Darlehen für zukunftsfähiges Wohnen für Privatpersonen

Haben Sie vor, Ihr Haus nachhaltiger, zukunftsfähig, asbestfrei oder qualitativ hochwertiger zu gestalten? Dann können Sie bei der Gemeinde ein attraktives Darlehen aufnehmen.

 
Achtung!

Die Förderobergrenze für Privatpersonen beträgt im Jahr 2026 550.000,00 €.
Der Antrag gilt nicht für Gebäude mit der Energieeffizienzklasse B oder höher.

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Mit dem Ausfüllen des Antrags erklären Sie, dass:

  • Sie mit der Konditionen des Darlehens „Zukunftssicheres Wohnen“;
  • Sie mit der Bedingungen von SVn (darunter auch, dass SVn eine BKR-Prüfung durchführen wird).
  • Sie wissen, dass wir die Zusage für das Darlehen ganz oder teilweise widerrufen können, wenn eine oder mehrere Bedingungen der kommunalen Verordnung nicht erfüllt sind;
  • die Arbeiten, für die Sie den Kredit beantragen, noch nicht begonnen haben;
  • Die neuen Einrichtungen werden gemäß den geltenden Genehmigungen am Wohnhaus angebracht;
  • dass Sie erst dann mit den Arbeiten beginnen, wenn die Bau- und/oder Denkmalschutzgenehmigungen endgültig erteilt sind;
  • die dem Antragsformular beigefügten Anlagen integraler Bestandteil dieses Antrags sind;
  • Ihnen einem Mitarbeiter der Gemeinde (oder im Auftrag der Gemeinde), der mit der Kontrolle beauftragt ist, Zutritt gewähren.

Möchten Sie Energie sparen oder Umbauten in Ihrem Haus vornehmen, damit Sie auch im Alter dort wohnen bleiben können? Dann können Sie einen attraktiven Kredit für die Modernisierung Ihres Hauses aufnehmen.

Sie können die Darlehen für zukunftsfähiges Wohnen Nutzen Sie dieses Angebot, wenn Sie Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur altersgerechten Gestaltung Ihres Wohnraums gleichzeitig umsetzen. Da alle Darlehen zur Wohnraumverbesserung in einem einzigen Programm zusammengefasst sind, müssen Sie nicht mehr herausfinden, welches Darlehen für Ihre Wohnwünsche geeignet ist, und müssen auch nicht mehrere Anträge stellen, wenn Sie Ihre Wohnung umbauen möchten.

Die Maßnahmen, die im Rahmen dieser Regelung in Betracht kommen, sind:

  • Energie
  • Altersgerechtes Wohnen
  • Fundamentsanierung
  • Asbestsanierung

Eine Investition in ‘altergerechtes Wohnen’, ‘Asbestsanierung’ oder ‘Fundamentsanierung’ müssen Sie stets mit einer energieeinsparenden oder energieerzeugenden Maßnahme kombinieren.

Für diese Regelung wurde für das Jahr 2026 eine Förderobergrenze von 550.000,00 € festgelegt. Ist diese Obergrenze erreicht, wird der Antrag abgelehnt.

Achtung! Dies ist das Darlehen „Zukunftssicheres Wohnen“ für Privatpersonen. Es gibt auch ein Darlehen für zukunftssicheres Wohnen für Wohnungseigentümergemeinschaften.

Achtung! Möglicherweise benötigen Sie auch eine Umweltgenehmigung. Weitere Informationen Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.