Beihilfe für Existenzgründer

Sie haben einen Geschäftsplan und die Aussichten sind gut. Sie gehen jedoch davon aus, dass Sie in den ersten Monaten noch nicht genug verdienen werden. In diesem Fall können Sie eine Beihilfe für Existenzgründer beantragen.

 
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Wenn Sie in der ersten Zeit nicht genug verdienen, um über die Runden zu kommen, kann der Staat Ihr Einkommen für maximal 36 Monate bis zur Höhe der Sozialhilfe aufstocken. Die Leistung erhalten Sie zunächst für einen Zeitraum von 6 Monaten. Nach 6 Monaten besprechen wir die Ergebnisse und die Verlängerung. Danach prüfen wir in regelmäßigen Abständen, ob eine Verlängerung möglich ist.

Die Höhe der Leistung legen wir auf der Grundlage Ihrer individuellen Situation fest, wie beispielsweise der Familienzusammensetzung, der Wohnkosten und des Beitrags zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Leistung ist ein zinsloses Darlehen. Anhand des Jahresabschlusses und der Einkommensteuererklärung prüfen wir Ihr erzieltes Einkommen und Ihr Vermögen. Anschließend entscheiden wir, ob Sie die Leistung zurückzahlen müssen oder nicht.

Einkommen

  • Sie haben keine unmittelbaren Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
  • Sie haben keine problematischen Schulden.
  • Sie sind für Ihren Lebensunterhalt auf Sozialhilfe angewiesen. Oder es droht Ihnen aufgrund von Arbeitslosigkeit, auf Sozialhilfe angewiesen zu sein. Rechnen Sie das Einkommen Ihres Lebenspartners mit ein! Zusammen liegt Ihr Einkommen unter dem Sozialhilfesatz. Stammt das Einkommen Ihres Lebenspartners aus einer befristeten Beschäftigung? Dann gibt es möglicherweise Möglichkeiten. Fragen Sie uns danach. Haben Sie freiwillig eine Festanstellung gekündigt? Dann haben Sie leider keinen Anspruch auf diese Regelung.

Ein rentables Unternehmen

Ihr Unternehmen muss voraussichtlich rentabel sein. Das bedeutet, dass davon ausgegangen werden kann, dass Sie ein ‘ausreichendes’ Einkommen erzielen. Das Einkommen aus dem Unternehmen oder der selbstständigen Tätigkeit muss zusammen mit eventuellen sonstigen festen Einkünften (z. B. aus einer Teilzeitbeschäftigung an einigen Tagen pro Woche oder dem Einkommen Ihres Lebenspartners) ausreichen, um

  • Ihr Unternehmen weiterzuführen
    Ihr Einkommen dient nicht nur dazu, davon zu leben. Sie müssen damit auch Investitionen tätigen und Rücklagen bilden können. Das bedeutet, dass Ihr Einkommen zuzüglich der Abschreibungen hoch genug sein muss, um alle Tilgungsverpflichtungen (auch die des Bbz) zu erfüllen. Außerdem muss es hoch genug sein, um den Betrieb aufrechtzuerhalten. Sie müssen also auch notwendige (Ersatz-)Investitionen tätigen können, gegebenenfalls mit Hilfe eines Bankkredits.
  • Für Ihren Lebensunterhalt sorgen
    Wir betrachten Ihre individuelle Situation und nicht nur den Sozialhilfesatz. Kommen Sie schon seit Jahren mit weniger Geld aus, als der Sozialhilfesatz vorsieht? Dann berücksichtigen wir dies bei der Beurteilung, ob Ihr Unternehmen rentabel ist. Die Fortführung Ihres Unternehmens oder Ihrer beruflichen Tätigkeit muss jedoch gewährleistet sein. Unter normalen Umständen berechtigt dieses Einkommen unterhalb des Sozialhilfesatzes daher nicht zum Bezug von Sozialhilfe. In einem solchen Fall erhalten Sie Sozialhilfe nur, wenn besondere Umstände vorliegen, die einen Bedarf an Sozialhilfe begründen. Sind Ihre privaten Ausgaben dauerhaft höher als Ihr Einkommen? Dann ist Ihr Unternehmen nicht rentabel.

Finanzierung und Vermögen

  • Banken oder Investoren sind nicht bereit, Ihnen eine Finanzierung zu gewähren, oder die bereitgestellten Mittel reichen nicht aus.
  • Verfügen Sie oder Ihr Lebenspartner über Vermögen (z. B. ein eigenes Haus)? Dann können Sie dennoch finanzielle Unterstützung erhalten. Wenn Sie einen Geschäftspartner haben, berücksichtigen wir auch dessen Vermögen. Die Höhe des Vermögens entscheidet darüber, ob es sich bei der Sozialhilfe um ein Darlehen oder eine Zuwendung handelt.

Haftung und Verwaltung

  • Sie haben die Entscheidungsgewalt in Ihrem Unternehmen und tragen das finanzielle Risiko des Unternehmens.
  • Sie und Ihr Lebenspartner – ob verheiratet oder nicht – haften unabhängig von einem Ehevertrag gesamtschuldnerisch für die Rückzahlung.
  • Ihr eventueller Geschäftspartner und dessen Lebenspartner stellen ebenfalls die erforderlichen Angaben zur Verfügung und sind bereit, alle finanziellen Risiken des Unternehmens zu tragen. Sie unterzeichnen daher ebenfalls die Schuldanerkenntniserklärung und übernehmen die gesamtschuldnerische Haftung.
  • Sie führen eine ordnungsgemäße (Betriebs-)Buchhaltung und reichen Ihre Steuererklärung fristgerecht beim Finanzamt ein.

Der Geschäftsplan

Bei der Antragstellung müssen Sie einen Geschäftsplan vorlegen. Dieser Plan muss mindestens die folgenden Bestandteile enthalten:

  • Persönliche Daten, Adressdaten und persönliche Umstände
  • Motivation für das Unternehmertum, Ihre Berufserfahrung und Ihre Ausbildung
  • Eine Beschreibung der Dienstleistungen oder Produkte, die Sie liefern werden
  • Die Rechtsform Ihres Unternehmens und dessen Organisation (Räumlichkeiten, Personal usw.)
  • Prüfung der Ansiedlungsvoraussetzungen, wie beispielsweise der Anforderungen, die der kommunale Umweltplan an die Ansiedlung stellt, sowie der erforderlichen Genehmigungen
  • Marktforschung: Eine Wettbewerbsanalyse und warum Sie glauben, dass Ihr Unternehmen erfolgreich sein wird
  • Ein Marketingplan
  • Ein Investitionshaushalt mit Finanzierungsplan
  • Ein begründeter Betriebshaushalt (Umsatz abzüglich Einkaufskosten und Sonstige Kosten) für die kommenden drei Jahre sowie eine Eröffnungsbilanz