Ausnahme von Verkehrsregeln oder Verkehrszeichen

Möchten Sie an einer Stelle fahren oder parken, an der dies normalerweise nicht erlaubt ist? Dann benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung von der Straßenverkehrsordnung (RVV). Die RVV-Ausnahmegenehmigung müssen Sie mindestens zwei Wochen im Voraus beantragen.

 
Kosten

26,00 € – ab 5 Tagen bis zu einem Jahr zahlen Sie 151,80 €.

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Um für eine Ausnahmegenehmigung in Betracht zu kommen, müssen Sie nachweisen können, dass diese notwendig ist. Eine Ausnahmegenehmigung gemäß der Straßenverkehrsordnung (RVV) wird nur in Ausnahmefällen erteilt. Dies dient der Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer und soll Belästigungen vermeiden.

Die Gebühren betragen im Jahr 2026 26,00 €. Für Ausnahmegenehmigungen mit einer Laufzeit von 5 Tagen bis zu einem Jahr zahlen Sie 151,80 €. Die Rechnung erhalten Sie von Tribuut im Auftrag der Gemeinde Apeldoorn.

Wenn Sie aus einem besonderen Grund, beispielsweise zum Fotografieren Ihrer Hochzeitsfotos, mit dem Auto in den Stadpark Berg en Bos fahren möchten, benötigen Sie hierfür eine Genehmigung.