Königliche Distinktion

Kennen Sie jemanden, der sich seit Jahren in besonders verdienstvoller Weise für einen Verein, eine Einrichtung, eine gesellschaftliche Organisation oder sein Arbeitsumfeld einsetzt? Dann können Sie diese Person für eine königliche Auszeichnung vorschlagen.

 
Bitte beachten Sie

Dieser Prozess erfordert das Engagement sowohl derjenigen, die einen Vortrag halten, als auch derjenigen, die den Vortrag unterstützen.

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Eine königliche Auszeichnung, auch ‘Lintje’ genannt, ist ein Zeichen der Anerkennung für Personen, die sich selbstlos in besonderer Weise um einen Verein, eine Einrichtung, eine gesellschaftliche Organisation oder in ihrem Arbeitsumfeld verdient gemacht haben.

Es gibt verschiedene Arten von Auszeichnungen. Jeder kann jemanden vorschlagen. Kennen Sie jemanden, der sich schon seit Jahren für die Gesellschaft engagiert? Dann schlagen Sie diese Person gerne vor.

Gehen Sie auf www.lintjes.nl

Die Nominierung einer Person für eine Auszeichnung ist sehr zeitaufwendig. Der gesamte Prozess erfordert das Engagement sowohl derjenigen, die die Nominierung einreichen, als auch derjenigen, die diese unterstützen.

Weitere Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf der Website www.lintjes.nl. Hier finden Sie auch die Schritte, die Sie befolgen müssen, um die Auszeichnung zu beantragen. Dies erfolgt vollständig digital. Ein Antrag per E-Mail oder Post ist übrigens ebenfalls weiterhin möglich. In diesem Fall können Sie ein Antragsformular herunterladen.

Die Verleihung der Auszeichnungen findet jedes Jahr am letzten Arbeitstag vor dem Königstag statt. Der digitale Antrag muss spätestens am 1. Juli des Vorjahres eingereicht werden. Dabei gilt, dass der vollständige Antrag einschließlich der erforderlichen Anlagen spätestens am 15. Juli bei uns eingegangen sein muss.

Für einen zwischenzeitlichen Anlass gilt eine Bearbeitungszeit von sechs Monaten.

Eine Auszeichnung erhält man nicht einfach so. Die betreffende Person muss sich langfristig, intensiv und in besonderer Weise für die Gesellschaft engagiert haben. Die Verdienste müssen nachweisbar sein, beispielsweise durch Begleitschreiben der zuständigen Stellen. Darüber hinaus muss der Kandidat unter anderem die folgenden Kriterien erfüllen:

  1. Unangemessenes Verhalten
  2. Gesellschaftliches Engagement (z. B. ehrenamtliche Tätigkeit, organisatorische und/oder leitende Tätigkeiten)
  3. Langfristiger und intensiver Einsatz
  4. Noch immer aktiv sein oder die Aktivitäten erst kürzlich eingestellt haben