Einkommensformular einreichen

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Sorgen Sie dafür, dass wir Ihre Einkünfte rechtzeitig erhalten? Dann sorgen wir dafür, dass Sie den Ihnen zustehenden Leistungsbetrag erhalten. Haben Sie mehrere Einkommensnachweise in einem Monat? Sammeln Sie diese dann und reichen Sie sie einmal im Monat ein.

Erhalten Sie Ihre Abrechnung(en) erst nach dem Abgabetermin? Dann haben Sie bis zum 10. des folgenden Monats Zeit, Ihr Änderungsformular mit den Einkünften einzureichen.
Die Auszahlung Ihrer Leistung kann erst nach Übermittlung aller Daten erfolgen.

 

Abgabetermin  

Monatliches Einkommen

Einnahmen alle vier Wochen

Wöchentliches Einkommen

27. Januar 2026

Januar

13–24 und 01–25

1 bis 5

25. Februar 2026

Februar

02

6 bis 9

27. März 2026

März

03

10 bis 13

27. April 2026

April

04

14 bis 18

27. Mai 2026

Mai

05

19. bis 22.

26. Juni 2026

Juni

06

23. bis 26.

27. Juli 2026

Juli

07

27. bis 31.

26. August 2026

August

08

32 bis 35

27. September 2026

September

09

36 bis 39

27. Oktober 2026

Oktober

10

40 bis 44

25. November 2026

November

11

45 bis 48

22. Dezember 2026

Dezember

12+13

49 bis 52

Dazu gehören unter anderem:

  • Lohn, Urlaubsgeld, Jahresendzulage, ausgezahlte Urlaubstage;
  • Leistungen des UWV und der Sozialversicherungsbank (SVB);
  • Unterhalt;
  • Steuerfreibeträge der Steuerbehörde;
  • Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit;
  • (Vor-)Rente;
  • Einzahlungen auf Ihr Bankkonto;
  • Erbe;
  • Einnahmen aus Vermietung, Untervermietung und Untermietern;
  • Kapitalerträge (z. B. Zinsen aus Kapitalanlagen);
  • Einkommensteuerbescheid.

 

Wie verrechnen wir Einkünfte mit Ihrer Sozialleistung?

Es gibt drei Möglichkeiten, Ihre Einkünfte zu verrechnen:

  • Teilen Sie uns Ihre Einkünfte bitte vor dem Abgabetermin mit? Dann verrechnen wir diese noch im selben Monat mit Ihrer Sozialleistung. So erhalten Sie Ihre Sozialleistung zu dem Zeitpunkt, den Sie von uns gewohnt sind.
  • Geben Sie Ihre Einkünfte erst später an, jedoch noch vor dem 10. des Monats, der auf den Abgabetermin folgt? Wir verrechnen Ihre Einkünfte zwar noch im selben Monat mit Ihrer Leistung, die Auszahlung erfolgt jedoch verspätet. Bitte melden Sie sich bei uns, falls dies für Sie Probleme mit sich bringt. Wir suchen dann nach einer Lösung.
  • Erhalten Sie Ihr Einkommen erst nach dem 10. des Folgemonats? Dann kontaktieren Sie uns bitte unter der Telefonnummer 14 055. Es kann sein, dass wir Ihr Einkommen dann nachträglich verrechnen.

Erhalten Sie Ihr Einkommen alle vier Wochen statt monatlich?

­­­­­­­­­Ihr Arbeitgeber zahlt Ihr Gehalt alle vier Wochen aus. Ihre Zusatzleistung erhalten Sie monatlich.

Sie erhalten 13 Mal im Jahr ein Gehalt und 12 Mal eine Sozialleistung. Daher stimmt der Zeitpunkt der Einkommensanrechnung nicht mit dem Ihrer Sozialleistung überein.

Die 13. Gehaltsabrechnung, die Sie von Ihrem Arbeitgeber erhalten, muss gesondert abgerechnet werden.

Das machen wir im Dezember oder Januar.

Sind Ihre Einkünfte in den 13 Monaten insgesamt höher als Ihre Sozialleistung? Dann verrechnen wir den Restbetrag in den folgenden Monaten. Sie erhalten dann keine Leistungen von uns, bis diese Einkünfte verrechnet sind. Dies geschieht über einen Zeitraum von maximal 6 Monaten. Ist nach 6 Monaten noch nicht alles verrechnet? Dann erhalten Sie von uns ein Schreiben, in dem steht, wie Sie den Restbetrag zurückzahlen.

Bitte beachten Sie die Verrechnung. Wir empfehlen Ihnen, hierfür Geld beiseite zu legen.

Wird Ihre Sozialleistung eingestellt? Dann konnten wir nicht alle Einkünfte anrechnen und Sie müssen uns einen Betrag zurückzahlen. Sie erhalten dann ein Schreiben von uns.

Beziehen Sie Sozialleistungen von der Gemeinde? Nehmen Sie eine Teilzeitstelle an? Dann dürfen Sie möglicherweise einen Teil Ihres Einkommens zusätzlich zu Ihren Sozialleistungen behalten. Dies wird als „Freistellung von Arbeitseinkünften“ bezeichnet.

Wie das in Ihrem Fall genau funktioniert, erfahren Sie auf der Seite Freistellung von Einkünften aus Erwerbstätigkeit.

Die folgenden Ereignisse tragen Sie bitte ebenfalls in das Formular für Einkommensänderungen ein

  • Sie erhalten eine (einmalige) Rente
  • Sie erhalten Unterhalt
  • Sie erhalten eine Erbschaft oder eine Schenkung
  • Sie erhalten eine Steuerrückerstattung

Sie können ein Änderungsformular online ausfüllen. Nachdem Sie das Änderungsformular für Einkünfte ausgefüllt haben, erhalten Sie jeden Monat automatisch ein Änderungsformular von uns.

Über „MijnOverheid“ haben Sie Zugriff auf Ihre Post und Ihre persönlichen Daten von immer mehr Behörden. Über „MijnOverheid“ können Sie Ihre Leistungsaufstellung abrufen. Sie melden sich sicher und einfach mit Ihrem DigiD an.