Möchten Sie im öffentlichen Raum Werbung schalten? Zum Beispiel an Lichtmasten, Bushaltestellen, Plakatwänden und dergleichen? Die Gemeinde hat diese Aufgabe an verschiedene Unternehmen vergeben.
Möchten Sie im öffentlichen Raum Werbung schalten? Zum Beispiel an Lichtmasten, Bushaltestellen, Plakatwänden und dergleichen? Die Gemeinde hat diese Aufgabe an verschiedene Unternehmen vergeben.
Die Stadt Apeldoorn hat mit Hoffman Outdoor Media BV einen Vertrag über den Betrieb von 300 doppelseitigen A0-Werbedisplays an Lichtmasten abgeschlossen.
Möchten Sie mehr erfahren?
Die Stadt Apeldoorn hat mit NPB-Media BV einen Vertrag über den Betrieb von beleuchteten Werbetafeln an Lichtmasten abgeschlossen.
Möchten Sie mehr erfahren?
In Apeldoorn gibt es Bushaltestellen mit Werbemöglichkeiten sowie freistehende Werbesäulen. Darüber hinaus befinden sich an strategisch günstigen Stellen in der Stadt LED-Bildschirme. Die Stadt Apeldoorn hat mit Global Media & Entertainment B.V. einen Vertrag über die Verwertung der oben genannten Werbeflächen abgeschlossen.
Möchten Sie mehr erfahren?
An den Plakatständer dürfen Sie ohne Genehmigung Plakate für gesellschaftliche oder ideelle Aktivitäten anbringen. Dabei handelt es sich um Plakate, die nicht kommerzieller Natur sind, sondern beispielsweise von einem Verein, einem Sportverein oder einer Wohltätigkeitsorganisation stammen.
Die Anschlagsäulen sind für Meinungsäußerungen und Ankündigungen vorgesehen. Es ist nicht gestattet, dort Werbung für Produkte, Unternehmen oder Dienstleistungen anzubringen. Die frei nutzbaren Anschlagsäulen fallen unter Artikel 2.42 Absatz 5 der Allgemeine Ortsverordnung (APV) 2014.
Die Plakatsäulen finden Sie an folgenden Orten: