Fördermittel für Veranstaltungen

Für die Organisation einer Veranstaltung in der Gemeinde Apeldoorn können Sie einen Veranstaltungszuschuss beantragen. Weitere Informationen finden Sie hier.

 
Dauer

Sie erhalten gegen Ende Januar eine informelle Mitteilung (mündlich oder per E-Mail) und im Februar eine formelle schriftliche Mitteilung darüber, ob Ihr Förderantrag bewilligt oder abgelehnt wurde.

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Sie können keine Veranstaltungsförderung mehr für Veranstaltungen im Jahr 2026 beantragen. Die entsprechenden Anträge mussten bis zum 1. November 2025 eingereicht werden.

Die Bedingungen finden Sie in der Förderprogramm für Veranstaltungen Unsere Vision in Bezug auf Veranstaltungen finden Sie in der Rahmenpapier „Veranstaltungen“ (PDF, 1,55 MB)

Sie können im Rahmen dieser Regelung das ganze Jahr über Fördermittel beantragen: Unterstützung von Bürgerinitiativen.

Die Förderobergrenze für öffentliche Veranstaltungen im Jahr 2026 wurde auf 193.000 € festgesetzt.

Die Frist für die Einreichung von Förderanträgen für Veranstaltungen war der 1. November 2025. Die Anträge mussten vor diesem Datum eingereicht werden.

 
Name der Veranstaltung Zuschuss in €
Apeldoorn sprüht vor Leben 15.000
Bier- und Blues-Festival 4.000
Daisy KNLTB Eredivisie 4.000
Ehrung in Loenen 5.000
Auf in die Stadt 5.000
Pferdekutschenfahrten in Wenum 1.250
Längster Plattenmarkt 7.500
Multisport-Festival 5.000
Offene Kirche 1.200
Open-Air-Filmfestival 30.500
Planty oder Food 5.000
Stadtfest Apeldoorn 45.000
Sommerfilmfestival 10.000
Dampfeisenbahn der Veluwe 6.500
Seifenkistenrennen 30.000
Sommerfest in Hoenderloo 3.000
Sommerfest in Ugchelen 10.000
Kultur bei deinem Nachbarn 5.000

Haben Sie im Jahr 2026 einen Veranstaltungszuschuss in Höhe von 10.000 € oder mehr erhalten? Dann müssen Sie spätestens 12 Wochen nach Durchführung der Veranstaltung einen Antrag auf Festsetzung des Zuschusses . Diesem Antrag müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:

  • Ein Antrag, in dem Sie den Stadtrat bitten, den Zuschuss für die Veranstaltung festzusetzen.
  • Ein Bericht über die durchgeführten Aktivitäten. Dieser Bericht muss eine Beschreibung der angewandten Vorgehensweise und der erzielten Ergebnisse enthalten.
  • Ein Jahresfinanzbericht, der eine Gewinn- und Verlustrechnung, eine Bilanz sowie Erläuterungen dazu enthält. In der Bilanz müssen Ausgaben ab 2.000 € näher aufgeführt werden. Außerdem müssen Sie einen Überblick über die allgemeine Rücklage geben. Der Finanzbericht muss mit dem Haushalt übereinstimmen, für den die Förderung gewährt wurde.

Haben Sie noch Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an Michaela Luttenberg, Programmmanagerin für Gastfreundschaft und Veranstaltungen, die von Montag bis Donnerstag unter folgender Nummer erreichbar ist: m.luttenberg@apeldoornpartners.nl.

Sehen Sie sich den Veranstaltungsprospekt 2026 an (PDF, 2 MB)