprechung des Staatsrats. Auf der Grundlage einer Vertriebsplanungsuntersuchung (DPO) k\u00f6nnen Einzelh\u00e4ndler in einem neu errichteten Einkaufszentrum jedoch vor dem Wettbewerb durch Standplatzinhaber gesch\u00fctzt werden. Das Gericht hat anerkannt, dass Einzelh\u00e4ndler w\u00e4hrend eines bestimmten Zeitraums, in dem die Anlaufkosten noch hoch sind, im Interesse der Schaffung eines ausreichenden Versorgungsniveaus f\u00fcr die Verbraucher vor Wettbewerb durch Standpl\u00e4tze gesch\u00fctzt werden m\u00fcssen (Urteil ARRS vom 17.02.1986, AB 1987, 3).<br \/>\nEine Standplatzgenehmigung kann nach der Rechtsprechung der Abteilung f\u00fcr Verwaltungsrechtsprechung des Staatsrats jedoch verweigert werden, wenn bei der Erteilung die Gefahr besteht, dass im Wettbewerb der etablierte Handel gegen\u00fcber dem Standplatzinhaber den K\u00fcrzeren zieht und dadurch das Versorgungsniveau f\u00fcr den Verbraucher unter ein akzeptables Ma\u00df sinkt. Dies ist der Fall, wenn durch die Einrichtung eines festen Standplatzes ein Gesch\u00e4ft verschwindet und es in der unmittelbaren Umgebung keine Ersatzm\u00f6glichkeit gibt, die der Nachfrage der Verbraucher gerecht werden kann. Der Verbraucher w\u00e4re dadurch fortan f\u00fcr seine Eink\u00e4ufe auf den ambulanten H\u00e4ndler angewiesen. Dieser ist jedoch manchmal nicht t\u00e4glich an seinem Standplatz anzutreffen, verf\u00fcgt \u00fcber ein weniger umfangreiches Angebot an verschiedenen Produkten und kann relativ leicht (ohne allzu hohe Kosten) an einen anderen Standort in der unmittelbaren Umgebung wechseln. Der Standplatzinhaber bietet dann keine ausreichende Garantie f\u00fcr die Aufrechterhaltung eines akzeptablen Versorgungsniveaus.<\/p>\n<p>Die Europ\u00e4ische Dienstleistungsrichtlinie l\u00e4sst den Ablehnungsgrund f\u00fcr Standortgenehmigungen, an denen (auch) Dienstleistungen erbracht werden, nicht zu, da dies als unzul\u00e4ssige wirtschaftliche Beschr\u00e4nkung des freien Dienstleistungsverkehrs angesehen wird. Es ist jedoch m\u00f6glich, diesen Ablehnungsgrund bei einem Standplatz f\u00fcr den Verkauf von Waren geltend zu machen. Darauf findet die Richtlinie keine Anwendung.<\/p>\n<h4>6.  Aufgrund des Widerspruchs zu einem geltenden Fl\u00e4chennutzungsplan<\/h4>\n<p>Auch dieser Ablehnungsgrund gilt nur f\u00fcr feste Standpl\u00e4tze. Feste Standpl\u00e4tze m\u00fcssen mit der geltenden Fl\u00e4chennutzung vereinbar sein. Standpl\u00e4tze sind an Standorten zul\u00e4ssig, die die Fl\u00e4chennutzungsbestimmungen \u201cEinzelhandel\u201c, \u201dVerkehrszwecke\u201c, \u201dAufenthaltszwecke\u201c oder eine gleichwertige Bestimmung aufweisen. An Standorten mit einer anderen Fl\u00e4chennutzung, wie beispielsweise Gr\u00fcnfl\u00e4chen und Wohnzwecken, d\u00fcrfen keine dauerhaften Standpl\u00e4tze eingerichtet werden, es sei denn, es kann eine Ausnahmegenehmigung vom Umweltplan erteilt werden.<\/p>\n<p>Die Entscheidung f\u00fcr die Zweckbestimmungen \u201eVerkehr\u201c oder \u201eAufenthalt\u201c oder eine gleichwertige Zweckbestimmung ist in jeder Hinsicht vertretbar, da Standpl\u00e4tze ebenfalls auf und an der Stra\u00dfe entstanden sind und eigentlich untrennbar mit dieser verbunden sind.<br \/>\nDie Wahl dieser Standorte stellt eine Erweiterung der M\u00f6glichkeiten gegen\u00fcber der Standortpolitik von 2004 dar. Der Grund daf\u00fcr ist, dass dadurch Spielraum geschaffen wird, um bestimmte gew\u00fcnschte Initiativen zu ber\u00fccksichtigen.<br \/>\nZum Stra\u00dfenverkehr geh\u00f6rt auch der Fu\u00dfg\u00e4ngerbereich. In Einkaufszentren befindet sich diese innerhalb und um das Einkaufszentrum herum. Standpl\u00e4tze, die in einer Fu\u00dfg\u00e4ngerzone liegen, sind in Einkaufszentren zul\u00e4ssig (mit Ausnahme der Fu\u00dfg\u00e4ngerzone \u201eBinnenstad\u201c), sofern die Anforderungen von Artikel 5.2.3 der APV erf\u00fcllt sind. In der Fu\u00dfg\u00e4ngerzone \u201eBinnenstad\u201c sind feste Standpl\u00e4tze aus Gr\u00fcnden wie Lieferverkehr, Fu\u00dfg\u00e4ngerstr\u00f6me und Erreichbarkeit f\u00fcr Rettungsdienste unerw\u00fcnscht.<\/p>\n<h3>Zugeh\u00f6rige Gesetze und Vorschriften<\/h3>\n<h4>Verfassung<\/h4>\n<p>Artikel 7 der Verfassung (Meinungsfreiheit) besagt, dass f\u00fcr das Anbieten von Druckschriften keine Genehmigung verlangt werden darf. Erfolgt dies jedoch von einem Standplatz aus, ist f\u00fcr die Nutzung des Standplatzes eine Genehmigung erforderlich.<\/p>\n<h4>Gesetz \u00fcber die Laden\u00f6ffnungszeiten<\/h4>\n<p>Die Bestimmungen des Gesetzes \u00fcber die Laden\u00f6ffnungszeiten gelten auch f\u00fcr Verkaufsst\u00e4nde (Artikel 2 Absatz 2). Gem\u00e4\u00df dem Ladenschlussgesetz darf ein Verkaufsstand an Werktagen (Montag bis einschlie\u00dflich Samstag) von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr betrieben werden, und der Standbetreiber muss sich an die Regelung f\u00fcr den Sonntagsverkauf halten. Eine Ausnahme bilden Verkaufsst\u00e4nde, die sich auf Lebensmittel zum sofortigen Verzehr konzentrieren, die gem\u00e4\u00df dem Ausnahmegesetz zum Ladenschlussgesetz (Artikel 12) von der Sonntagsverkaufsregelung ausgenommen sind.<\/p>\n<h4>Alkoholgesetz<\/h4>\n<p>Im Alkoholgesetz ist festgelegt, dass alkoholhaltige Getr\u00e4nke nicht von einem Verkaufsstand aus verkauft werden d\u00fcrfen. Au\u00dferdem d\u00fcrfen w\u00e4hrend des Verkaufs keine alkoholhaltigen Getr\u00e4nke vorr\u00e4tig sein. Die \u00dcberwachung der Einhaltung des Alkoholgesetzes erfolgt durch die Lebensmittel- und Warenbeh\u00f6rde sowie durch kommunale Aufsichtsbeamte des Teams \u201eToezicht Handhaving Openbare Ruimte\u201c (THOR).<\/p>\n<h4>Gesetz \u00fcber das Handelsregister<\/h4>\n<p>Gem\u00e4\u00df dem Handelsregistergesetz von 1996 muss ein Unternehmen bei der Handelskammer eingetragen sein. Ohne die erforderliche Eintragung ist es nicht m\u00f6glich, Waren oder Dienstleistungen anzubieten.<\/p>\n<h4>Umweltgesetz<\/h4>\n<p>Im Umweltgesetz sind Vorschriften f\u00fcr Einrichtungen festgelegt, die f\u00fcr die Umgebung Bel\u00e4stigungen oder Beeintr\u00e4chtigungen verursachen k\u00f6nnen. Diese Bestimmungen gelten auch f\u00fcr Standbetreiber. Insbesondere an mobile Verkaufsst\u00e4nde f\u00fcr Fisch und Snacks werden Umweltanforderungen gestellt. Diese Anforderungen betreffen im Wesentlichen die Folgen des Frittierens. Dabei geht es um Aspekte wie die Abscheidung von Fett aus dem Abwasser und die Vermeidung von Geruchsbel\u00e4stigung. Dies wird von Fall zu Fall beurteilt und h\u00e4ngt von der Situation vor Ort ab. Der Standbetreiber kann verpflichtet werden, selbst ausreichende Ma\u00dfnahmen zu ergreifen, um Abf\u00e4lle rund um den Stand zu vermeiden. Diese Vorschriften werden in die von der Gemeinde zu erteilende Genehmigung aufgenommen.