Umbau und das Umweltgesetz

Für eine nachhaltige Zukunft dämmen und sanieren wir Gebäude. Aber auch Tiere wie Haussperlinge, Mauersegler und Fledermäuse nutzen diese Gebäude als Nistplätze. Durch Umbauten, Dämmmaßnahmen oder Abriss gehen ihre Nistplätze verloren. Deshalb sind ökologische Untersuchungen und eine Genehmigung erforderlich.

Schützen Sie die Natur beim Dämmen

Planen Sie als Anwohner oder Unternehmer einen Umbau? Dann kann dies negative Auswirkungen auf geschützte Tiere haben. Es ist verboten, Tiere oder deren Nester zu stören oder zu beschädigen. Dies ist im Umweltgesetz festgelegt. Dieses Gesetz schützt auch Tiere, die in Gebäuden leben. Deshalb sind Sie bei Umbauarbeiten verpflichtet, eine ökologische Untersuchung durchführen zu lassen und eine Genehmigung zu beantragen. Die Gemeinde Apeldoorn hat einen Artenmanagementplan (SMP) erstellt. Der SMP hilft Ihnen dabei, die Haussperlinge, Mauersegler, Steinmarder und Fledermäuse zu berücksichtigen.

SMP in Kürze

  • Vorschriften für Umbauten
    Wenn Sie umbauen möchten, müssen Sie sich an das Umweltgesetz halten. Das bedeutet, dass Sie prüfen müssen, ob sich im Gebäude geschützte Tiere befinden. Sind solche vorhanden? Dann müssen Sie bei der Provinz eine Genehmigung beantragen. Das kostet Zeit und Geld. Mit dem SMP können Sie dies vermeiden.
  • Artenmanagementplan (SMP)
    In Apeldoorn und Ugchelen verfügt die Gemeinde über einen Artenmanagementplan. Damit können Sie schneller und einfacher umbauen, abreißen oder dämmen.
  • Private Wohnungseigentümer oder Wohnungseigentümergemeinschaften
    Die Gemeinde erstellt für Sie ein ökologisches Arbeitsprotokoll. Darin ist festgelegt, wie Sie oder Ihr Auftragnehmer vorgehen müssen. Sie unterzeichnen dieses Protokoll und senden es zurück. Anschließend erhalten Sie eine Ermächtigung im Rahmen unserer Genehmigung. Dann können Sie mit den Arbeiten beginnen. Sie führen die Arbeiten gemäß den Richtlinien des ökologischen Arbeitsprotokolls durch.
  • Unternehmer, Wohnungsbaugesellschaften oder Projektentwickler
    Sie erstellen selbst ein ökologisches Arbeitsprotokoll und senden es uns zu. Wir prüfen es. Wenn wir damit einverstanden sind, erhalten Sie eine Genehmigung im Rahmen unserer Zulassung. Danach können Sie mit den Arbeiten beginnen. Die Arbeiten führen Sie gemäß den Richtlinien aus dem ökologischen Arbeitsprotokoll durch.

Nestkastje in gevel
Nistkasten an der Fassade
Verschillende nestkastjes in gevel
Verschiedene Nistkästen an der Fassade

Anträge auf Teilnahme am SMP

  • Für Einwohner oder private Wohnungseigentümer
    Die Teilnahme am SMP ist kostenlos. Beantragen Sie die Teilnahme über die Schaltfläche auf der Seite. Antrag auf Teilnahme am Artenmanagementplan. Nachdem wir Ihren Antrag erhalten haben, erstellen wir für Sie ein ökologisches Arbeitsprotokoll. Darin ist festgelegt, wie Sie (oder Ihr Auftragnehmer) vorgehen müssen. Sie unterzeichnen dieses Protokoll und senden es an uns zurück. Anschließend erhalten Sie von uns eine Genehmigung, mit der Sie mit den Arbeiten beginnen können. Die Arbeiten führen Sie gemäß den Richtlinien des ökologischen Arbeitsprotokolls durch. Rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von 8–10 Wochen. Beantragen Sie die Teilnahme daher rechtzeitig.
  • Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
    Auch Wohnungseigentümergemeinschaften können kostenlos am SMP teilnehmen. Senden Sie eine E-Mail an smp@apeldoorn.nl mit dem Standort und einer Beschreibung der geplanten Arbeiten. Wir erstellen für Sie ein ökologisches Arbeitsprotokoll und senden Ihnen dieses zur Unterzeichnung durch ein Vorstandsmitglied zu. Nachdem wir das unterzeichnete Protokoll erhalten haben, erstellen wir eine Vollmacht und senden diese an Sie. Danach können die Arbeiten beginnen. Die Arbeiten führen Sie gemäß den Richtlinien des ökologischen Arbeitsprotokolls durch. Bitte rechnen Sie auch hier mit einer Bearbeitungszeit von 8–10 Wochen.
  • Für Unternehmer, Wohnungsbaugesellschaften und Projektentwickler
    Auch Sie können am SMP teilnehmen. Sie sind selbst dafür verantwortlich, von einem Umweltberatungsbüro ein ökologisches Arbeitsprotokoll erstellen zu lassen. Senden Sie das Protokoll an smp@apeldoorn.nl. Wir prüfen das Protokoll und stellen nach der Genehmigung eine Vollmacht aus. Nach Erhalt der Vollmacht können Sie mit den Arbeiten beginnen. Die Arbeiten führen Sie gemäß den Richtlinien des ökologischen Arbeitsprotokolls durch. Bei Fragen zum ökologischen Arbeitsprotokoll können Sie sich wenden an smp@apeldoorn.nl.

