Archäologische Untersuchungen

Bei der Beantragung einer Umweltgenehmigung kann es vorkommen, dass Sie mit archäologischen Aspekten konfrontiert werden. Dies kann bei allen Aushubarbeiten von Bedeutung sein – sowohl beim Bau als auch beim Abriss von Fundamenten oder bei der Gestaltung von Grünflächen. Durch Aushubarbeiten können Sie archäologische Funde zerstören. Um dies zu verhindern, legt der Umweltplan fest, wann archäologische Untersuchungen für eine Umweltgenehmigung vorgeschrieben sind. Auf diese Weise schützen wir Informationen über unsere Vergangenheit, die im Boden verborgen sind.

 
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Entscheiden Sie möglichst frühzeitig, ob archäologische Untersuchungen erforderlich sind. Archäologen entscheiden anhand der von Ihnen für eine Umgebungsgenehmigung vorgelegten Angaben (Standort, Fläche und Tiefe aller Aushubarbeiten), ob archäologische (Vor-)Untersuchungen erforderlich sind. Auch Informationen über das Fundament oder den Keller der abzureißenden Gebäude sind wichtig. Wir werden uns bei Bedarf mit Ihnen in Verbindung setzen.

Wenn Sie bereits über alle Informationen verfügen (Standort, Fläche, Tiefe, eventuelle Fundamentierung oder Kellerausbau), können Sie sich auch vor einem eventuellen Bauantrag über archeologie@apeldoorn.nl oder unter der Telefonnummer 14 055.

Um selbst zu prüfen, ob nach unseren Richtlinien archäologische Untersuchungen erforderlich sind, sehen Sie sich bitte die Archäologische Strategie-Karte 2024 (PDF, 1,3 MB). Darin finden Sie auch eine aufschlussreiche Flussdiagramm (PDF, 63 kB). Sie können auch die kommunaler Viewer Hier erfahren Sie, wo Sie nach Adressen suchen können.

Sollte sich herausstellen, dass archäologische Untersuchungen erforderlich sind, kontaktieren Sie uns bitte über archeologie@apeldoorn.nl oder unter der Telefonnummer 14 055. Ein Archäologe der Gemeinde entscheidet dann, ob eine Untersuchung tatsächlich erforderlich ist. Möglicherweise wurden bereits Untersuchungen durchgeführt. Der Archäologe legt außerdem fest, welche Art von Untersuchung Sie am besten durchführen lassen sollten.

Die Bearbeitungszeit für alle Schritte (siehe „Weitere Informationen“, „Untersuchungsarten“) beträgt etwa 10 Wochen.

Das Gesetz sieht vor, dass derjenige, der den Boden stört, die archäologischen Untersuchungen bezahlt. Als Antragsteller müssen Sie die Kosten tragen. Die Kosten müssen jedoch in einem angemessenen Verhältnis zum (finanziellen) Umfang Ihres Projekts stehen. Bei überhöhten Kosten hat die Gemeinde eine archäologischer Notfallfonds. Sie können diesen Anspruch geltend machen, wenn die Kosten für eine archäologische Untersuchung vor Baubeginn (archäologische Begleitung, Probegrabungen oder Ausgrabungen) mehr als 1% der Baukosten betragen.

Für weitere Informationen hierzu kontaktieren Sie uns bitte unter archeologie@apeldoorn.nl oder unter der Telefonnummer 14 055.

  • Wenn Sie als Antragsteller die unter „Antrag“ genannten archäologischen Daten nicht einreichen, kann die Gemeinde beschließen, Ihren Antrag nicht zu bearbeiten.
  • Nur zertifizierte Büros dürfen archäologische Untersuchungen durchführen. Die Website der Stiftung für Qualitätssicherung im Bodenmanagement (SIKB) bietet eine Übersicht.

Forschungsformen

Archäologische Untersuchungen gibt es in vielen Formen. Oft umfasst die Untersuchung im Rahmen des Umweltgenehmigungsverfahrens die folgenden Schritte:

  1. Sie erhalten von der Gemeinde die Mitteilung, dass Sie eine spezialisierte Agentur (Website SIKB) eine Schreibtischuntersuchung mit explorativen Bohrungen durchführen lassen muss.
  2. Nach der Erstellung reichen Sie den Bericht zur Prüfung beim Omgevingsloket ein.
  3. Sobald der Bericht genehmigt wurde, entscheidet die Gemeinde, ob weitere Untersuchungen erforderlich sind
  4. Falls weitere Untersuchungen erforderlich sind, müssen Sie dafür ein Anforderungsprogramm (PvE) erstellen lassen.
  5. Wenn das Prüfkonzept genehmigt wurde, erteilt die Gemeinde die Genehmigung in der Regel unter der Auflage, dass Sie die Folgeuntersuchung gemäß dem Prüfkonzept und vor Beginn aller Aushubarbeiten durchführen.

Ob Sie archäologische Untersuchungen durchführen lassen müssen, hängt vom Standort und vom Umfang Ihres Vorhabens ab.

Standort

Die Wahrscheinlichkeit, auf archäologische Funde zu stoßen, variiert je nach Gebiet. So war beispielsweise der eine Ort einst attraktiver zum Wohnen als der andere. Unter Berücksichtigung der Fundwahrscheinlichkeit sowie weiterer Faktoren haben wir die gesamte Gemeinde in Gebiete unterteilt. Für jedes Gebiet gilt eine andere Kategorie von 0 bis 6 mit jeweils unterschiedlichen Richtlinien (siehe Archäologische Strategie-Karte 2024 (PDF, 1,3 MB)). Diese Richtlinie legt fest, bei welchen Aushubarbeiten eine archäologische Untersuchung erforderlich ist.

So sind in den Kategorien 2, 3, 4 und 5 archäologische Untersuchungen bei Aushubarbeiten erforderlich, die tiefer als 35 cm gehen und sich über eine Fläche von mehr als 50, 100, 500 bzw. 2500 m² erstrecken. Kategorie 1 umfasst geschützte archäologische Denkmäler, an denen keine Aushubarbeiten zulässig sind. In Kategorie 6 sind niemals archäologische Untersuchungen erforderlich. Kategorie 0 betrifft Standorte mit Sonderregelungen. Dabei handelt es sich um Gebiete, in denen bereits archäologische Untersuchungen durchgeführt wurden; die Wahrscheinlichkeit, dass hier archäologische Überreste vorhanden sind, sowie die eventuelle Notwendigkeit weiterer Untersuchungen wird anhand der Ergebnisse der bereits durchgeführten Untersuchungen ermittelt. Wenden Sie sich dazu bitte an die Archäologen der Gemeinde (archeologie@apeldoorn.nl oder unter der Telefonnummer 14 055). Im kommunalen Viewer können Sie für eine Adresse die Kategorie auf der Strategie-Karte nachschlagen.

Umfang

Was den Umfang betrifft, spielen die Fläche und die Tiefe der Aushubarbeiten eine Rolle. Für jede Maßnahmenkategorie gilt eine andere Freigrenze.

Alte und neue Vorschriften

Die hier beschriebene Richtlinie wurde im Mai 2024 verabschiedet. Möglicherweise sind in Ihrem Raumordnungsplan noch alte Vorschriften enthalten. Sofern die neuen Vorschriften flexibler sind, können Sie sich daran orientieren.