<\/p>\n<h4>Warenrecht<\/h4>\n<p>Das Warengesetz legt Vorschriften hinsichtlich der Beschaffenheit und Kennzeichnung von Waren fest. Dar\u00fcber hinaus stellt das Gesetz Anforderungen an die Hygiene von Produkten. Das Warengesetz gilt auch f\u00fcr den Handel an einem Standplatz. Am 1. September 2004 wurde vom Hauptverband des Einzelhandels (HBD) ein Hygienekodex f\u00fcr den ambulanten Handel mit Lebensmitteln und Getr\u00e4nken ver\u00f6ffentlicht. Die Lebensmittel- und Warenbeh\u00f6rde (VWA) sorgt f\u00fcr die Durchsetzung dieses Gesetzes.<\/p>\n<h4>Raumordnungsgesetz<\/h4>\n<p>In Artikel 5.2.3.2 Absatz 5 Buchstabe f der APV ist festgelegt, dass eine Genehmigung f\u00fcr die Nutzung eines Standplatzes aufgrund eines Versto\u00dfes gegen einen geltenden Umweltplan verweigert werden kann.<br \/>\nWird eine Genehmigung (wie gem\u00e4\u00df der APV vorgeschrieben) erteilt, bleiben etwaige Anforderungen, die im geltenden Umweltplan festgelegt sind, weiterhin in Kraft. Da ein Standplatz einen mobilen Charakter hat, erfolgt keine endg\u00fcltige planerische Reservierung.<\/p>\n<h2><a id=\"permanente-standplaatsen\"><\/a>Weitere Bestimmungen zu festen Standorten<\/h2>\n<h3>Zeiten<\/h3>\n<p>Standpl\u00e4tze d\u00fcrfen gem\u00e4\u00df den Bestimmungen des Gesetzes \u00fcber die Laden\u00f6ffnungszeiten von Montag bis einschlie\u00dflich Samstag belegt werden. Grunds\u00e4tzlich muss der Verkaufswagen nach Ladenschluss entfernt werden. Nur wenn der Standplatz f\u00fcr einen zusammenh\u00e4ngenden Zeitraum belegt wird, darf der Verkaufswagen stehen bleiben, jedoch nicht l\u00e4nger als zwei Monate. Damit soll verhindert werden, dass ein fester Standplatz eingenommen wird und es sich nicht mehr um einen mobilen Standplatz handelt, sondern dieser eher einem regul\u00e4ren Gesch\u00e4ft \u00e4hnelt.<\/p>\n<p>Ein Beispiel hierf\u00fcr ist der Verkauf von Oliebollen und\/oder Poffertjes in den Wintermonaten, was in Apeldoorn oder einem der D\u00f6rfer f\u00fcr eine stimmungsvolle Atmosph\u00e4re sorgt.<\/p>\n<h3>Versorgungsunternehmen<\/h3>\n<p>Im Rahmen der Raumplanung oder Neugestaltung richtet die Gemeinde an einer Reihe von Standorten vor Ort Versorgungsanschl\u00fcsse wie Strom und Wasser ein, die von Marktverk\u00e4ufern und\/oder Standbetreibern genutzt werden k\u00f6nnen. Es handelt sich dabei um Standorte, an denen mehrere Marktst\u00e4nde (und oft auch ein Warenmarkt) vorhanden sind und die Einrichtung von Versorgungsanschl\u00fcssen wirtschaftlich rentabel ist. Hierf\u00fcr zahlt der Standbetreiber einen Betrag, der sich nach dem Umfang der Nutzung richtet.<br \/>\nBei weiteren Einzelstandorten \u00fcbernimmt die Gemeinde nicht die Verlegung von Versorgungsleitungen. Der Standinhaber muss die Verlegung der Versorgungsleitungen auf eigenes Risiko veranlassen, selbstverst\u00e4ndlich in Absprache mit den Marktmeistern. Dar\u00fcber hinaus kann der Standplatzinhaber die Kosten f\u00fcr die Verlegung der Versorgungsleitungen nicht von der Gemeinde einfordern. Die \u00dcbertragung an einen eventuellen neuen Standplatzinhaber muss einvernehmlich geregelt werden.<\/p>\n<h3>Pers\u00f6nlicher Charakter<\/h3>\n<p>Der Stra\u00dfenhandel ist durch einen pers\u00f6nlichen Charakter gekennzeichnet. Es ist w\u00fcnschenswert, dass die Standbetreiber ihren Stand tats\u00e4chlich pers\u00f6nlich betreiben. Dies verhindert den unerw\u00fcnschten Handel mit Standpl\u00e4tzen. Nicht personengebundene Genehmigungen stellen einen hohen wirtschaftlichen Wert dar. Der Handel mit Genehmigungen ist aufgrund der Art der Standpl\u00e4tze unerw\u00fcnscht.<br \/>\nAus diesem Grund ist eine Standplatzgenehmigung personengebunden und wird daher nur an nat\u00fcrliche Personen erteilt. Das bedeutet, dass, wenn eine nat\u00fcrliche Person ein Unternehmen in Form einer juristischen Person betreibt, die Genehmigung auf den Namen dieser nat\u00fcrlichen Person ausgestellt wird. Dadurch wird verhindert, dass juristische Personen eine beherrschende Stellung auf dem Markt f\u00fcr Standpl\u00e4tze einnehmen, wodurch die Vielfalt verloren gehen k\u00f6nnte.<br \/>\nEin Standplatz ist nicht \u00fcbertragbar. Eine Standplatzgenehmigung kann daher nicht auf einen Rechtsnachfolger \u00fcbergehen. Auf diese Weise wird eine gerechte Verteilung der Standpl\u00e4tze auf die verschiedenen Antragsteller gew\u00e4hrleistet und der Handel mit Standpl\u00e4tzen verhindert.<br \/>\nIm Falle des Todes oder einer dauerhaften Erwerbsunf\u00e4higkeit des Genehmigungsinhabers ist es aus sozialer Sicht gerechtfertigt, dass der Ehepartner, der eingetragene Lebenspartner oder das Kind den ambulanten Handel \u00fcbernehmen und das (Familien-)Unternehmen durch die \u00dcbernahme der Standplatzgenehmigung weiterf\u00fchren kann.<br \/>\nDiese Ausnahme gilt ausschlie\u00dflich f\u00fcr die Standorte und Tageszeiten, die auch f\u00fcr den ehemaligen Standbetreiber galten.<\/p>\n<h3>Abmessungen\/Gr\u00f6\u00dfe eines Stellplatzes<\/h3>\n<p>H\u00e4ufig wird bei der Belegung eines Standplatzes ein Verkaufswagen mit Ausstellungsm\u00f6glichkeiten genutzt. Die Abmessungen dieser Wagen k\u00f6nnen sehr unterschiedlich sein. Im Extremfall handelt es sich um einen Lkw mit Auflieger, oft um einen kleinen Lkw und manchmal um einen kleinen Wagen oder einen Handwagen.<br \/>\nAngesichts der unterschiedlichen Fahrzeugtypen ist es schwierig, feste Ma\u00dfe festzulegen. Ausgangspunkt f\u00fcr die Erteilung einer Genehmigung ist eine Pr\u00fcfung des Platzbedarfs einschlie\u00dflich weiterer Einrichtungen wie Lagerfl\u00e4chen f\u00fcr Waren und gegebenenfalls einer Terrasse. F\u00fcr jeden Standort wird gepr\u00fcft, ob der Wagen das Erscheinungsbild der Umgebung nicht beeintr\u00e4chtigt oder auf andere Weise Bel\u00e4stigungen verursacht.<\/p>\n<h3>Stellpl\u00e4tze auf Privatgrundst\u00fccken<\/h3>\n<p>H\u00e4ufig werden Standpl\u00e4tze im \u00f6ffentlichen Raum beantragt. In einigen F\u00e4llen werden sie jedoch f\u00fcr Standorte beantragt, die sich in Privatbesitz befinden (z. B. auf einem Parkplatz eines Supermarkts). F\u00fcr die Einreichung eines solchen Antrags ist die schriftliche Zustimmung des Grundst\u00fcckseigent\u00fcmers erforderlich, damit der Antrag weiterbearbeitet werden kann. Dieser kann aufgrund seines Eigentumsrechts eigene Kriterien anwenden, um zu entscheiden, ob er einem Standbetreiber den Zugang zu seinem Grundst\u00fcck gestattet oder nicht.