Volksabstimmung
In Apeldoorn besteht zudem die Möglichkeit, auf Antrag der Bevölkerung von Apeldoorn ein Referendum abzuhalten. Auf diese Weise kann die Bevölkerung ihre Meinung zu einem gefassten Ratsbeschluss äußern. Das Verfahren zur Beantragung eines Referendums ist geregelt in die Referendumsverordnung von 2005.
Wichtig ist, dass innerhalb von drei Wochen, nachdem der Rat einen Beschluss gefasst hat, ein sogenannter Einleitungsantrag auf Durchführung eines Referendums über diesen Beschluss gestellt wird. Der Antrag muss durch eine ausreichende Anzahl von Unterschriften gestützt sein, nämlich 5% der Gesamtzahl der Wahlberechtigten bei den zuletzt abgehaltenen Kommunalwahlen.
Anschließend muss ein endgültiger Antrag gestellt werden. Die Durchführung des Referendums selbst ähnelt dem üblichen Wahlverfahren.