Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Zuschuss für allgemeine Einrichtungen im Rahmen des Wmo und im Jugendbereich.
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Ein Zuschuss ist ein Anspruch auf Geld aus öffentlichen Mitteln. Meist handelt es sich um einen einmaligen Betrag, den man daher immer wieder neu beantragen muss. Mit diesem Betrag leistet der Antragsteller einen Beitrag zur Umsetzung der festgelegten Politik der Gemeinde. Zum Beispiel in den Bereichen Pflege und Soziales, Bildung, Sport, Kunst und Kultur, Integration und Freizeitgestaltung.
Dabei kann es sich um Organisationen und Einrichtungen handeln, die von der Gemeinde finanziell unterstützt werden, wie beispielsweise Sportvereine, die Bibliothek oder die Spielgruppe. Auch kleine Initiativen von Anwohnern oder Stiftungen werden gefördert, sofern sie mit den Richtlinien vereinbar sind.
Jede Art von Förderung hat ihre eigenen ‘Regeln’. Dazu gehören beispielsweise die Höhe des Betrags, die Art und Weise, wie man den Antrag stellt, und die Art und Weise, wie man nachweisen muss, dass man das Geld ordnungsgemäß verwendet hat.
Je höher der Betrag, desto mehr Vorschriften und Kontrollpunkte.
Seit dem 1. Januar 2022 gibt es in der Gemeinde Apeldoorn 19 Basis-Begegnungsstätten, davon 15 in den verschiedenen Stadtteilen und 4 in den Dörfern.
Für 18 der 19 Standorte ist dies das Ergebnis des Antragsverfahrens für die Zuschüsse für die „Basisontmoetingsplekken“ 2022–2024. (Don Bosco de Maten fällt unter eine vorübergehende, andere Finanzierungsquelle*).
Die Antragsteller reichten Projekte im Wert von 7,5 Millionen Euro ein, während 5,1 Millionen Euro zur Verfügung standen. Das bedeutete, dass der Stadtrat Entscheidungen treffen musste.
Um eine möglichst flächendeckende Versorgung mit „Basisontmoetingsplekken“ in allen Stadtteilen zu gewährleisten, wurde das verfügbare Budget auf die Stadtteile verteilt. Darüber hinaus hat der Stadtrat einen zusätzlichen Betrag von fast 150.000 € bereitgestellt. Um die verbleibende Finanzierungslücke zu schließen, musste der Stadtrat beschließen, die Förderung für einen „Basisontmoetingsplek“ zum 1. Januar 2022 einzustellen. Betroffen ist der „Basisontmoetingsplek“ in Koningin Wilhelmina am Operaplein.
Zudem gibt es einen Preisnachlass für die Basis-Treffpunkte in den Stadtteilen Nordwest/Zentrum, Nordost und den Dörfern.
Nordosten:
Südosten:
Südwesten:
Zentrum/Nordwesten:
Die Dörfer:
Informationen zum Angebot in den verschiedenen Basis-Treffpunkten finden Sie auf der Website von „Trefft euch in Apeldoorn“.
Einwohner von Apeldoorn, die Unterstützung benötigen, erhalten nicht unbedingt individuelle Hilfe, können aber allgemeine Angebote in Anspruch nehmen. In den Jahren 2021 und 2022 haben sich einige Dinge geändert. Damit möchte die Gemeinde noch besser darauf eingehen, den Einwohnern Möglichkeiten zu bieten, ihre Selbstständigkeit zu stärken, Netzwerke aufzubauen und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Die wichtigsten Änderungen sind:
In allen vier Stadtteilen wird es nun jeweils einen Standort für „Samen055“ geben: einen Ort, an den sich die Einwohner wenden können, um individuelle Hilfe, persönliche Beratung und Unterstützung zu erhalten (CJG, Netwerk Welzijn, die Wmo-Berater, Aktivierungscoaches und Schuldnerberater). Wo immer möglich, verbinden wir dies mit einem „Basisontmoetingsplek“. Ziel ist dabei eine engere Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Hilfsdienstleistern. Auf diese Weise möchten wir die Nutzung der allgemeinen Einrichtungen fördern – entweder anstelle von oder zusätzlich zur individuellen Hilfe.
Nur Hauptauftragnehmer können Fördermittel für „Basisontmoetingsplekken“ oder „Inwonersondersteuning“ beantragen. Der Hauptauftragnehmer muss einen Teil der Tätigkeiten, der mindestens 15% der veranschlagten Lohnkosten entspricht, von einem oder mehreren Subunternehmern ausführen lassen.
