Wenn Sie bei der Geburtsanzeige einen kombinierten Nachnamen wählen möchten, muss die Mutter ebenfalls persönlich bei der Anzeige anwesend sein. Dies gilt auch, wenn Sie verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Die Mutter kann hierfür keine schriftliche Einwilligung erteilen. Die Geburtsanzeige ist die letzte Möglichkeit, sich für den kombinierten Familiennamen zu entscheiden.
Um dies zu vermeiden, können Sie bereits vor der Geburt einen Termin zur Namenswahl vereinbaren.