Möchten Sie, dass die Gemeinde gegen einen bestimmten Verstoß vorgeht? Dann können Sie einen offiziellen Antrag auf Durchsetzung stellen. Die Gemeinde ist verpflichtet, darüber zu entscheiden. Einen Antrag auf Durchsetzung können Sie beispielsweise stellen, wenn Sie möchten, dass die Gemeinde gegen illegale Wohnnutzung, Geruchsbelästigung oder illegale Bebauung vorgeht. Wenn Sie mit dieser Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen.
Möchten Sie einen Antrag auf Durchsetzung von Vorschriften bezüglich eines Neubaus oder eines Umbaus stellen? Dann schauen Sie bitte zunächst auf der Umweltamt ob die Vorschriften eingehalten wurden. Seit dem 12. März 2026 dürfen in Apeldoorn nämlich mehr Bau- und Umbauarbeiten ohne Baugenehmigungsantrag durchgeführt werden.
Das Durchsetzungsverfahren umfasst mehrere Schritte:
- Sie reichen einen Antrag auf Durchsetzung online ein. Sie können einen solchen Antrag nicht anonym stellen. Es wird bekannt, dass Sie den Antrag auf Durchsetzung stellen.
- Die Gemeinde prüft, ob tatsächlich ein Verstoß vorliegt und ob Sie ein Beteiligter sind. Ist dies der Fall, leitet die Gemeinde das Durchsetzungsverfahren ein.
- Nach Feststellung des Verstoßes führt die Gemeinde eine Prüfung zur Legalisierung durch.
Danach gibt es zwei Möglichkeiten:
- Der Verstoß wird legalisiert.
- Der Verstoß kann nicht legalisiert werden und muss beendet werden (dies kann entweder freiwillig oder durch die Anwendung von Verwaltungszwang geschehen).
Die Gemeinde entscheidet innerhalb von 8 Wochen über einen Antrag auf Durchsetzung. Diese Frist kann gegebenenfalls verlängert werden.
Möchten Sie eine Frage zur Durchsetzung stellen oder sind Sie sich unsicher, ob Sie eine Meldung oder einen Antrag auf Durchsetzung einreichen sollen? Dann stellen Sie diese Frage bitte über unser Allgemeines Kontaktformular und geben Sie dabei bitte an, dass sich Ihre Frage auf die Durchsetzung bezieht.