Umzug aus dem Ausland nach Apeldoorn (Einwanderung)

Ziehen Sie aus dem Ausland nach Apeldoorn? Dann melden Sie dies bitte innerhalb von fünf Werktagen persönlich am Schalter im Rathaus. Dies ist nur nach Terminvereinbarung möglich. Sie werden dann in das Personenregister (BRP) eingetragen. Auch wenn Sie sich innerhalb eines halben Jahres mindestens vier Monate in den Niederlanden aufhalten, müssen Sie sich anmelden.

 
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Sie können sich nur anmelden, wenn:

  • Sie werden in den nächsten sechs Monaten mindestens vier Monate in den Niederlanden wohnen;
  • Sie haben eine Adresse in Apeldoorn;
  • Sie einen gültigen Ausweis besitzen
  • Sie die niederländische Staatsangehörigkeit besitzen oder
    • die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz.
    • Sie besitzen eine andere Staatsangehörigkeit und verfügen über eine Aufenthaltsgenehmigung oder haben diese beantragt. Die Aufenthaltsgenehmigung oder den Nachweis, dass diese beantragt wurde (Aufkleber oder Schreiben der IND), müssen Sie mitbringen.

Sie müssen persönlich vorbeikommen, um sich anzumelden. Eine andere Person kann dies nicht für Sie erledigen. Wenn Sie sich gemeinsam mit Ihrem Partner und/oder Ihren Kindern anmelden möchten, müssen diese daher ebenfalls zum Termin mitkommen. Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie innerhalb von vier Wochen eine Übersicht mit Ihren persönlichen Daten. Außerdem erhalten Sie dann Ihre Bürgerservicenummer (BSN), falls Sie diese noch nicht haben.

Rufen Sie die Nummer 14055 an, um einen Termin zu vereinbaren.

Bitte bringen Sie zum Termin mit:

(von allen Personen, die sich anmelden)

  • Ein gültiger Ausweis oder ein anderes Dokument, aus dem Ihre Staatsangehörigkeit hervorgeht;
  • Miet- oder Kaufvertrag. Haben Sie keinen? Dann bringen Sie bitte ein ausgefülltes Einverständniserklärung (PDF, 752 kB) sowie eine Kopie des Ausweises der Person, die die Einwilligung erteilt.
  • Wenn Sie im Ausland geboren wurden: eine Geburtsurkunde.

Sofern zutreffend:

  • Andere Originaldokumente aus dem Ausland, wie beispielsweise eine Heiratsurkunde, eine Scheidungsurkunde oder eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass die Ehe durch den Tod eines Ehepartners beendet wurde. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite Unterlagen einreichen und registrieren
  • Wenn Sie aus Curaçao, Sint Maarten, Aruba oder den Gemeinden Bonaire, St. Eustatius und Saba kommen: eine Abmeldebescheinigung (PIVA-PL).
  • Weitere Unterlagen, die sich auf Ihre persönliche Situation beziehen.
  • Falls Sie bereits zuvor in den Niederlanden gewohnt haben: Ihre BSN-Nummer.

Innerhalb von zwei Wochen erhalten Sie eine schriftliche Anmeldebestätigung.

Die Eintragung in das Personenregister (BRP) ist kostenlos.

Wenn Sie in die Niederlande kommen, um dort zu arbeiten und zu leben, gibt es viel zu beachten. Auf der Website workinnl.nl Hier finden Sie Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten, was Sie regeln müssen und welche Vereinbarungen Sie treffen sollten. So wird Ihnen dabei geholfen, hier sicher, gesund und fair zu leben und zu arbeiten. Außerdem bietet diese Website eine Übersicht über die zuständigen Stellen, die Ihnen bei Ihren Fragen weiterhelfen können.