Flüchtlingspass

Der Flüchtlingspass ist ein Reisedokument für Personen, die in den Niederlanden als Flüchtlinge anerkannt sind. Er dient zugleich als Identitätsnachweis.

 
Mitnehmen
  • Passfoto, das den Anforderungen entspricht die Anforderungen, gut erkennbar und zum Zeitpunkt der Antragstellung höchstens sechs Monate alt
  • Ihr Aufenthaltsdokument
  • Ein möglicherweise bereits früher ausgestellter Flüchtlingspass, unabhängig davon, ob dieser noch gültig ist.
  • Alle auf Ihren Namen ausgestellten ausländischen Reisedokumente, unabhängig davon, ob diese noch gültig sind
Dauer

Sechs Arbeitstage

Kosten

€ 67,05

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Um Anspruch auf einen Flüchtlingspass zu haben, müssen Sie mindestens die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  1. Sie wohnen in den Niederlanden
  2. Sie sind als Flüchtling anerkannt worden
  3. Sie besitzen nicht die niederländische Staatsangehörigkeit
  4. Sie haben den Flüchtlingsstatus und verfügen über eine unbefristete oder befristete Aufenthaltsgenehmigung.

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie einen Flüchtlingspass beantragen. Alle Personen, die einen Pass benötigen, müssen zum Termin mitkommen.

Bitte bringen Sie zum Termin mit:

Sie erhalten eine E-Mail, sobald Ihr Flüchtlingspass bereitliegt. Haben Sie keine E-Mail erhalten oder keine E-Mail-Adresse angegeben? Dann können Sie Ihren Flüchtlingspass nach 6 Werktagen abholen. Die Abholung erfolgt persönlich und ohne Terminvereinbarung während Öffnungszeiten.

  • Sie können Ihren Reisepass im Eilverfahren beantragen. Dies kostet 60,30 € mehr als ein regulärer Antrag.
  • Wenn Sie den Reisepass vor 14:45 Uhr im Eilverfahren beantragen, können Sie ihn am nächsten Werktag nach 9:30 Uhr abholen. In Ausnahmefällen dauert es 2 Werktage.
  • Sie können keinen Eilantrag stellen, wenn Sie bereits einen regulären Antrag gestellt haben. Einen regulären Antrag können Sie nicht in einen Eilantrag umwandeln.

  • Bei dem Flüchtlingsausweis III beträgt die Gültigkeitsdauer mindestens/höchstens 3 Jahre, je nach Aufenthaltsdokument.
  • Die Gültigkeitsdauer des Flüchtlingsausweises IV/V beträgt 5 Jahre

Der Unterschied zwischen einem Pass für Flüchtlinge und einem Pass für Ausländer besteht darin, dass für einen Flüchtlingspass der Flüchtlingsstatus erforderlich ist. Den Flüchtlingsstatus erhalten Sie, wenn die Vereinten Nationen Sie als Flüchtling anerkennen. Wenn Sie keinen Flüchtlingsstatus haben, ist es unter Umständen möglich, einen Ausländerpass zu beantragen.

Bei Diebstahl: Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei in den Niederlanden. Sie erhalten dann ein Protokoll. Mit diesem Protokoll beantragen Sie einen neuen Reisepass. Sie durchlaufen das übliche Antragsverfahren.

Handelt es sich um einen Verlust, erstatten Sie bitte Anzeige am Bürgerservice. Dort können Sie nach der Registrierung des Verlusts sofort einen neuen beantragen.

Fand der Diebstahl im Ausland statt, erstatten Sie unverzüglich Anzeige bei der Polizei im Ausland. Nach Ihrer Rückkehr in die Niederlande erstatten Sie auch in den Niederlanden Anzeige bei der Polizei; bringen Sie dazu Ihre ausländische Anzeige mit. Bei Verlust im Ausland melden Sie den Verlust am Bürgerservice.