<\/p>\n<h3>Pers\u00f6nliche \u00dcbernahme\/Ersetzung eines Standorts<\/h3>\n<p>Ein Standplatz muss grunds\u00e4tzlich pers\u00f6nlich eingenommen werden (siehe 4.3.).<br \/>\nEs kommt jedoch vor, dass Standbetreiber den ihnen zugewiesenen festen Standplatz nicht beziehen.<br \/>\nAbweichend von diesem Grundsatz ist es jedoch m\u00f6glich, dass sich der Genehmigungsinhaber am Standort (dauerhaft) durch einen Ehe- oder Lebenspartner oder ein Kind vertreten l\u00e4sst. Dies ist bei Krankheit oder besonderen Umst\u00e4nden der Fall. Bei einer Krankheit von mehr als einem Monat oder bei besonderen Umst\u00e4nden kann f\u00fcr maximal ein Jahr eine Genehmigung f\u00fcr eine vor\u00fcbergehende Vertretung erteilt werden. Die Marktverordnung enth\u00e4lt eine \u00e4hnliche Regelung.<br \/>\nF\u00fcr die Ersetzung gilt die Voraussetzung, dass sie schriftlich unter Angabe des Namens des Stellvertreters beantragt werden muss und dass die (Familien-)Beziehung durch schriftliche Nachweise belegt werden muss. Dies erfolgt mittels eines g\u00fcltigen Ausweises und einer Eintragung im kommunalen Basisregister (GBA).<br \/>\nSollten Standplatzinhaber aus anderen Gr\u00fcnden ihren Standplatz nicht nutzen k\u00f6nnen oder wollen, muss nach den Gr\u00fcnden daf\u00fcr gefragt werden. Aus diesem Grund wird auch regelm\u00e4\u00dfig \u00fcberpr\u00fcft, ob ein Standplatz pers\u00f6nlich genutzt wird. Wird festgestellt, dass ein Standplatzinhaber seinen Standplatz \u00fcber einen Zeitraum von 6 Wochen nicht oder nur sehr selten nutzt, wird dem Standplatzinhaber gem\u00e4\u00df Artikel 1:6 der APV eine beabsichtigte Entziehung der Genehmigung zugestellt. Diese Bedingung ist auch als Vorschrift in die Standplatzgenehmigung aufgenommen worden.<br \/>\nNeben der strukturellen Nichtnutzung eines Standplatzes k\u00f6nnen auch eine St\u00f6rung der \u00f6ffentlichen Ordnung, Fehlverhalten, Betrug oder Umgestaltungsarbeiten am Standort des Standplatzes ein Grund f\u00fcr den Entzug der Standplatzgenehmigung sein.<\/p>\n<h3>Vor\u00fcbergehendes Verbot der Nutzung eines Standplatzes<\/h3>\n<p>Wenn der Standplatz f\u00fcr einen anderen Zweck genutzt werden muss (Markt\/Veranstaltung), darf der Standplatz an diesem Tag oder in diesem Tagesabschnitt nicht belegt werden. Dies gilt auch, wenn am Standort Umgestaltungs-, Instandhaltungs- oder Verwaltungsarbeiten stattfinden. Obwohl dies rechtlich nicht zwingend erforderlich ist, wird in Absprache mit den Unternehmern nach einem m\u00f6glichen anderen vor\u00fcbergehenden Standort gesucht.<br \/>\nAu\u00dferdem ist es m\u00f6glich, dass der Stellplatz aufgrund eines anderen \u00f6ffentlichen Interesses nicht belegt werden darf oder ger\u00e4umt werden muss.<\/p>\n<h3>Einreichungsvoraussetzungen<\/h3>\n<p>Im Einklang mit den kommunalen Zielen der Deregulierung und der Verringerung des Verwaltungsaufwands wurde auch das Verfahren zur Beantragung einer Standplatzgenehmigung \u00fcberpr\u00fcft. So werden beispielsweise die Einreichungsvoraussetzungen wie die Eintragung bei der Handelskammer und die Eintragung beim Hauptverband des Einzelhandels (HBD) abgeschafft. Diese stellen keine m\u00f6glichen Ablehnungsgr\u00fcnde dar und sind zudem Bereiche, f\u00fcr die nicht die Gemeinde, sondern die oben genannten Stellen in erster Linie zust\u00e4ndig sind.<\/p>\n<h3>G\u00fcltigkeitsdauer der Genehmigung<\/h3>\n<p>Derzeit gibt es keinen Grund, sich f\u00fcr eine befristete Genehmigung zu entscheiden.<br \/>\nTats\u00e4chlich beh\u00e4lt der derzeitige Standplatzinhaber gem\u00e4\u00df der Standplatzrichtlinie 2004 seine Genehmigung f\u00fcr mindestens 10 Jahre. Nach Ablauf dieser 10 Jahre bleibt nach einer vergleichenden Pr\u00fcfung verschiedener Antr\u00e4ge f\u00fcr denselben Standort keine andere M\u00f6glichkeit als eine Auslosung.<br \/>\nEine Auslosung zur Auswahl zwischen den Antr\u00e4gen ist \u00e4u\u00dferst unbefriedigend. Im Hinblick auf die Verringerung des Verwaltungsaufwands f\u00fcr den Unternehmer und die Deregulierung ist es daher w\u00fcnschenswert, den Standbetreibern ab sofort eine unbefristete Genehmigung zu erteilen.<\/p>\n<h3>Nutzungsgenehmigung f\u00fcr Einkaufszentren<\/h3>\n<p>Grunds\u00e4tzlich wird eine Standplatzgenehmigung pro Einkaufszentrum und pro Genehmigungsinhaber f\u00fcr maximal 4 Tage pro Woche erteilt. Damit soll verhindert werden, dass der Standplatz den Charakter eines regul\u00e4ren Gesch\u00e4fts annimmt, w\u00e4hrend Standpl\u00e4tze einen mobilen Charakter haben sollen. F\u00fcr tempor\u00e4re Standpl\u00e4tze, die mehrere Tage bestehen, gilt diese Bestimmung nicht, sofern es sich um den Verkauf von Saisonprodukten oder um einen tempor\u00e4ren Standplatz im Zusammenhang mit dem Umbau eines Gesch\u00e4fts handelt.<\/p>\n<h3>\u00c4nderung und Beendigung der Genehmigung<\/h3>\n<p>Ein Antrag auf \u00c4nderung der Standplatzgenehmigung gilt als Antrag auf eine neue Genehmigung. \u00dcber das Standardantragsformular kann ein Antrag auf \u00c4nderung einer Genehmigung gestellt werden, beispielsweise weil andere Produkte verkauft werden sollen oder die Verkaufszeiten ge\u00e4ndert werden sollen. Solange der Antrag noch bearbeitet wird, d\u00fcrfen die beantragten \u00c4nderungen nicht vorgenommen oder umgesetzt werden.<br \/>\nDer Wunsch nach vorzeitiger Beendigung der Genehmigung muss schriftlich bei der Abteilung f\u00fcr Rechtsangelegenheiten und Sicherheit eingereicht werden.<\/p>\n<h3>Branchenausrichtung\/Erg\u00e4nzung des bestehenden Angebots<\/h3>\n<p>Betrachtet man die Antr\u00e4ge auf Genehmigungen f\u00fcr feste Standpl\u00e4tze der letzten Jahre, f\u00e4llt auf, dass die Zahl der Antr\u00e4ge in unmittelbarer N\u00e4he von Einkaufszentren zunimmt. Zudem betreffen viele dieser Antr\u00e4ge den Verkauf von Fisch und Snacks. Dies birgt die Gefahr, dass die Vielfalt der festen Standpl\u00e4tze in der N\u00e4he von Einkaufszentren beeintr\u00e4chtigt wird, was zur Folge haben k\u00f6nnte, dass bestehende Einzelh\u00e4ndler aus dem Markt gedr\u00e4ngt werden. Verkaufsst\u00e4nde sollten im Interesse der Einkaufenden und der bestehenden Gewerbetreibenden so weit wie m\u00f6glich eine Erg\u00e4nzung zum bereits bestehenden Angebot an Gesch\u00e4ften darstellen.<\/p>\n<p>Um diese Vielfalt zu gew\u00e4hrleisten, m\u00fcssen Antr\u00e4ge auf feste Standpl\u00e4tze in Einkaufszentren das bereits bestehende Angebot erg\u00e4nzen. In diesem Zusammenhang werden auch die verschiedenen Einzelhandelsverb\u00e4nde und\/oder die FAO um Stellungnahme gebeten.<br \/>\nDamit soll auch eine Ankn\u00fcpfung an die Einzelhandelsvision hergestellt werden.