Beschwerdekommission

Der Einspruchsausschuss befasst sich mit Einsprüchen gegen eine Entscheidung der Gemeinde. Dieser Ausschuss ist unabhängig und tagt alle zwei Wochen.

Wenn Sie gegen einen Bescheid der Gemeinde Einspruch eingelegt haben, lädt die Gemeinde Sie zunächst zu einem Gespräch ein, um gemeinsam eine Lösung zu finden. Sollte dies zu keinem Ergebnis führen, befasst sich der Einspruchsausschuss mit Ihrem Einspruch.

Wenn Ihr Einspruch geprüft wird, können Sie Ihren Einspruch im Rahmen einer Anhörung mündlich begründen. Sie erhalten hierfür eine Einladung. Nach der Anhörung gibt die Kommission eine Empfehlung an die Gemeinde ab.

Die Gemeinde trifft daraufhin eine neue Entscheidung und teilt Ihnen diese schriftlich mit. In diesem Beschluss finden Sie auch die Stellungnahme des Ausschusses.

Der Einspruchsausschuss ist unabhängig und setzt sich aus externen Sachverständigen zusammen. Der Ausschuss tagt alle zwei Wochen.

Kommende Sitzungen

Hier wird die Tagesordnung des Einspruchsausschusses eine Woche vor der Sitzung veröffentlicht. Klicken Sie auf den Link, um die Tagesordnung einzusehen. Liegt noch keine Tagesordnung vor, bleibt dieser Abschnitt leer.