Eine Verstopfung in der Kanalisation

Eine Verstopfung im Abwasserkanal kann sehr lästig sein. Wann sind Sie selbst für die Behebung verantwortlich und wann die Gemeinde? Eine Verstopfung kann im kommunalen Teil der Kanalisation unter der Straße liegen. Oder unter Ihrem Haus – das wird als Hauskanalisation bezeichnet. Befindet sich die Verstopfung in der Hauskanalisation, sind Sie selbst oder Ihr Vermieter für die Beseitigung der Verstopfung und die damit verbundenen Kosten verantwortlich. Befindet sich die Verstopfung im kommunalen Teil, wird die Gemeinde diese schnell und kostenlos beheben. Sie können die Verstopfung im kommunalen Teil des Abwassersystems telefonisch bei der Gemeinde Apeldoorn melden. Bei Verstopfungen im kommunalen Teil sind wir täglich unter der Telefonnummer 14 055 erreichbar, auch außerhalb der Bürozeiten.

 
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Abflussverstopfung in einer Mietwohnung

Wohnen Sie in einer Mietwohnung? Bei einer Mietwohnung ist der Vermieter dafür verantwortlich, eine Verstopfung im Abwasserkanal zu beheben. Rufen Sie daher bei einer Verstopfung zunächst Ihren Vermieter an.

Abflussverstopfung in einem Eigenheim

Es ist wichtig, zunächst festzustellen, wo sich die Verstopfung befindet. Das können Sie selbst auf Ihrem Grundstück tun, indem Sie den Abflussschacht suchen. Überprüfen Sie diesen Schacht, bevor Sie einen Rohrreinigungsdienst oder die Gemeinde anrufen. So vermeiden Sie unnötige Kosten.

Der Entwässerungsschacht befindet sich auf Ihrem Grundstück etwa einen halben Meter von der Grundstücksgrenze entfernt, meist in einer Tiefe von etwa 0,80 bis 1,40 Metern in Ihrem Garten. Sehen Sie sich hier eine Beispielzeichnung an (PDF, 60,6 kB). Wissen Sie nicht, wo sich die Kanalisation befindet? Dann können Sie kostenlos eine Überarbeitungszeichnung anfordern bei der Gemeinde. In dringenden Fällen können Sie hierfür die Nummer 14 055 anrufen.

Wenn Sie den Abflussschacht öffnen, gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Der Entstopfungsschacht ist leer: Die Verstopfung befindet sich in der Hauskanalisation. In diesem Fall sind Sie selbst für die Beseitigung der Verstopfung im Abwasserkanal verantwortlich. Dies können Sie selbst erledigen oder von einem (vorzugsweise örtlichen) Rohrreinigungsunternehmen durchführen lassen. Die Kosten tragen Sie.
  • Der Entstopfungsschacht ist mit Wasser gefüllt: Die Verstopfung befindet sich im kommunalen Teil der Kanalisation. Sie kontaktieren uns telefonisch unter der Nummer 14 055, um das Problem beheben zu lassen. In diesem Fall werden wir Ihre Kanalisation schnell und kostenlos entstopfen.

Der Abflussschacht gehört zur Wohnung und ist Ihr Eigentum. Das Ausgraben und Verschließen des Lochs liegt in Ihrer Verantwortung.

Häuser ohne Vorgarten

Befindet sich die Fassade Ihres Hauses / Ihrer Wohnanlage / Ihres Geschäfts direkt am Bürgersteig und gibt es keinen angrenzenden Freiraum, dann befindet sich der Schacht unter dem Bürgersteig. In diesem Fall dürfen Sie den Bürgersteig selbst aufbrechen. Denken Sie dabei an Absperrungen aus Sicherheitsgründen. Die Gemeinde kümmert sich um das Verschließen der Öffnung und die Wiederherstellung der Pflasterung.

Wenn Sie außerhalb eines Dorfes oder einer Stadt wohnen, gelten bei Verstopfungen andere Verfahren. Das Abwasser von Gebäuden in ländlichen Gebieten wird über kleine Pumpwerke abgepumpt. Rufen Sie uns bei Problemen mit dem Abfluss des Abwassers bitte umgehend unter der Telefonnummer 14 055 an (auch außerhalb der Bürozeiten).