<\/p>\n<h2><a id=\"incidentele-standplaatsen\"><\/a>Weitere Bestimmungen zu gelegentlichen Standorten<\/h2>\n<h3>Standorte f\u00fcr Werbezwecke: Orte und Zeiten<\/h3>\n<p>Standpl\u00e4tze f\u00fcr Werbezwecke sind in der Innenstadt nur auf dem Raadhuisplein, dem Marktplein und dem Leienplein zul\u00e4ssig. Pro Tag wird f\u00fcr alle Standorte zusammen nur ein Standplatz vergeben, und nur zweimal im Monat wird ein Werbestandplatz f\u00fcr den Verkauf von Erfrischungsgetr\u00e4nken und Eis genehmigt.<br \/>\nGr\u00fcnde hierf\u00fcr sind die Vermeidung einer \u00dcberlastung der Innenstadt, die Eind\u00e4mmung von Bel\u00e4stigungen und die Verhinderung von St\u00f6rungen der \u00f6ffentlichen Ordnung. In Ausnahmef\u00e4llen (z. B. bei einer Veranstaltung auf dem Raadhuisplein) und nur als Alternative zu den oben genannten Orten k\u00f6nnen auch der Stationsplein oder der kleine Platz vor der Oranjerie als solche dienen.<\/p>\n<h3>Gelegentlicher Verkaufsstand f\u00fcr das eigene Gesch\u00e4ft<\/h3>\n<p>Gelegentlich gehen auch Anfragen von Ladenbesitzern ein, die vor ihrem Gesch\u00e4ft einen Stand aufstellen m\u00f6chten. Zum Beispiel anl\u00e4sslich der Er\u00f6ffnung eines neuen Ladens. In der neuen Richtlinie wird dies nun offiziell geregelt.<br \/>\nEs ist den Ladenbesitzern gestattet, zu besonderen Anl\u00e4ssen (Jubil\u00e4um, Er\u00f6ffnung eines neuen Ladens) einen Verkaufsstand vor ihrem eigenen Laden aufzustellen. Dies wird jedoch noch anhand der Ablehnungsgr\u00fcnde aus der APV gepr\u00fcft, wobei beispielsweise der freie Durchgang der Einkaufenden ein wichtiger Gesichtspunkt ist.<\/p>\n<h3>Besonderer Servicestandort: Autoglasreparaturen<\/h3>\n<p>In den letzten Jahren gab es mehrere Anfragen zur Reparatur von Autoscheiben in verschiedenen Einkaufszentren. Die Standpl\u00e4tze werden nach dem Prinzip \u201cWer zuerst kommt, mahlt zuerst\u201d vergeben. Diese Standpl\u00e4tze nehmen einen bestimmten Parkplatz ein und k\u00f6nnen zu verkehrsunsicheren Situationen und enormem Parkdruck f\u00fchren. Aus diesem Grund wurden in den letzten zwei Jahren bereits mehrere Antr\u00e4ge auf der Grundlage der Ablehnungsgr\u00fcnde aus der APV abgelehnt.<br \/>\nEs ist nicht w\u00fcnschenswert, dass jede Woche ein Unternehmen im selben Einkaufszentrum diese Dienstleistung erbringt. Um mehreren Unternehmen die M\u00f6glichkeit zu geben, ihre Dienstleistung mehrmals im Jahr in der Gemeinde anzubieten, werden folgende Regeln eingef\u00fchrt:<\/p>\n<ul>\n<li>Bei jedem Einkaufszentrum darf ein Standplatz f\u00fcr Autoglasreparaturen nur von Sonntag bis einschlie\u00dflich Donnerstag belegt werden;<\/li>\n<li>In jedem Einkaufszentrum darf h\u00f6chstens zweimal im Monat ein Standplatz belegt werden.<\/li>\n<\/ul>\n<h2><a id=\"toezicht\"><\/a>Aufsicht und Durchsetzung<\/h2>\n<h3>Einleitung: Aufsicht und Durchsetzung<\/h3>\n<p>Die Gemeinde Apeldoorn h\u00e4lt die \u00dcberwachung und Durchsetzung von Vorschriften als abschlie\u00dfenden Bestandteil ihrer Politik f\u00fcr notwendig. Daher wird die neue Standplatzrichtlinie 2011 aktiv durchgesetzt, und die Kontrolle der Standpl\u00e4tze hat Priorit\u00e4t.<\/p>\n<h3>Einsatz PTH<\/h3>\n<p>Es gibt zwei Mitarbeiter des Teams \u201ePr\u00e4vention, \u00dcberwachung und Durchsetzung\u201c (PTH), zu deren Aufgabenbereich die \u00dcberwachung von Standpl\u00e4tzen geh\u00f6rt. Hierf\u00fcr werden im j\u00e4hrlichen Arbeitsplan entsprechende Stunden vorgesehen. Diese Aufsichtspersonen nehmen die Standpl\u00e4tze w\u00f6chentlich in ihre Rundg\u00e4nge mit auf. Da die meisten Standplatzbetreiber bereits seit vielen Jahren einen Standplatz in Apeldoorn betreiben, ist kein gro\u00dfer Aufwand erforderlich, um festzustellen, ob sie sich an die Vorschriften halten.<br \/>\nDie Einhaltung der Auflagen der erteilten Standplatzgenehmigung wird kontrolliert. Dazu geh\u00f6ren unter anderem der Standort, die belegte Fl\u00e4che in m\u00b2, die Anwesenheit des Genehmigungsinhabers, die \u00d6ffnungszeiten und eventuelle Verschmutzungen.<br \/>\nEs kommt gelegentlich vor, dass der Standbetreiber mehr Platz einnimmt, als ihm genehmigt wurde.<\/p>\n<h3>Beh\u00f6rdliche Durchsetzung<\/h3>\n<p>Stellt eine Aufsichtsbeh\u00f6rde fest, dass ein Standbetreiber gegen die Vorschriften verst\u00f6\u00dft, wird dieser zun\u00e4chst in einem Gespr\u00e4ch darauf angesprochen oder aufgekl\u00e4rt. Wenn ein Gespr\u00e4ch nicht hilft, stehen strengere Ma\u00dfnahmen zur Verf\u00fcgung, wie beispielsweise die Verh\u00e4ngung einer Geldbu\u00dfe oder einer Verwaltungszwangsma\u00dfnahme. Dabei wird auf die geltenden Vereinbarungen zur\u00fcckgegriffen, die in den Durchsetzungsrichtlinien festgelegt sind.<br \/>\nVerf\u00fcgt der Standplatzinhaber \u00fcber keine Genehmigung f\u00fcr die Nutzung des Standplatzes, wird ihm aufgegeben, seine T\u00e4tigkeiten unverz\u00fcglich einzustellen. Verf\u00fcgt der Standplatzinhaber zwar \u00fcber eine Genehmigung, h\u00e4lt sich jedoch nicht an die geltenden Gesetze und Vorschriften, k\u00f6nnen je nach Art des Versto\u00dfes Durchsetzungsma\u00dfnahmen ergriffen werden. Dabei kann eine Anordnung unter Androhung einer Zwangsstrafe oder eine Anordnung unter Androhung eines Verwaltungszwangs verh\u00e4ngt werden.<\/p>\n<h2><a id=\"bijlagen\"><\/a>Anh\u00e4nge<\/h2>\n<h3>Anhang 1: Finanzrahmen<\/h3>\n<h4>Allgemeines<\/h4>\n<p>F\u00fcr gewerbliche Dauer- und Gelegenheitsstandortgenehmigungen fallen Geb\u00fchren an. Diese Geb\u00fchren beziehen sich auf die Erteilung der Genehmigung (Beh\u00f6rdengeb\u00fchren), die Nutzung von kommunalem Grund (Standplatzgeb\u00fchr) und an einigen Standorten auf den Strombezug (Stromkosten). Ideelle\/nicht gewerbliche Standpl\u00e4tze zahlen gem\u00e4\u00df der Geb\u00fchrenverordnung \u00fcbrigens keine Nutzungsgeb\u00fchr und\/oder Verwaltungsgeb\u00fchren.<\/p>\n<h4>Geb\u00fchren<\/h4>\n<p>Der Standplatzinhaber muss f\u00fcr die Einreichung eines Antrags auf eine Standplatzgenehmigung eine Geb\u00fchr entrichten. Diese Kosten werden in Rechnung gestellt, da der Gemeinde durch die Bearbeitung eines Antrags Kosten entstehen.