Möchten Sie gerne zusammenziehen? Trauen Sie sich aber wegen der finanziellen Folgen nicht, diesen Schritt zu wagen? Für Menschen, die Sozialhilfe beziehen, kann es manchmal eine große Herausforderung sein, den Schritt zum Zusammenziehen zu wagen. Einer der beiden Partner muss seine Wohnung kündigen, und außerdem muss das Einkommen geteilt werden.
Die finanziellen Folgen und der Verzicht auf eine eigene Wohnung sind für viele Menschen Gründe, nicht zusammenzuziehen. Häufig gestellte Fragen sind: ‘Was ist, wenn die Beziehung doch nicht funktioniert?’ und ‘Was ist, wenn ich kein eigenes Einkommen mehr habe?’. Um diese ‘finanzielle Hürde’ zu beseitigen, können Sie in der Gemeinde Apeldoorn am Programm ‘Probe-Zusammenleben in der Sozialhilfe’ teilnehmen.
Einwohner der Gemeinde Apeldoorn, die Sozialhilfe beziehen, können für maximal sechs Monate probeweise zusammenleben. Während der Probezeit bleibt die Sozialhilfe unverändert, sodass der Einwohner weiterhin die Kosten für seine eigene Wohnung bezahlen kann. Wenn der Einwohner und sein Partner nach sechs Monaten weiterhin zusammenleben möchten, wird die Sozialhilfe angepasst oder eingestellt. Sollte das Probe-Zusammenleben letztendlich dazu führen, dass mehr Einwohner zusammenziehen, wird sich dies positiv auf die Verfügbarkeit von (Sozial-)Mietwohnungen auswirken.
Das sind die Bedingungen:
- Sie wohnen in der Gemeinde Apeldoorn.
- Sie beziehen Sozialhilfe von der Gemeinde Apeldoorn
- Sie und Ihr Partner behalten während der Probezeit Ihre jeweiligen Wohnungen.
- Sie und Ihr Partner bleiben jeweils unter ihrer eigenen Adresse gemeldet.
- Sie dürfen erst dann eine Probe-Wohngemeinschaft eingehen, nachdem Sie die Genehmigung der Gemeinde erhalten haben.
- Wohnen Sie in einer Sozialwohnung? Dann informieren Sie die Wohnungsbaugesellschaft selbst über das Probewohnen.