Sozialhilfe für Obdachlose und Wohnungslose

Sie können Sozialhilfe beantragen, wenn Sie obdachlos sind. Dies gilt auch, wenn Sie eine Notunterkunft in Anspruch nehmen.

 
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Sie erreichen uns telefonisch unter 14 055 oder über unsere Kontaktformular um einen Termin für die Beantragung von Sozialhilfe für Obdachlose zu vereinbaren.

Sie haben Anspruch auf eine Leistung, wenn Sie:

  • über einen längeren Zeitraum kein Dach über dem Kopf hat;
  • nachweisen können, dass Sie in der Gemeinde Apeldoorn wohnen;
  • die soziale Betreuung in Anspruch nimmt.