Es gelten zwei Bedingungen:
- Der Name passt zu den Straßennamen in der Umgebung
- Bei Personen kommen ausschließlich verstorbene Personen in Betracht. Ausgenommen sind Mitglieder des Königshauses oder Personen von großer nationaler oder internationaler Bedeutung. Handelt es sich um eine verstorbene Person, muss deren Tod mindestens 10 Jahre zurückliegen.
Haben Sie einen Vorschlag für einen Namen, zum Beispiel für eine neue Straße? Dann würden wir uns über Ihre Rückmeldung freuen. Reichen Sie Ihren Vorschlag online über die Schaltfläche ‘Einreichen’ ein.
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