<br \/>\nGem\u00e4\u00df der zur Geb\u00fchrenverordnung geh\u00f6renden Geb\u00fchrentabelle betragen die Geb\u00fchren f\u00fcr 2019:<\/p>\n<table class=\"standaard table table-bordered\">\n<caption>\u00a0<\/caption>\n<thead>\n<tr>\n<th scope=\"col\">Art der Standplatzgenehmigung<\/th>\n<th scope=\"col\">Betrag<\/th>\n<\/tr>\n<\/thead>\n<tbody>\n<tr>\n<td>\u00a0Dauergenehmigung f\u00fcr einen Standort auf kommunalem Grund<\/td>\n<td>\u00a0\u20ac 539, 15<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>\u00a0Dauergenehmigung f\u00fcr einen Standort auf privatem Grund<\/td>\n<td>\u00a0\u20ac 359, 45<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>\u00a0Genehmigung f\u00fcr einen vor\u00fcbergehenden Standort<\/td>\n<td>\u00a0\u20ac 89, 85<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>\u00a0\u00c4nderung einer Genehmigung f\u00fcr einen festen Standort<\/td>\n<td>\u00a0\u20ac 114, 55<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<h4>Precario<\/h4>\n<p>Der Standplatzinhaber nutzt den \u00f6ffentlichen Raum, indem er mit seinem Standplatz Platz einnimmt. Der Standplatzinhaber muss f\u00fcr die von ihm belegten Quadratmeter \u00f6ffentlichen Raums eine Nutzungsgeb\u00fchr entrichten.<br \/>\nIn der Gemeinde Apeldoorn gelten je nach Gebiet unterschiedliche Tarife. Nachstehend finden Sie eine \u00dcbersicht f\u00fcr das Jahr 2012:<\/p>\n<ul>\n<li>auf dem Raadhuisplein 3,50 \u20ac<\/li>\n<li>in der Innenstadt von Apeldoorn: 1,75 \u20ac pro m\u00b2 pro Tag;<\/li>\n<li>in einem Stadtteilzentrum (den Einkaufszentren Anklaar, De Eglantier und Hart van Zuid): 1,75 \u20ac pro m\u00b2 pro Tag;<\/li>\n<li>bei oder in unmittelbarer N\u00e4he einer Touristenattraktion: 1,75 \u20ac pro m\u00b2 pro Tag;<\/li>\n<li>in einem Stadtteil-Einkaufszentrum (das Fort und der Mercatorplein): 0,87 \u20ac pro m\u00b2 pro Tag;<\/li>\n<li>in einem lokalen Einkaufszentrum (Schubertplein, Kayershof, Ordenplein, Ugchelen, De Maat und De Mheen): 0,87 \u20ac pro m\u00b2 pro Tag;<\/li>\n<li>bei einer Einrichtung in der Nachbarschaft (Musketiersveld, Gildenhof, Zuidbroek, Maasstraat, Boni und Umgebung): 0,87 \u20ac pro m\u00b2 pro Tag;<\/li>\n<li>in einem Dorfversorgungszentrum (Beekbergen, Loenen, Klarenbeek, Hoenderloo und Uddel): 0,87 \u20ac pro m\u00b2 pro Tag;<\/li>\n<li>bei einer gro\u00dffl\u00e4chigen oder peripheren Einzelhandelskonzentration (Apeldoorn-Noord, Europaweg (und Umgebung), Kanaal-Zuid, Voorwaarts und Omnisport): 0,87 \u20ac pro m\u00b2 pro Tag;<\/li>\n<li>an einem anderen Standort: 0,59 \u20ac pro m\u00b2 pro Tag.<\/li>\n<\/ul>\n<p>F\u00fcr die gelegentliche Nutzung eines Standplatzes betr\u00e4gt der Tarif bis zu einer Fl\u00e4che von maximal 25 m\u00b2 pro Tag 86,00 \u20ac. F\u00fcr jeden Quadratmeter, der \u00fcber die Fl\u00e4che von 25 m\u00b2 hinausgeht, betr\u00e4gt der Tarif pro Tag 3,45 \u20ac.<\/p>\n<h4>Stromkosten<\/h4>\n<p>Einige Standorte, an denen M\u00e4rkte stattfinden, sind mit Stromanschl\u00fcssen ausgestattet. Dies gilt f\u00fcr den Marktplatz, den Rathausplatz, den Schubertplatz, den Violierenplatz, das Fort, das \u201eHart van Zuid\u201c und den Opernplatz. Sie zahlen dieselben Stromkosten wie die Marktverk\u00e4ufer, wobei die Kosten in drei Tarife unterteilt sind. F\u00fcr einen halben Tag zahlen Standbetreiber 1,50 \u20ac bis 4,50 \u20ac. F\u00fcr einen ganzen Tag gilt ein Betrag von 3,75 \u20ac bis 12,00 \u20ac.<br \/>\nIm Einkaufszentrum \u201eHart van Zuid\u201c wurden k\u00fcrzlich von der Gemeinde Stromanschl\u00fcsse verlegt. Daf\u00fcr zahlen die Standbetreiber neben den Stromkosten auch noch Miete.<\/p>\n<p>Es gibt auch einige Standorte, an denen die Standbetreiber selbst Stromanschl\u00fcsse \u00fcber einen privaten Anbieter oder \u00fcber einen Einzelhandelsverband eingerichtet haben. Beispiele hierf\u00fcr sind die Standpl\u00e4tze am Dijkgraafweg, an der Kerk Allee in Beekbergen und in Loenen. Dabei erfolgt die Zahlung ohne Einschaltung der Gemeinde direkt an den Stromversorger, die Privatperson oder den Einzelhandelsverband.<\/p>\n<h3>Anhang 2: Gewerbliche Standpl\u00e4tze<\/h3>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<table class=\"standaard table table-bordered\">\n<caption>\u00a0<\/caption>\n<tbody>\n<tr>\n<td><strong>Einkaufszentrum Anklaar<\/strong><\/td>\n<td><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Krapfen<\/td>\n<td>jeden Tag vom 1. November bis zum 31. Dezember<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Fisch<\/td>\n<td>Dienstag bis Samstag<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td><\/td>\n<td><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td><strong>Einkaufszentrum De Mheen<\/strong><\/td>\n<td><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Fisch<\/td>\n<td>Donnerstag bis Samstag<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Krapfen<\/td>\n<td>jeden Tag vom 1. November bis zum 31. Dezember<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td><\/td>\n<td><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td><strong>Einkaufszentrum \u201eDe Eglantier\u201c<\/strong><\/td>\n<td><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Brot\/Kuchen\/Geb\u00e4ck<\/td>\n<td>Freitag<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td><span lang=\"EN-GB\">Vietnamesische Snacks<\/span><\/td>\n<td><span lang=\"EN-GB\">Samstag<\/span><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>K\u00e4se<\/td>\n<td>Donnerstag<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Krapfen<\/td>\n<td>jeden Tag vom 1. November bis zum 31. Dezember<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td><\/td>\n<td><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td><strong>Einkaufszentrum \u2019t Fort<\/strong><\/td>\n<td><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Indische Snacks<\/td>\n<td>Samstag<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Fisch<\/td>\n<td>Freitag<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>K\u00e4se\/Butter\/Eier<\/td>\n<td>Donnerstag<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Fisch<\/td>\n<td>Dienstag<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Pommes und Snacks<\/td>\n<td>Donnerstag bis Sonntag<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Italienisches Eis<\/td>\n<td>Freitag bis Sonntag<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Krapfen<\/td>\n<td>jeden Tag vom 1. November bis zum 31. Dezember<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td><\/td>\n<td><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td><strong>Einkaufszentrum \u201eHart van Zuid\u201c<\/strong><\/td>\n<td><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Vietnamesische Snacks<\/td>\n<td>Freitag und Samstag<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>K\u00e4se<\/td>\n<td>Samstag<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Krapfen<\/td>\n<td>jeden Tag vom 1. November bis zum 31. Dezember<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Kebab (Holzkohle)<\/td>\n<td>Mittwoch, Donnerstag und