Erstattung der Kosten für die Schwimmabzeichen A und B

Wenn Sie die „RegelRecht“-Regelung in Anspruch nehmen und Kinder haben, können Sie eine Erstattung der Kosten für den Schwimmunterricht erhalten.

 
Erforderlich

Eine Zuteilung auf Ihre Stadtpass mit einem Guthaben für die Stadspas darauf

Mehr lesen

Sie können eine Erstattung für den Schwimmunterricht erhalten, wenn:

  • Sie ein Stadtpass hat mit der „RegelRecht“-Regelung zu tun.
  • Ihr Kind ist 4,5 Jahre oder älter. Aber jünger als 18 Jahre.
  • Sie erhalten Kindergeld oder Pflegegeld für Ihr bei Ihnen wohnendes Kind.

Die Beantragung der Erstattung erfolgt in mehreren Schritten

  1. Wenn Sie Anspruch auf die „RegelRecht“-Regelung haben, können Sie die Erstattung der Kosten für die Schwimmabzeichen A und B beantragen. Sie erhalten von uns ein Schreiben, in dem Ihnen mitgeteilt wird, ob Sie Anspruch auf die Erstattung der Kosten für den Schwimmunterricht haben.
  2. Sie entscheiden selbst, in welchem Schwimmbad Ihr Kind Schwimmunterricht nimmt.
    Im Schwimmbad „De Sprenkelaar“ oder im Aquacentrum Malkander erhalten Sie zusätzliche Vorteile wie freies Schwimmen und eine Schwimmkarte.

Spaziergänge bei „De Sprenkelaar“ oder im Aquacentrum Malkander

Sie reichen das Schreiben mit unserer Genehmigung zur Kostenerstattung im Schwimmbad ein. Sie müssen dann selbst nichts bezahlen.

  • Sie zahlen weder eine Anmeldegebühr noch Kosten für die Schwimmprüfung.
  • Das Schwimmbad bietet Ihnen eine Zertifikatsgarantie. Das bedeutet, dass das Schwimmbad dafür sorgt, dass Ihr Kind innerhalb des vereinbarten Zeitraums sein Schwimmzertifikat erhält.
  • Ihr Kind erhält im Schwimmbad, in dem es für den Schwimmunterricht angemeldet ist, einen Schwimmausweis und darf damit in Begleitung eines (zahlenden) Erwachsenen kostenlos frei schwimmen.
  • Ihr Kind erhält einen Begleitausweis, sobald der Schwimmunterricht beginnt. Ab diesem Zeitpunkt darf die erwachsene Begleitperson beim freien Schwimmen ebenfalls kostenlos mit ins Wasser. Viel Schwimmen macht Spaß und fördert den Lernprozess. Auch dies gilt nur für das Schwimmbad, in dem Ihr Kind Schwimmunterricht hat.

Kinder im Alter von 4,5 bis 12 Jahren

Für Kinder im Alter von 4,5 bis 12 Jahren erhalten Sie eine 16-monatige Diplomgarantie für die Schwimmabzeichen A und B. Das bedeutet, dass Ihr Kind 16 Monate Zeit hat, um die Schwimmabzeichen zu erwerben. Nach dem A-Schwimmabzeichen macht Ihr Kind automatisch mit dem B-Schwimmabzeichen weiter. Für die Schwimmabzeichen-Garantie muss Ihr Kind mindestens 90% der Unterrichtsstunden absolvieren.

Kinder im Alter von 12 bis 18 Jahren

Für Kinder im Alter von 12 bis 18 Jahren erhalten Sie eine 8-monatige Diplomgarantie. Das bedeutet, dass Ihr Kind 8 Monate Zeit hat, um die Schwimmabzeichen zu erwerben. Nach dem A-Abzeichen macht Ihr Kind automatisch mit dem B-Abzeichen weiter. Für die Abzeichen-Garantie muss Ihr Kind mindestens 90% der Unterrichtsstunden besuchen.

Schwimmunterricht in einem anderen Schwimmbad

Nimmt Ihr Kind Schwimmunterricht in einem anderen Schwimmbad oder am Schulschwimmunterricht teil? 

Sie bezahlen den Schwimmkurs zunächst selbst.

  • Sie senden uns ein Erstattungsformular zusammen mit den Belegen zu.
  • Die Anmeldegebühr und die Kosten für die Schwimmprüfung tragen Sie selbst.
  • Es gibt keine Garantie für den Erhalt eines Abschlusses.

Im Nachhinein werden Ihnen (ein Teil) der Kosten erstattet.

Achtung! Die Erstattung für den Schwimmunterricht ist auf einen Höchstbetrag begrenzt; die Höhe der Erstattung entnehmen Sie bitte der nachstehenden Tabelle. Es kann vorkommen, dass die Kosten für den Schwimmunterricht höher sind als die Erstattung, die Sie erhalten; diese Kosten müssen Sie selbst tragen.

Die Höhe der Beihilfe hängt von Ihrem Einkommen und dem Alter Ihres Kindes ab. Nachstehend sehen Sie, welche Beihilfe in Ihrer Situation gilt. Welcher Sozialhilfesatz in Ihrer Situation gilt, erfahren Sie unter die Übersicht über die Pauschalbeträge.

Für Kinder im Alter von 4,5 bis 12 Jahren
Nettoeinkommen bis zu 110% des Sozialhilfesatzes: 985,80 €
Nettoeinkommen ab 110% gemäß Sozialhilfesatz: 739,35 €

Für Kinder im Alter von 12 bis 18 Jahren
Nettoeinkommen < 110% des Sozialhilfesatzes: 766,75 €
Nettoeinkommen ab 110% gemäß Sozialhilfesatz: 575,06 €

Es kann sein, dass die Schwimmkurse mehr kosten als die Erstattung, die Sie erhalten. In diesem Fall müssen Sie den Restbetrag selbst bezahlen.