Benennung von Straßen, Stadtteilen oder Bezirken

Der Stadtrat ist für die Benennung öffentlicher Räume zuständig. Dazu gehören die Benennung neuer Stadtteile, Viertel, Straßen, Plätze, Brücken und Viadukte sowie gegebenenfalls die Änderung oder Aufhebung eines Namens.

 
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Es gelten zwei Bedingungen:

  1. Der Name passt zu den Straßennamen in der Umgebung
  2. Bei Personen kommen ausschließlich verstorbene Personen in Betracht. Ausgenommen sind Mitglieder des Königshauses oder Personen von großer nationaler oder internationaler Bedeutung. Handelt es sich um eine verstorbene Person, muss deren Tod mindestens 10 Jahre zurückliegen.

Haben Sie einen Vorschlag für einen Namen, zum Beispiel für eine neue Straße? Dann würden wir uns über Ihre Rückmeldung freuen. Reichen Sie Ihren Vorschlag online über die Schaltfläche ‘Einreichen’ ein.

Wir werden Ihren Vorschlag prüfen und untersuchen, ob wir den Namen verwenden können.

Sie erhalten immer eine Rückmeldung zu Ihrem Vorschlag.