Freitag<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td><\/td>\n<td><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td><strong>Einkaufszentrum De Maat<\/strong><\/td>\n<td><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Fisch<\/td>\n<td>Donnerstag bis Samstag<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>S\u00fc\u00dfwaren<\/td>\n<td>Montag<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td><\/td>\n<td><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td><strong>Einkaufszentrum Kayershof<\/strong><\/td>\n<td><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Fisch<\/td>\n<td>Samstag<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>S\u00fc\u00dfwaren<\/td>\n<td>Dienstag<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td><\/td>\n<td><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td><strong>Einkaufszentrum Ordenplein<\/strong><\/td>\n<td><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>S\u00fc\u00dfwaren<\/td>\n<td>Freitag<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td><\/td>\n<td><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td><strong>Einkaufszentrum Maasstraat<\/strong><\/td>\n<td><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Krapfen<\/td>\n<td>jeden Tag vom 1. November bis zum 31. Dezember<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Fisch<\/td>\n<td>Freitag, vom 1. Januar bis zum 31. Oktober<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td><\/td>\n<td><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td><strong>Parkplatz Musketiersveld (Plus Nico de Witt)<\/strong><\/td>\n<td><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Krapfen<\/td>\n<td>jeden Tag vom 1. November bis zum 31. Dezember<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Fisch<\/td>\n<td>Freitag, vom 1. Januar bis zum 31. Oktober<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td><\/td>\n<td><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td><strong>Stadtzentrum von Apeldoorn<\/strong><\/td>\n<td><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Vietnamesische Snacks<\/td>\n<td>Montag bis Sonntag\u00a0<em>(Hoofdstraat S\u00fcd)<\/em><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Accessoires\/M\u00fctzen<\/td>\n<td>Donnerstag und Samstag\u00a0<em>(Brinklaan)<\/em><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Blumen<\/td>\n<td>Freitag und Samstag\u00a0<em>(Leienplein)<\/em><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Krapfen<\/td>\n<td>jeden Tag vom 1. November bis zum 31. Dezember\u00a0<em>(Rathausplatz)<\/em><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td><\/td>\n<td><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td><strong>Asselsestra\u00dfe\/W.-Druckerstra\u00dfe<\/strong><\/td>\n<td><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Krapfen<\/td>\n<td>jeden Tag vom 1. November bis zum 31. Dezember<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td><\/td>\n<td><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td><strong>Parkplatz Dijkgraafweg<\/strong><\/td>\n<td><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Snacks<\/td>\n<td>Dienstag bis Samstag<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td><\/td>\n<td><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td><strong>Parkplatz Hoge Dries<\/strong><\/td>\n<td><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Fisch<\/td>\n<td>Freitag und Samstag<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td><\/td>\n<td><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td><strong>Arnhemseweg\/Kraaienweg<\/strong><\/td>\n<td><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Snacks\/Erfrischungsgetr\u00e4nke<\/td>\n<td>Montag bis Sonntag<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td><\/td>\n<td><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td><strong>Arnhemseweg (bei der A1-\u00dcberf\u00fchrung)<\/strong><\/td>\n<td><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Snacks\/Erfrischungsgetr\u00e4nke<\/td>\n<td>Montag bis Sonntag<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td><\/td>\n<td><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td><strong>Kuipersdijk<\/strong><\/td>\n<td><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Snacks<\/td>\n<td>Sonntag bis Freitag<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td><\/td>\n<td><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td><strong>Hoog Buurloseweg\/Europaweg<\/strong><\/td>\n<td><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Snacks<\/td>\n<td>Sonntag bis Freitag<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td><\/td>\n<td><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td><strong>Joost-van-den-Vondellaan<\/strong><\/td>\n<td><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Snacks<\/td>\n<td>Mittwoch und Donnerstag<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td><\/td>\n<td><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td><strong>Kerk Allee in Beekbergen<\/strong><\/td>\n<td><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Obst\/Gem\u00fcse<\/td>\n<td>Mittwoch<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Fisch<\/td>\n<td>Samstag<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Milchprodukte<\/td>\n<td>Mittwoch<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td><\/td>\n<td><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td><strong>Parkplatz Loenense Wasserfall<\/strong><\/td>\n<td><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Eis<\/td>\n<td>Sonntag und Montag bis Samstag von Mai bis August<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Snacks und Getr\u00e4nke<\/td>\n<td>Dienstag bis Sonntag<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Snacks, Eis, Br\u00f6tchen<\/td>\n<td>jeden Tag<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td><\/td>\n<td><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td><strong>Parkplatz Heidehof<\/strong><\/td>\n<td><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Blumen\/Pflanzen<\/td>\n<td>Samstag und Sonntag<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td><\/td>\n<td><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td><strong>Parkplatz De Kempe<\/strong><\/td>\n<td><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Obst und Gem\u00fcse<\/td>\n<td>Donnerstag<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Milchprodukte<\/td>\n<td>Mittwoch<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td><\/td>\n<td><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td><strong>Bahnhofsplatz<\/strong><\/td>\n<td><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>PM: M\u00f6glichkeiten f\u00fcr mindestens 2 Stellpl\u00e4tze<br \/>\nwurden in den Vorentwurf zur Aktualisierung aufgenommen<br \/>\nUmweltplan f\u00fcr die Innenstadt S\u00fcdost.