Um Ihr Geschlecht in Ihrer Geburtsurkunde ändern zu lassen, müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 16 Jahre alt sein
- Sie sind in Apeldoorn geboren
- Sie besitzen die niederländische Staatsangehörigkeit. Falls Sie diese nicht besitzen, können Sie einen Antrag nur stellen, wenn Sie über eine gültige Aufenthaltsgenehmigung verfügen und seit mindestens einem Jahr in den Niederlanden wohnen.
- Sie verfügen über eine Bescheinigung, die dafür ausgestellt wurde benannter Sachverständiger.
Wenn Sie im Ausland geboren sind, müssen Sie die Anmeldung beim Standesbeamten in Den Haag vornehmen.
Das Gesetz erlaubt es uns lediglich, Ihr Geschlecht in „männlich“ oder „weiblich“ zu ändern. Eine Änderung des Geschlechts in „unbekannt“ ist nicht möglich.
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie die Änderung Ihres Geschlechts in Ihrer Geburtsurkunde persönlich beantragen. Vereinbaren Sie dazu online einen Termin.
Bitte bringen Sie zum Termin Folgendes mit:
- ein gültiger Ausweis
- eine Erklärung eines benannten Sachverständigen (siehe Bedingungen).
Die Änderung Ihres Geschlechts in Ihrer Geburtsurkunde ist kostenlos. Bitte beachten Sie jedoch, dass für einen neuen Ausweis (Reisepass, Personalausweis und/oder Führerschein) Kosten anfallen.