NIKA-Zuschuss

NIKA steht für ‘Naturintegrierte und klimafreundliche Entwicklung und Bauweise’. Um große neue Bauvorhaben finanziell zu unterstützen, die die NIKA-Bedingungen erfüllen und deren Wohnungsangebot 70% erschwinglich ist, wurde eine Förderregelung geschaffen.

 
Dauer

Innerhalb von 12 Wochen nach Eingang Ihres Antrags treffen wir eine Entscheidung

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Ein Zuschuss ist ein Anspruch auf Geld aus öffentlichen Mitteln. Meist handelt es sich um einen einmaligen Betrag, den man daher immer wieder neu beantragen muss. Mit diesem Betrag leistet der Antragsteller einen Beitrag zur Umsetzung der festgelegten Politik der Gemeinde. Zum Beispiel in den Bereichen Pflege und Soziales, Bildung, Sport, Kunst und Kultur, Integration und Freizeitgestaltung.

Dabei kann es sich um Organisationen und Einrichtungen handeln, die von der Gemeinde finanziell unterstützt werden, wie beispielsweise Sportvereine, die Bibliothek oder die Spielgruppe. Auch kleine Initiativen von Anwohnern oder Stiftungen werden gefördert, sofern sie mit den Richtlinien vereinbar sind.

Jede Art von Förderung hat ihre eigenen ‘Regeln’. Dazu gehören beispielsweise die Höhe des Betrags, die Art und Weise, wie man den Antrag stellt, und die Art und Weise, wie man nachweisen muss, dass man das Geld ordnungsgemäß verwendet hat.

Je höher der Betrag, desto mehr Vorschriften und Kontrollpunkte.

Die Förderregelung soll Projektträger finanziell unterstützen, die die NIKA-Bedingungen vollständig erfüllen und mindestens 70% bezahlbare Wohnungen* bauen. Möglicherweise können Sie für 70% einen Zuschuss zu den Kosten erhalten, die zur Erfüllung der NIKA-Anforderungen anfallen. Pro Projekt kann ein Gesamtbetrag von maximal 1 Million Euro beantragt werden.

Der Gemeinderat hat 5 Millionen Euro bereitgestellt; die Mittel werden nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ vergeben. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.

*bezahlbarer Wohnraum: Kategorien „günstig“, „mittelpreisig-1“ und „mittelpreisig-2“ im Preisverzeichnis „Maximale Kauf- und Mietpreise für Neubauten“.

Um eine Förderung für die Umsetzung von NIKA-Maßnahmen zu erhalten, gelten folgende Bedingungen:

  • Das Projekt wird innerstädtisch innerhalb der Gemeindegrenzen von Apeldoorn durchgeführt.
  • Das Projekt umfasst mindestens 11 Wohnungen oder eine Baufläche von mehr als 200 m2
  • Das Projekt entspricht Die NIKA-Richtlinie (PDF, 2 MB)
  • 70% der Wohnungen sind erschwingliche Wohnungen
  • Der beantragte Zuschuss wurde bisher weder für dieses Projekt noch für denselben Teil davon und für dieselben Arbeiten gewährt.
  • Die Aktivitäten, für die der Zuschuss beantragt wird, haben noch nicht begonnen
  • Der Antragsteller hat nicht mehr als zwei Anträge im Rahmen dieser Regelung gestellt
  • Der Baubeginn erfolgt innerhalb von 48 Monaten nach Gewährung der Förderung

Weitere Informationen zu den NIKA-Bedingungen finden Sie auf der NIKA-Webseite.

Bitte fügen Sie dem Förderantrag folgende Unterlagen bei:

  • Eine Beschreibung der umgesetzten NIKA-Maßnahmen, für die der Zuschuss beantragt wird
  • Eine Darstellung der umgesetzten NIKA-Maßnahmen, für die der Zuschuss beantragt wird, in Form von Entwurfszeichnungen:
    • Lageplan des Projekts, Bestands- und Neubaubereich (Maßstab 1:500 oder 1:100)
    • Grundriss(e), Bestands- und Neuplan (Maßstab 1:50 oder 1:100)
    • Fassadenansicht(en), bestehend und neu (Maßstab 1:50 oder 1:100)
    • Querschnitt(e), bestehend und neu (Maßstab 1:50 oder 1:100)
    • VO-Gestaltungsplan für öffentlich zugängliche Bereiche/öffentliche Räume (Maßstab 1:200 oder 1:500)
  • Fotos der aktuellen Situation
  • Aufgeschlüsselte Aufstellung der förderfähigen Kosten
  • Immobilienprogramm einschließlich einer Übersicht über die erschwinglichen Wohnungen

Der Ablauf sieht wie folgt aus:

  • Wir werden innerhalb von 12 Wochen eine Entscheidung treffen.
  • Wenn Ihr Antrag die Voraussetzungen für die Förderung erfüllt, erhalten Sie eine vorläufige Bewilligung.
  • Wenn Sie die Arbeiten abgeschlossen haben, melden Sie dies bitte innerhalb von 8 Wochen mithilfe des sogenannten ‘Abnahmeformulars’.
  • Wir prüfen, ob Sie das Projekt gemäß den Bedingungen durchgeführt haben. Bei positiver Prüfung zahlen wir den Förderbetrag innerhalb von 8 Wochen aus.

Sie können Ihren Feststellungsantrag online über die untenstehende Schaltfläche einreichen. Bitte fügen Sie folgende Anlage(n) bei:

  • Ein Bericht, aus dem hervorgeht, dass die Aktivitäten, für die eine Förderung gewährt wurde, durchgeführt wurden, und in dem dargelegt wird, inwieweit die Ziele und Ergebnisse erreicht wurden.
  • Ein Finanzbericht über die mit den Aktivitäten verbundenen Ausgaben und Einnahmen (einschließlich Zahlungsnachweise des Antragstellers), soweit diese Posten für die Festsetzung des Zuschusses von Bedeutung sind
  • Prüfungsbescheinigung bei einer Förderung von mehr als 200.000 €

Festlegung der Förderung