<\/td>\n<td><\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n\r\n\t\t\t<\/div>\r\n\t\t<\/div>\r\n\t<\/div>\r\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ziel dieses Papiers ist es, den Bewertungsrahmen f\u00fcr die Pr\u00fcfung von Antr\u00e4gen auf \u2026 zu beschreiben.<\/p>","protected":false},"author":13,"featured_media":0,"parent":5116,"menu_order":6,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"bestuur-standaard","meta":{"_acf_changed":false,"advgb_blocks_editor_width":"","advgb_blocks_columns_visual_guide":"","ep_exclude_from_search":false,"footnotes":""},"categories":[],"tags":[],"folder":[],"class_list":["post-6041","page","type-page","status-publish","hentry"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO Premium plugin v28.1 (Yoast SEO v28.1) - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-premium-wordpress\/ -->\n<title>Beleidsnotitie standplaatsen | Gemeente Apeldoorn<\/title>\n<meta name=\"description\" content=\"Lees de Beleidsnotitie standplaatsen van gemeente Apeldoorn. Bekijk het beleid en de regels voor standplaatsen in gemeente Apeldoorn.\" \/>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.apeldoorn.nl\/de\/college-van-b-en-w\/beleidsstukken-en-visies\/economie-ontwikkeling\/beleidsnotitie-standplaatsen\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Beleidsnotitie standplaatsen\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Lees de Beleidsnotitie standplaatsen van gemeente Apeldoorn. Bekijk het beleid en de regels voor standplaatsen in gemeente Apeldoorn.\" \/>\n<meta property=\"og:url\" content=\"https:\/\/www.apeldoorn.nl\/de\/college-van-b-en-w\/beleidsstukken-en-visies\/economie-ontwikkeling\/beleidsnotitie-standplaatsen\/\" \/>\n<meta property=\"og:site_name\" content=\"Apeldoorn\" \/>\n<meta property=\"article:publisher\" content=\"https:\/\/www.facebook.com\/gemeenteapeldoorn\" \/>\n<meta property=\"article:modified_time\" content=\"2026-07-02T13:42:56+00:00\" \/>\n<meta property=\"og:image\" content=\"https:\/\/www.apeldoorn.nl\/wp-content\/uploads\/2026\/02\/gemeente-apeldoorn.png\" \/>\n\t<meta property=\"og:image:width\" content=\"696\" \/>\n\t<meta property=\"og:image:height\" content=\"500\" \/>\n\t<meta property=\"og:image:type\" content=\"image\/png\" \/>\n<script type=\"application\/ld+json\" class=\"yoast-schema-graph\">{\"@context\":\"https:\\\/\\\/schema.org\",\"@graph\":[{\"@type\":\"WebPage\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.apeldoorn.nl\\\/de\\\/college-van-b-en-w\\\/beleidsstukken-en-visies\\\/economie-ontwikkeling\\\/beleidsnotitie-standplaatsen\\\/\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.apeldoorn.nl\\\/de\\\/college-van-b-en-w\\\/beleidsstukken-en-visies\\\/economie-ontwikkeling\\\/beleidsnotitie-standplaatsen\\\/\",\"name\":\"Beleidsnotitie standplaatsen | Gemeente Apeldoorn\",\"isPartOf\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.apeldoorn.nl\\\/de\\\/#website\"},\"datePublished\":\"2026-04-17T13:24:22+00:00\",\"dateModified\":\"2026-07-02T13:42:56+00:00\",\"description\":\"Lees de Beleidsnotitie standplaatsen van gemeente Apeldoorn. Bekijk het beleid en de regels voor standplaatsen in gemeente Apeldoorn.\",\"breadcrumb\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.apeldoorn.nl\\\/de\\\/college-van-b-en-w\\\/beleidsstukken-en-visies\\\/economie-ontwikkeling\\\/beleidsnotitie-standplaatsen\\\/#breadcrumb\"},\"inLanguage\":\"de\",\"potentialAction\":[{\"@type\":\"ReadAction\",\"target\":[\"https:\\\/\\\/www.apeldoorn.nl\\\/de\\\/college-van-b-en-w\\\/beleidsstukken-en-visies\\\/economie-ontwikkeling\\\/beleidsnotitie-standplaatsen\\\/\"]}]},{\"@type\":\"BreadcrumbList\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.apeldoorn.nl\\\/de\\\/college-van-b-en-w\\\/beleidsstukken-en-visies\\\/economie-ontwikkeling\\\/beleidsnotitie-standplaatsen\\\/#breadcrumb\",\"itemListElement\":[{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":1,\"name\":\"Home\",\"item\":\"https:\\\/\\\/www.apeldoorn.nl\\\/\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":2,\"name\":\"College van B en W\",\"item\":\"https:\\\/\\\/www.apeldoorn.nl\\\/college-van-b-en-w\\\/\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":3,\"name\":\"Beleidsstukken en visies\",\"item\":\"https:\\\/\\\/www.apeldoorn.nl\\\/college-van-b-en-w\\\/beleidsstukken-en-visies\\\/\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":4,\"name\":\"Economie &amp; Ontwikkeling\",\"item\":\"https:\\\/\\\/www.apeldoorn.nl\\\/college-van-b-en-w\\\/beleidsstukken-en-visies\\\/economie-ontwikkeling\\\/\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":5,\"name\":\"Beleidsnotitie standplaatsen\"}]},{\"@type\":\"WebSite\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.apeldoorn.nl\\\/de\\\/#website\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.apeldoorn.nl\\\/de\\\/\",\"name\":\"Gemeente Apeldoorn\",\"description\":\"\",\"publisher\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.apeldoorn.nl\\\/de\\\/#organization\"},\"potentialAction\":[{\"@type\":\"SearchAction\",\"target\":{\"@type\":\"EntryPoint\",\"urlTemplate\":\"https:\\\/\\\/www.apeldoorn.nl\\\/de\\\/?s={search_term_string}\"},\"query-input\":{\"@type\":\"PropertyValueSpecification\",\"valueRequired\":true,\"valueName\":\"search_term_string\"}}],\"inLanguage\":\"de\"},{\"@type\":\"Organization\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.apeldoorn.nl\\\/de\\\/#organization\",\"name\":\"Apeldoorn\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.apeldoorn.nl\\\/de\\\/\",\"logo\":{\"@type\":\"ImageObject\",\"inLanguage\":\"de\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.apeldoorn.nl\\\/de\\\/#\\\/schema\\\/logo\\\/image\\\/\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.apeldoorn.nl\\\/wp-content\\\/uploads\\\/2026\\\/02\\\/ape-logo-kleur.png\",\"contentUrl\":\"https:\\\/\\\/www.apeldoorn.nl\\\/wp-content\\\/uploads\\\/2026\\\/02\\\/ape-logo-kleur.png\",\"width\":1877,\"height\":500,\"caption\":\"Apeldoorn\"},\"image\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.apeldoorn.nl\\\/de\\\/#\\\/schema\\\/logo\\\/image\\\/\"},\"sameAs\":[\"https:\\\/\\\/www.facebook.com\\\/gemeenteapeldoorn\",\"https:\\\/\\\/www.instagram.com\\\/gemeenteapeldoorn\\\/\",\"https:\\\/\\\/www.linkedin.com\\\/company\\\/gemeente-apeldoorn\"]}]}<\/script>\n<!