Abmeldebescheinigung

Wenn Sie ins Ausland umziehen, müssen Sie bei einigen Behörden nachweisen, dass Sie in den Niederlanden abgemeldet sind. Erkundigen Sie sich bei der Behörde, die diesen Nachweis von Ihnen verlangt, wie Sie dies nachweisen müssen.

Das sind die Möglichkeiten:

  • Wenn Sie Ihre Auswanderung im Voraus melden, erhalten Sie am Tag der Bearbeitung eine Bestätigung. Dabei handelt es sich um eine Bestätigung der Bearbeitung Ihrer Abmeldeerklärung. Die Bestätigung ist kostenlos und für den Zoll geeignet. Es handelt sich hierbei nicht um einen offiziellen Nachweis der Abmeldung.
  • Wenn Sie am Tag Ihrer Abreise zum Schalter im Rathaus kommen und Ihre Abmeldung vornehmen, erhalten Sie eine Bestätigung über die Bearbeitung Ihrer Abmeldung. Sie können auch einen Auszug mit Angaben zu Ihrer Abmeldung erwerben. Beide Dokumente sind für den Zoll geeignet. Das Schreiben ist kostenlos, für den Auszug fallen Kosten verbunden.
  • Möchten Sie nach Ihrer Abreise aus den Niederlanden eine Abmeldebescheinigung erhalten? Dann müssen Sie einen Auszug aus dem Register für Nichtansässige (RNI) beantragen. Dies können Sie bei einer Gemeinde mit einem RNI-Schalter tun. Dieses Dokument ist für den Zoll und für Behörden im Ausland geeignet.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie Ihren Auszug online melden, erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail. Die Beantragung eines Auszugs ist nur am Tag des Auszugs am Schalter möglich.

Reisen Sie nach Curaçao, Aruba, Bonaire, Sint Eustatius, Sint Maarten oder Saba?

Dann benötigen Sie eine Abmeldebescheinigung der Gemeinde Apeldoorn, um sich dort anmelden zu können. Die entsprechende Bescheinigung erhalten Sie dann kostenlos von uns.