Kommt Ihr Projekt für eine Teilnahme am SMP in Frage?

Sie können am SMP teilnehmen, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Ihr Projekt liegt innerhalb der Grenzen des SMP.
  • Die Arbeiten fallen unter das SMP.
  • Sie arbeiten nach einem ökologischen Arbeitsprotokoll.

Abgrenzung des SMP

Die Gemeinde Apeldoorn hat von der Provinz eine Genehmigung für das SMP erhalten. Einwohner des bebauten Gebiets von Apeldoorn und Ugchelen können daran teilnehmen.

Wohnen Sie außerhalb der Grenzen des SMP?

Können Sie das SMP nicht in Anspruch nehmen? Dann müssen Sie gemäß dem Umweltgesetz eine Naturverträglichkeitsprüfung durchführen lassen. Diese Untersuchung stellt fest, ob geschützte Tierarten vorkommen. Ist dies der Fall? Dann beantragen Sie bei der Provinz Gelderland eine Genehmigung für Aktivitäten im Bereich Flora und Fauna. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Provinz Gelderland.

Möchten Sie Ihre Hohlwand nachdämmen und wohnen Sie außerhalb des Stadtgebiets von Apeldoorn und Ugchelen? Dann können Sie am Programm „Naturfreundliches Dämmen“ teilnehmen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website von „Natuurvriendelijk Isoleren“.

Gebietsabgrenzung SMP

Sie können im Rahmen des SMP an folgenden Tätigkeiten teilnehmen:

  • Instandhaltungsarbeiten an Gebäuden, wie z. B. Streichen, Fugen ausbessern, Dachrinnen reinigen und defekte Dachziegel ersetzen.
  • Gebäudesanierung.
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Nachhaltigkeit, wie beispielsweise Dach- und Hohlwanddämmung.
  • Abriss von Gebäuden.
  • Asbestentfernung.
  • Erneuerung der Fassadenverkleidung, der Traufbretter und der Fensterläden.
  • Die Installation von Solarmodulen.

Arbeiten gemäß dem ökologischen Arbeitsprotokoll

Im ökologischen Arbeitsprotokoll heißt es:

  • Wann Sie arbeiten dürfen.
  • So sollten Sie vorgehen.
  • Welche Nistplätze Sie im oder am Gebäude anlegen sollten.

Das Haus naturfrei machen

Es werden Maßnahmen ergriffen, um Tiere nicht zu stören oder zu töten. Ziel ist es, sicherzustellen, dass sich während der Arbeiten keine Tiere mehr vor Ort befinden.

Alle Einflugöffnungen werden verschlossen. Dies kann mit Leisten, Eckprofilen, Fugenbürsten oder Rundschaum erfolgen. Dies geschieht immer in Verbindung mit einem sogenannten Ausschlussvorrichtung. Dieses Gerät lässt Fledermäuse das Gebäude einmal verlassen.

Die Freilegung muss gemäß dem Naturkalender erfolgen. Nach Abschluss der Arbeiten werden die Maßnahmen wieder rückgängig gemacht.

Arbeiten nach dem Naturkalender

Es gibt bestimmte Zeiträume, in denen Sie Ihr Haus naturfrei machen können:

  • Hohlwandarbeiten (z. B. Dämmung): im April oder zwischen September und Mitte Oktober.
  • Arbeiten am Dach: zwischen September und Mitte Oktober. In einigen Fällen kann dies auch zwischen Mitte Oktober und März (für Haussperlinge und Mauersegler) sowie anschließend im April (für Fledermäuse) erfolgen.

Nach der Freilegung des Naturbereichs können Sie die Arbeiten das ganze Jahr über durchführen.

Aufstellung von Einrichtungen für Tiere

Wenn Sie am SMP teilnehmen, müssen Sie mindestens einen Nistkasten für Tiere aufstellen.

  • Bei der nachträglichen Dämmung der Hohlwand: Sie sind verpflichtet, einen Fledermauskasten anzubringen.
  • Bei sonstigen Tätigkeiten: Sie können zwischen Nistkästen für Haussperlinge, Mauersegler oder Fledermäuse wählen.

Wir haben einen Leitfaden erstellt, der Ihnen bei der Auswahl eines Nistkastens und des richtigen Aufstellungsortes helfen soll. Sie können den Leitfaden unter smp@apeldoorn.nl anfordern.

Wie sorgen Sie für genügend Nistplätze für Vögel, jetzt, da Gebäude besser gedämmt werden?

Weitere Informationen

Haben Sie Fragen? Schauen Sie in den häufig gestellten Fragen nach oder senden Sie uns eine E-Mail.
Häufig gestellte Fragen


E-Mail: smp@apeldoorn.nl

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