-- \/ Yoast SEO Premium plugin. -->","yoast_head_json":{"title":"Beleidsnotitie standplaatsen | Gemeente Apeldoorn","description":"Lees de Beleidsnotitie standplaatsen van gemeente Apeldoorn. Bekijk het beleid en de regels voor standplaatsen in gemeente Apeldoorn.","robots":{"index":"index","follow":"follow","max-snippet":"max-snippet:-1","max-image-preview":"max-image-preview:large","max-video-preview":"max-video-preview:-1"},"canonical":"https:\/\/www.apeldoorn.nl\/de\/college-van-b-en-w\/beleidsstukken-en-visies\/economie-ontwikkeling\/beleidsnotitie-standplaatsen\/","og_locale":"de_DE","og_type":"article","og_title":"Beleidsnotitie standplaatsen","og_description":"Lees de Beleidsnotitie standplaatsen van gemeente Apeldoorn. Bekijk het beleid en de regels voor standplaatsen in gemeente Apeldoorn.","og_url":"https:\/\/www.apeldoorn.nl\/de\/college-van-b-en-w\/beleidsstukken-en-visies\/economie-ontwikkeling\/beleidsnotitie-standplaatsen\/","og_site_name":"Apeldoorn","article_publisher":"https:\/\/www.facebook.com\/gemeenteapeldoorn","article_modified_time":"2026-07-02T13:42:56+00:00","og_image":[{"width":696,"height":500,"url":"https:\/\/www.apeldoorn.nl\/wp-content\/uploads\/2026\/02\/gemeente-apeldoorn.png","type":"image\/png"}],"schema":{"@context":"https:\/\/schema.org","@graph":[{"@type":"WebPage","@id":"https:\/\/www.apeldoorn.nl\/de\/college-van-b-en-w\/beleidsstukken-en-visies\/economie-ontwikkeling\/beleidsnotitie-standplaatsen\/","url":"https:\/\/www.apeldoorn.nl\/de\/college-van-b-en-w\/beleidsstukken-en-visies\/economie-ontwikkeling\/beleidsnotitie-standplaatsen\/","name":"Beleidsnotitie standplaatsen | Gemeente Apeldoorn","isPartOf":{"@id":"https:\/\/www.apeldoorn.nl\/de\/#website"},"datePublished":"2026-04-17T13:24:22+00:00","dateModified":"2026-07-02T13:42:56+00:00","description":"Lees de Beleidsnotitie standplaatsen van gemeente Apeldoorn. Bekijk het beleid en de regels voor standplaatsen in gemeente Apeldoorn.","breadcrumb":{"@id":"https:\/\/www.apeldoorn.nl\/de\/college-van-b-en-w\/beleidsstukken-en-visies\/economie-ontwikkeling\/beleidsnotitie-standplaatsen\/#breadcrumb"},"inLanguage":"de","potentialAction":[{"@type":"ReadAction","target":["https:\/\/www.apeldoorn.nl\/de\/college-van-b-en-w\/beleidsstukken-en-visies\/economie-ontwikkeling\/beleidsnotitie-standplaatsen\/"]}]},{"@type":"BreadcrumbList","@id":"https:\/\/www.apeldoorn.nl\/de\/college-van-b-en-w\/beleidsstukken-en-visies\/economie-ontwikkeling\/beleidsnotitie-standplaatsen\/#breadcrumb","itemListElement":[{"@type":"ListItem","position":1,"name":"Home","item":"https:\/\/www.apeldoorn.nl\/"},{"@type":"ListItem","position":2,"name":"College van B en W","item":"https:\/\/www.apeldoorn.nl\/college-van-b-en-w\/"},{"@type":"ListItem","position":3,"name":"Beleidsstukken en visies","item":"https:\/\/www.apeldoorn.nl\/college-van-b-en-w\/beleidsstukken-en-visies\/"},{"@type":"ListItem","position":4,"name":"Economie &amp; Ontwikkeling","item":"https:\/\/www.apeldoorn.nl\/college-van-b-en-w\/beleidsstukken-en-visies\/economie-ontwikkeling\/"},{"@type":"ListItem","position":5,"name":"Beleidsnotitie standplaatsen"}]},{"@type":"WebSite","@id":"https:\/\/www.apeldoorn.nl\/de\/#website","url":"https:\/\/www.apeldoorn.nl\/de\/","name":"Gemeinde Apeldoorn","description":"","publisher":{"@id":"https:\/\/www.apeldoorn.nl\/de\/#organization"},"potentialAction":[{"@type":"SearchAction","target":{"@type":"EntryPoint","urlTemplate":"https:\/\/www.apeldoorn.nl\/de\/?s={search_term_string}"},"query-input":{"@type":"PropertyValueSpecification","valueRequired":true,"valueName":"search_term_string"}}],"inLanguage":"de"},{"@type":"Organization","@id":"https:\/\/www.apeldoorn.nl\/de\/#organization","name":"Apeldoorn","url":"https:\/\/www.apeldoorn.nl\/de\/","logo":{"@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https:\/\/www.apeldoorn.nl\/de\/#\/schema\/logo\/image\/","url":"https:\/\/www.apeldoorn.nl\/wp-content\/uploads\/2026\/02\/ape-logo-kleur.png","contentUrl":"https:\/\/www.apeldoorn.nl\/wp-content\/uploads\/2026\/02\/ape-logo-kleur.png","width":1877,"height":500,"caption":"Apeldoorn"},"image":{"@id":"https:\/\/www.apeldoorn.nl\/de\/#\/schema\/logo\/image\/"},"sameAs":["https:\/\/www.facebook.com\/gemeenteapeldoorn","https:\/\/www.instagram.com\/gemeenteapeldoorn\/","https:\/\/www.linkedin.com\/company\/gemeente-apeldoorn"]}]}},"coauthors":[],"author_meta":{"author_link":"https:\/\/www.apeldoorn.nl\/de\/author\/blaauwr\/","display_name":"Robine Blaauw"},"relative_dates":{"created":"Ver\u00f6ffentlicht 2\u00a0Monaten vor","modified":"Aktualisiert 3\u00a0Wochen vor"},"absolute_dates":{"created":"Ver\u00f6ffentlicht am 11 Mai 2026","modified":"Aktualisiert am 2 Juli 2026"},"absolute_dates_time":{"created":"Ver\u00f6ffentlicht am 11 Mai 2026 15:23","modified":"Aktualisiert am 2 Juli 2026 15:42"},"featured_img_caption":"","featured_img":false,"series_order":"","publishpress_future_action":{"enabled":false,"date":"2026-10-22 11:06:27","action":"change-status","newStatus":"draft","terms":[],"taxonomy":"category","extraData":[]},"publishpress_future_workflow_manual_trigger":{"enabledWorkflows":[]},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.apeldoorn.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/6041","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.apeldoorn.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.apeldoorn.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.apeldoorn.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/13"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.apeldoorn.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=6041"}],"version-history":[{"count":12,"href":"https:\/\/www.apeldoorn.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/6041\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":20016,"href":"https:\/\/www.apeldoorn.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/6041\/revisions\/20016"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.apeldoorn.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/5116"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.apeldoorn.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=6041"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.apeldoorn.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=6041"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.apeldoorn.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=6041"},{"taxonomy":"folder","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.apeldoorn.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/folder?post=6041"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}