Fördermittel für die Umgestaltung der Innenstadt

Möchten Sie mit Ihrem Geschäft oder Ihrem Gastronomiebetrieb am Rande des Stadtzentrums in das zentrale Einkaufsviertel umziehen? Oder sind Sie Eigentümer einer Ladenfläche oder eines Gastronomiebetriebs und möchten diese in Wohnraum umbauen? Dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf den Umwandlungszuschuss für die Innenstadt.

 
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Die Stadt Apeldoorn hat für die Umgestaltung Fördermittel in Höhe von insgesamt 300.000 € bereitgestellt. Damit können mehrere Initiativen unterstützt werden. Ladenbesitzer können möglicherweise diese Förderung in Anspruch nehmen, wenn sie vom Stadtrand in das zentrale Einkaufsviertel umziehen. Immobilieneigentümer können möglicherweise einen Zuschuss beantragen, wenn sie ihre Immobilie, die derzeit als Ladenlokal oder Gastronomiebetrieb genutzt wird, zu einer anderen, dem Nutzungsprofil entsprechenden Nutzung umbauen. Unter der Überschrift ‘Für welche Aktivitäten können Sie einen Umgestaltungszuschuss beantragen?’ erfahren Sie hier mehr darüber.

Für die Straßen in der Innenstadt haben wir Stellenprofile (PDF, 5 MB) erstellt. Jedes Gebiet hat seine eigenen, einzigartigen Merkmale. In den Funktionsprofilen legen wir die gewünschte Entwicklungsrichtung fest und beschreiben die Maßnahmen, die wir ergreifen, um diese zu verwirklichen. Auf diese Weise machen wir die Innenstadt für alle attraktiver, die dort wohnen, arbeiten, einkaufen oder sich aufhalten. Die Funktionsprofile wurden in Zusammenarbeit mit dem Büro Ginder, dem Centrum Management Apeldoorn, lokalen Unternehmern und Immobilienbesitzern in der Innenstadt erstellt.

In drei Fällen haben Sie Anspruch auf den Transformationszuschuss:

  • Zur Umnutzung leerstehender Gewerbeimmobilien in Zone B für eine andere Nutzung, die dem Nutzungsprofil entspricht.
  • Zur Verlagerung von Einzelhandels- und Gastronomiebetrieben von Zone B in Zone A.
  • Zur Verlegung von Einzelhandels- und Gastronomiebetrieben von Zone C in Zone A.

Kaart van het centrum van Apeldoorn waarop gebouwen zijn ingekleurd per zone van het Transformatiefonds. Zone A (rood) beslaat het grootste deel van het centrumgebied. Zone B (groen) betreft verspreide panden aan de randen van het centrum. Zone C (oranje) concentreert zich rondom het stationsgebied in het noordelijke deel van het centrum.

Legende: Rot = Zone A, Grün = Zone B, Orange = Zone C

Während der Laufzeit der Förderung können Sie pro Gebäude in Zone B höchstens einmal eine Förderung für eine Verlegung und höchstens einmal eine Förderung für eine Umnutzung beantragen.

Für eine Immobilie in Zone C gilt, dass Sie während der Laufzeit der Förderung höchstens einmal eine Umzugsbeihilfe beantragen können.

Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 25.000 €.

Bitte beachten Sie: Die Fördermittel werden in der Reihenfolge ihres Eingangs vergeben. Wenn mehrere vollständige Anträge am selben Tag eingehen und das maximale Budget von 300.000 € überschritten wird, wird die Reihenfolge der Vergabe durch Auslosung bestimmt.

Voraussetzungen für die Umnutzung leerstehender Gewerbeimmobilien in Zone B zu einer anderen, dem Nutzungsprofil entsprechenden Nutzung:

  • Es handelt sich um ein bestehendes Einzelhandels- oder Gastronomielokal;
  • Der Baubeginn erfolgt innerhalb von 12 Monaten nach Gewährung der Förderung;
  • Die Bauabnahme erfolgt spätestens 36 Monate nach Baubeginn;
  • Im Zuge der Umgestaltung wird die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderung nachweislich verbessert (Beseitigung von Schwellen, Anpassung der Toiletten usw.);
  • Es handelt sich um einen Umbau im Erdgeschoss (ggf. in Kombination mit einem Umbau in einem Obergeschoss);
  • Die Umgestaltung entspricht den festgelegten Stellenprofilen;
  • Die für die Arbeiten erforderlichen Genehmigungen wurden erteilt.

Voraussetzungen für die Verlagerung von Einzelhandels- und Gastronomiebetrieben von Zone B in Zone A oder die Verlagerung von Einzelhandels- und Gastronomiebetrieben von Zone C in Zone A:

  • Es handelt sich um ein bestehendes Geschäfts- oder Gastronomielokal;
  • Der Ladenbesitzer hat einen unterzeichneten Miet- oder Kaufvertrag über die Anmietung der neuen Räumlichkeiten in Zone A abgeschlossen;
  • Der neue Standort des Geschäfts oder des Gastronomiebetriebs entspricht dem festgelegten Funktionsprofil.

Erfüllen Sie die Voraussetzungen? Dann können Sie einen Antrag auf Transformationszuschuss stellen. Dies ist über die oben angezeigte orangefarbene Schaltfläche möglich. 

Bitte beachten Sie! Bei der Einreichung eines Antrags müssen Sie auch eine De-minimis-Erklärung beifügen. In einer De-minimis-Erklärung geben Sie an, ob Sie in den letzten Jahren staatliche Beihilfen erhalten haben.