Der Notfallfonds ist nicht zur Tilgung von Schulden bestimmt.
Sie können jedoch einen Antrag beim Nothilfefonds stellen, wenn:
- Sie geraten aufgrund unerwarteter Kosten in finanzielle Schwierigkeiten. Sie konnten im Voraus nicht wissen, dass diese Kosten auf Sie zukommen würden.
- Sie haben kein Geld, um die Kosten zu bezahlen. Sie konnten dafür auch kein Geld zurücklegen.
- die finanziellen Probleme nicht auf Ihr eigenes Verhalten zurückzuführen sind (kein vorwerfbares Verhalten).
- Sie können kein Geld über eine andere Leistung wie Sonderbeihilfe oder ein Darlehen erhalten. Das müssen Sie zunächst versuchen.
- Sie wohnen in der Gemeinde Apeldoorn und sind dort gemeldet.
- Sie haben im vergangenen Jahr keinen Antrag beim Notfallfonds gestellt. Sie dürfen nämlich nur einmal alle 12 Monate einen Antrag stellen.
Die Beantragung und Gewährung einer Erstattung erfolgt in mehreren Schritten:
- Füllen Sie das Antragsformular online aus (Bitte beachten Sie: Legen Sie Ihrem Antrag unbedingt die angeforderten Unterlagen bei, da wir diese zur Prüfung Ihres Antrags benötigen).
- Ein Beratungsausschuss prüft Ihren Antrag. Der Beratungsausschuss setzt sich aus Mitarbeitern der Gemeinde und Mitarbeitern sozialer Organisationen zusammen. Der Beratungsausschuss gibt eine Empfehlung an den Bürgermeister und die Beigeordneten ab. Diese entscheiden über Ihren Antrag. In der Regel erhalten Sie die Entscheidung innerhalb von zwei Wochen.