Gründer leisten einen wichtigen Beitrag zur Dynamik und zum Wachstum der Wirtschaft in Apeldoorn. Neues Unternehmertum sorgt für Erneuerung und Vielfalt in der Wirtschaft. Darüber hinaus schaffen Start-ups neue Arbeitsplätze.
Gründer leisten einen wichtigen Beitrag zur Dynamik und zum Wachstum der Wirtschaft in Apeldoorn. Neues Unternehmertum sorgt für Erneuerung und Vielfalt in der Wirtschaft. Darüber hinaus schaffen Start-ups neue Arbeitsplätze.
Unternehmertum ist zudem wichtig für die Emanzipation und die wirtschaftliche Unabhängigkeit in der Gesellschaft. Apeldoorn bietet ein gutes Umfeld für Existenzgründer.
Es gibt drei Bereiche, in denen die Stadt Apeldoorn sich für Existenzgründer engagiert:
In allen Bereichen geht es sowohl um die Entwicklung von Strategien als auch um die Umsetzung konkreter Maßnahmen.
Aufgrund verschiedener gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Entwicklungen hat der Bedarf, zu Hause oder in der Nähe des Wohnortes zu arbeiten, in den letzten Jahren zugenommen. Oft beginnen wirtschaftliche Aktivitäten im Wohn- oder Hobbyzimmer. Die Gemeinde Apeldoorn sieht sich mit einer steigenden Zahl von Anfragen zu diesem Thema konfrontiert.
Grundsätzlich sind gewerbliche und unternehmerische Tätigkeiten in einem Wohnhaus und/oder Nebengebäude zulässig, sofern dadurch die Wohnfunktion und das Wohnumfeld nicht beeinträchtigt und/oder das bestehende Versorgungsniveau nicht gestört werden.
Häufig enthalten die Vorschriften eines Bebauungsplans Regelungen für gewerbliche und berufliche Tätigkeiten im eigenen Haus. Beim Umweltamt der Gemeinde Apeldoorn können Sie sich über die für Ihre Situation geltenden Vorschriften informieren.
In Flächennutzungsplänen, die keine Regelung zur Ausübung eines Berufs von zu Hause aus enthalten, kann die Gemeinde unter Anwendung von § 3 Abs. 23 des Raumordnungsgesetzes (Wro) und unter Beachtung der nachstehenden Rahmenbedingungen eine Befreiung von den geltenden Bebauungsplanvorschriften gewähren. Dabei ist zu unterscheiden zwischen freien Berufen, der Berufsausübung zu Hause und nicht öffentlichkeitsorientierten gewerblichen Tätigkeiten zu Hause.
Freiberufliche Tätigkeiten fallen unter die Nutzungsart “Wohnen”, zumindest solange die “freiberufliche Tätigkeit” von der Immobilie aus ausgeübt wird, in der der Antragsteller wohnt. Charakteristisch für diese Berufe ist eine enge Verflechtung von Wohnen und Arbeiten. Die in der Nutzungsart “Wohnen” festgelegten Bebauungsmöglichkeiten (Bauvorschriften) gelten auch für den Bau von Räumlichkeiten zur Ausübung eines “freien Berufs”. Traditionelle freie Berufe wie Notar, Hausarzt, Zahnarzt, Immobilienmakler, Wirtschaftsprüfer u. a. sind innerhalb dieser Nutzungsart stets zulässig, sofern die Wohnfunktion überwiegend (mindestens 60% der Geschossfläche) erhalten bleibt und die gewerbliche Nutzung auf eine Geschossfläche von maximal 50 m² beschränkt ist.
Für die Ausübung eines “freien Berufs” in einem Wohnhaus (einschließlich Nebengebäuden), das als Wohnraum oder für ähnliche Zwecke genutzt wird, ist daher keine planungsrechtliche Ausnahmegenehmigung erforderlich.
Unter „Ausübung einer beruflichen Tätigkeit zu Hause“ versteht die Gemeinde in diesem Fall:
“Ein Dienstleistungsberuf im administrativen, juristischen, medizinischen, therapeutischen, künstlerischen oder technischen Bereich oder in damit gleichzusetzenden Tätigkeitsfeldern, mit Ausnahme des Einzelhandels, der in einer Wohnung (einschließlich Nebengebäuden) ausgeübt wird, wobei die Wohnung überwiegend ihre Wohnfunktion behält und eine räumliche Ausstrahlung oder Wirkung hat, die mit der Wohnfunktion im Einklang steht.”
