Bei der Online-Verlängerung kümmern Sie sich selbst um den Antrag. Sie müssen nur noch zum Rathaus kommen, um den Führerschein abzuholen. Die Online-Verlängerung erfolgt in vier Schritten.
Schritt 1: Lesen Sie die Bedingungen durch
Sie können Ihren Führerschein nur dann online verlängern, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie möchten Ihren Führerschein verlängern oder eine oder mehrere Klassen hinzufügen.
- Ihr derzeitiger Führerschein wurde nach dem 1. Oktober 2006 ausgestellt.
- Sie haben die DigiD-App mit einem Identitätsprüfung oder Mit Personalausweis oder Führerschein anmelden.
- Sie haben eine Gesundheitsbescheinigung des CBR falls Sie diese benötigen.
Beantragen Sie zum ersten Mal einen Führerschein? Haben Sie Ihren Führerschein verloren oder möchten Sie einen Eilantrag stellen? Dann vereinbaren Sie bitte einen Termin am Schalter. Sie können Ihren Antrag nicht online stellen.
Schritt 2: Passfoto machen
Sie lassen sich bei einem RDW-Fotograf oder Fotokabine. Diese übermittelt das Passfoto und Ihre Unterschrift für den Führerschein an die RDW. Dies erfolgt sicher und digital. Innerhalb von 5 Minuten erhalten Sie eine E-Mail von der RDW. Darin ist ein Antragscode enthalten.
Schritt 3: Führerschein beantragen
Beantragen Sie Ihren Führerschein über die Schaltfläche „Führerschein verlängern“ oben. Dazu benötigen Sie den Antragscode, den Sie per E-Mail erhalten haben. Am Ende Ihres Antrags bezahlen Sie die Gebühren mit iDeal.
Schritt 4: Führerschein abholen
Sie erhalten zwei Werktage nach Ihrer Antragstellung eine E-Mail vom RDW. Darin wird Ihnen mitgeteilt, dass Ihr Führerschein fertig ist. Sie können Ihren Führerschein ohne Termin während der Öffnungszeiten im Rathaus abholen.
Bitte beachten Sie. Holen Sie sich Ihren Führerschein innerhalb von 3 Monaten ab. Warten Sie länger? Dann müssen Sie einen neuen Antrag stellen.
Können oder möchten Sie Ihren Führerschein nicht online verlängern oder weitere Klassen hinzufügen lassen? Dann sind Sie auch im Rathaus herzlich willkommen. Hierfür können Sie online über die Schaltfläche „Termin vereinbaren“ oben einen Termin vereinbaren. Bringen Sie Ihren aktuellen Führerschein und ein Passfoto mit. Die Gebühren für den Führerschein zahlen Sie direkt am Schalter. Wir bevorzugen Kartenzahlung statt Barzahlung.
Haben Sie gerade Ihren Führerschein bestanden? Herzlichen Glückwunsch! Sie können gerne im Rathaus vorbeikommen, um Ihren Führerschein zu beantragen. Das gilt auch, wenn Sie Ihren Führerschein verloren haben oder einen Eilantrag stellen möchten. Eine Online-Beantragung ist in diesem Fall nicht möglich. Vereinbaren Sie bitte zunächst über die Schaltfläche „Termin vereinbaren“ oben einen Termin, bevor Sie vorbeikommen. Bringen Sie ein Passfoto sowie Ihren Führerschein mit, falls Sie diesen noch besitzen. Die Gebühren zahlen Sie direkt am Schalter. Wir bevorzugen Kartenzahlung statt Barzahlung.
Eilantrag
Sie können einen Führerschein im Eilverfahren beantragen. Wenn Sie den Führerschein an einem Werktag vor 14:45 Uhr beantragen, können Sie ihn am nächsten Werktag nach 09:30 Uhr abholen. In Ausnahmefällen dauert ein Eilantrag 2 Werktage. Für die Beantragung vereinbaren Sie online über die obige Schaltfläche einen Termin. Sie vereinbaren einen Termin für einen regulären Antrag. Am Schalter geben Sie an, dass es sich um einen Eilantrag handelt. Ein Eilantrag kostet 39,65 € mehr als ein regulärer Antrag.
Änderung des Antrags
Einen regulären Antrag können Sie nicht in einen Eilantrag umwandeln. Sie können auch keinen Eilantrag stellen, wenn bereits ein regulärer Antrag von Ihnen bearbeitet wird.
Sie erhalten eine E-Mail, sobald Ihr Führerschein bereitliegt. Haben Sie keine E-Mail erhalten oder keine E-Mail-Adresse angegeben? Dann können Sie Ihren Führerschein nach 6 Werktagen abholen. Die Abholung erfolgt persönlich und ohne Terminvereinbarung während Öffnungszeiten.
| Art des Antrags | Kosten |
|---|---|
| Beantragung, Verlängerung/Erneuerung, Ersatz oder Umtausch eines ausländischen Führerscheins | € 53,65 |
| Zuschlag für Eilanträge (nicht möglich beim Umtausch eines ausländischen Führerscheins) | € 39,65 |
Weitere Informationen zum Umtausch Ihres ausländischen Führerscheins finden Sie auf der Seite Umtausch eines ausländischen Führerscheins.
In den folgenden Fällen müssen Sie sich einer ärztlichen Untersuchung unterziehen, bevor Sie einen Führerschein beantragen können:
- Wenn Ihr Führerschein an Ihrem 75. Geburtstag oder danach abläuft.
- Wenn Sie eine gesundheitliche Beeinträchtigung haben.
- Wenn Sie einen Führerschein für einen Bus oder Lkw (Klasse C-D-CE-DE) benötigen.
Für die Untersuchung benötigen Sie eine Gesundheitsbescheinigung. Sie können die Gesundheitsbescheinigung über die Website des CBR kaufen und ausfüllen.
Gültigkeit des Führerscheins
Wenn Sie 75 Jahre alt werden, müssen Sie sich einer ärztlichen Untersuchung unterziehen.
- Sind Sie zum Zeitpunkt der Beantragung Ihres Führerscheins zwischen 65 und 70 Jahre alt? Dann ist Ihr neuer Führerschein bis zu Ihrem 75. Lebensjahr gültig.
- Sind Sie zum Zeitpunkt der Beantragung Ihres Führerscheins zwischen 70 und 75 Jahre alt? Dann ist Ihr neuer Führerschein maximal 5 Jahre gültig.
- Sind Sie zum Zeitpunkt der Beantragung Ihres Führerscheins älter als 75 Jahre? Dann müssen Sie sich einer ärztlichen Untersuchung unterziehen, und Ihr Führerschein ist danach maximal 5 Jahre gültig.