Haushaltszuschuss

Im Haushalt der Gemeinde wird jährlich ein Zuschussbetrag für eine Reihe von (größeren) Organisationen vorgesehen, die einen wichtigen Beitrag für die Gemeinde Apeldoorn leisten.

 
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Es handelt sich hierbei um eine begrenzte Anzahl von Organisationen, die der Gemeinde bekannt sind und eine langjährige Förderbeziehung zur Gemeinde unterhalten. Wenn Sie weitere Informationen hierzu wünschen, können Sie sich an das Förderungsbüro wenden unter subsidiebureau@apeldoorn.nl.

Sie können online einen Zuschuss beantragen. Dem Antrag müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:

  • Maßnahmenplan: Hierbei handelt es sich um eine Beschreibung der Maßnahmen und/oder Leistungen, für die Sie einen Zuschuss beantragen, einschließlich einer Aufschlüsselung des beantragten Zuschusses auf die verschiedenen Maßnahmen und Produkte.

  • Haushalt: Im Haushalt sollten Sie nach Möglichkeit folgende Kostenarten unterscheiden: Personalkosten, Raumkosten, Sachkosten und Instandhaltungskosten.

  • Angabe etwaiger weiterer Förderanträge: Hierbei handelt es sich um eine Aufstellung der Förderanträge oder Sponsoringanfragen, die Sie gegebenenfalls bei anderen Behörden oder Organisationen für dieselben Aktivitäten eingereicht haben, unter Angabe des aktuellen Stands der Prüfung dieser Anträge oder Anfragen.

  • Der Indexsatz für die Fördermittel des Jahres 2026 wurde vorläufig auf 4,1% festgesetzt. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Beantragung des Betrags.

Sie können einen Antrag auf Aufschub des Antrags einreichen, genau wie bei der Feststellung.

Den Beschluss können Sie online einreichen. Bei der Einreichung müssen Sie folgende Anlagen beifügen:

  • Tätigkeitsbericht
  • Finanzbericht und/oder Jahresabschluss
  • Prüfungsbescheinigung; falls Sie Fördermittel in Höhe von mehr als 200.000 € erhalten haben oder dies in dem Bescheid ausdrücklich verlangt wurde

Sie können eine Antrag auf Aufschub der Feststellung einreichen.

Aufgrund eines Gerichtsurteils wenden wir bei Haushaltszuschüssen nun ein geändertes Verfahren an. Während wir früher direkt eine Entscheidung getroffen haben, veröffentlichen wir künftig zunächst eine Absichtserklärung zur Gewährung eines Zuschusses auf der Website offiziellbekanntmachungen.nl. In diesem Vorentwurf sind die Organisation, der wir eine Förderung gewähren wollen, der entsprechende Förderbetrag sowie die Kriterien aufgeführt. Der Vorentwurf wird mindestens acht Wochen vor der Entscheidung über die Gewährung der Förderung veröffentlicht. Während dieses Zeitraums können andere Organisationen, die der Ansicht sind, dass sie (ebenfalls) für eine Förderung in Frage kommen, dazu Stellung nehmen. Aufgrund dieser Vorgehensweise kann es länger dauern, bis ein Förderbeschluss gefasst wird. Zudem ist es möglich, dass Stellungnahmen zu einem veröffentlichten Vorhabensentwurf eingehen. Wir prüfen diese Stellungnahmen sorgfältig. Je nach den Stellungnahmen prüfen wir, ob eine Förderung gewährt werden kann oder ob ein anderes Verfahren erforderlich ist. Die genaue Vorgehensweise wird derzeit noch ausgearbeitet. Falls dies für den Förderantragsteller relevant ist, werden wir ihn darüber informieren.