Die Ausübung eines Berufs zu Hause ist unter den folgenden Bedingungen zulässig, wenn:
Der Bürgermeister und die Beigeordneten können gemäß Artikel 3 Absatz 23 des Wro eine Ausnahmegenehmigung für die Nutzung von Wohngebäuden und/oder Nebengebäuden zur Ausübung nicht öffentlichkeitsorientierter, gewerblicher Tätigkeiten im eigenen Haus erteilen, die in der “Liste der zulässigen gewerblichen Tätigkeiten im eigenen Haus” aufgeführt sind, oder für Unternehmen, die hinsichtlich ihrer Art und ihrer Auswirkungen damit vergleichbar sind. So betrachtet die Gemeinde beispielsweise die Nutzung einer Wohnung für ein “Bed & Breakfast”, das als touristisches Produkt angeboten wird, als eine nicht öffentlichkeitsorientierte Tätigkeit, die im Rahmen der zulässigen gewerblichen Nutzung von zu Hause aus liegt. Als Voraussetzung für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß Artikel 3 Absatz 23 Wro gilt, dass das Gebäude keinen Gastronomiecharakter haben darf. Außerdem muss sich die Nutzung ausschließlich auf die Wohnung beschränken, und die Ausnahmegenehmigung gilt nicht für die Nutzung eines Nebengebäudes oder eines anderen separaten Raums.
Für die Erteilung einer solchen Ausnahmegenehmigung gelten die oben unter den Punkten 1 bis 6 genannten Bedingungen
(basierend auf der Veröffentlichung ‘Unternehmen und Umweltzonen“, Ausgabe 1999 des Verbands niederländischer Gemeinden)
| SBI | BESCHREIBUNG | KATEGORIE |
| 221 | Verlage (Büros) | 1 |
| 2223 | Grafische Gestaltung | 1 |
| 223 | Reproduktionsunternehmen in den Medien | 1 |
| 362 | Herstellung von Schmuck und Ähnlichem. | 1 |
| 527 | Reparaturen für Privatpersonen (ausgenommen Autos und Motorräder) | 1 |
| 633 | Reiseveranstalter | 1 |
| 66 | Versicherungsunternehmen/Versicherungsbüro | 1 |
| 70 | Vermietung und Handel mit Immobilien | 1 |
| 72 | Computer-Service- und IT-Dienstleister u. Ä. | 1 |
| 732 | Gesellschafts- und geisteswissenschaftliche Forschung | 1 |
| 74 | Sonstige Unternehmensdienstleistungen: Büros | 1 |
| 9302 | Kosmetikerin nach Vereinbarung | 1 |
| 9305 | Persönliche Dienstleistungen, die an anderer Stelle nicht aufgeführt sind | 1 |
In ihren Plänen zur Erschließung neuer Baugebiete reserviert die Gemeinde Grundstücke für eine Kombination aus Wohnen und Arbeiten.
Im Wohngebiet des Stadtteils Zuidbroek entstehen Wohnungen mit Möglichkeiten für die Arbeit von zu Hause aus. Auf dem Gewerbegebiet Apeldoorn Noord II stehen Grundstücke zur Verfügung, auf denen eine Betriebshalle mit Dienstwohnung errichtet werden kann. Dies gilt auch für das im Aufbau befindliche Gewerbegebiet Stadhoudersmolen.
In Apeldoorn gibt es auf dem privaten Markt sogenannte Bürokomplexe: Flexibel mietbare Büroräume, je nach Bedarf, mit der Möglichkeit, optional unterstützende Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Dazu gehören beispielsweise Telefonannahme, Besprechungsräume, Verwaltungsdienstleistungen und Empfang.
Existenzgründer, die aufgrund einer (drohenden) Arbeitslosigkeit finanzielle Unterstützung, Begleitung und Beratung benötigen, können unter bestimmten Voraussetzungen die landesweite Regelung „Beschluss über die Gewährung von Sozialhilfe für Selbstständige 2004“ (Bbz 2004) in Anspruch nehmen.
Für die Einwohner der Gemeinde Apeldoorn und einiger umliegender Gemeinden ist das Team für Selbstständige der Gemeinde Apeldoorn für die Umsetzung des Bbz 2004 zuständig.
Erfahren Sie mehr über die Regelung, die Möglichkeiten und die Bedingungen.
Die Gemeinde verfügt intern über umfangreiches Wissen, das für (angehende) Unternehmer von Bedeutung sein kann. Bei Fragen beispielsweise zur Umweltgenehmigung (Wabo), zur Arbeit von zu Hause aus oder zu Bebauungsplänen (u. a. „Darf ich dieses Unternehmen an diesem Standort betreiben?“) können Sie sich an die Gemeinde wenden. Bei branchenspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an das Team „Wijk & Bedrijf“. Die Kundenbetreuer sind auf verschiedene Branchen spezialisiert.
Wenn es um spezifisches Fachwissen geht, verweisen die Kundenbetreuer Unternehmen an die Abteilung „Het Gros“ oder an Einrichtungen wie das UWV (Ausführungsinstitut für Arbeitnehmerversicherungen), das IMK (Institut für kleine und mittlere Unternehmen), das Finanzamt und natürlich die Handelskammer.