Wir möchten verschiedene Arten von Hilfe und Unterstützung an einem Ort bündeln und unsere Immobilien intelligenter nutzen. Deshalb legen wir eine Reihe von bevorzugten Standorten für die „Basisontmoetingsplekken“ fest. Werden mehr Förderanträge für Basis-Begegnungsorte gestellt, die die Qualitätsanforderungen erfüllen, als Mittel zur Verfügung stehen? Dann erhalten die Förderanträge für die bevorzugten Standorte Vorrang.
Die Dörfer haben oft keinen Bedarf an einem vollständig ausgestatteten, professionellen Basis-Treffpunkt. Die Begegnungsaktivitäten werden dort häufig von Freiwilligen getragen. Deshalb gelten für einen Basis-Treffpunkt in einem Dorf weniger strenge Anforderungen. Diese Anforderungen betreffen die Öffnungszeiten, die Fachkompetenz des Personals und die Aktivitäten. Sollte der Fördermittelantragsteller fundiert darlegen, dass auch diese weniger strengen Anforderungen nicht angemessen sind, kann der Gemeinderat in diesem Fall beschließen, eine maßgeschneiderte Förderung zu gewähren.
Die Art und Weise, wie die Gemeinde die Arbeit an den Basis-Begegnungsstätten vergütet, ändert sich. Bislang beantragten die Anbieter einen Zuschuss pro Stunde, für die sie ihre Arbeit leisteten. Nun legen wir im Voraus marktgerechte Höchststundensätze fest, die auf den Vereinbarungen des Tarifvertrags basieren. Darüber hinaus gibt es Pauschalbeträge für andere Leistungen.
Um allen – sowohl den Anbietern als auch den Einwohnern, die die allgemeinen Einrichtungen nutzen – die Möglichkeit zu geben, sich an die neue Situation zu gewöhnen und diese inhaltlich und organisatorisch gut zu gestalten, schließen wir Vereinbarungen für mehrere Jahre ab. Bislang geschah dies jährlich. Außerdem legen wir fest, dass der Zuschuss jedes Jahr indexiert wird.
Der Zuschuss für die Unterstützung der Einwohner und für Basis-Begegnungsstätten wurde für mehrere Jahre bewilligt. Ein Antrag auf diesen Zuschuss kann nicht gestellt werden.
Die Förderregelung wurde 2023 um zwei Jahre verlängert und gilt somit bis einschließlich 2026. Der nächste Antragszeitraum ist für 2026 vorgesehen; danach tritt die neue Regelung am 1. Januar 2027 in Kraft.
Die arbeitsorientierte Tagesbetreuung wird ab 2021 anders organisiert und finanziert. Dies entwickeln wir im Rahmen des Programms ‘Werkt Mee’. Ab 2021 ist dies Bestandteil des Rahmenvertrags für Jugendhilfe, Wmo und MO/BW. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Gesundheitsregion Midden-IJssel/Oost-Veluwe und die Die Website von Apeldoorn beteiligt sich daran.
Wir wissen es sehr zu schätzen, dass sich die Einwohner der Gemeinde Apeldoorn ehrenamtlich engagieren, um ihre schutzbedürftigen Mitbürger und pflegenden Angehörigen zu unterstützen. Diese Unterstützung kann viele verschiedene Formen annehmen. Denken Sie beispielsweise an die Entlastungspflege. Dabei übernimmt jemand vorübergehend die Pflege, damit die pflegende Angehörige eine Auszeit hat. Aber auch emotionale Unterstützung durch Begleitpersonen. Oder einfach Hilfe beim Einkaufen oder beim Organisieren von Terminen und Verwaltungsangelegenheiten.
Die Regelung ist in fünf Schwerpunktbereiche unterteilt:
Weitere Informationen finden Sie in der Förderprogramm zur Unterstützung von Freiwilligen und pflegenden Angehörigen.
Bis zum 6. Mai 2022 war es möglich, für diese Schwerpunktbereiche Fördermittel zu beantragen. Diese Förderregelung gilt von 2023 bis einschließlich 2025.
Um die Einwohner und ihre Angehörigen auf ihrem Weg zur Genesung zu unterstützen, hat die Gemeinde Apeldoorn gemeinsam mit den Gemeinden Brummen, Epe, Hattem, Heerde und Voorst (Region Oost-Veluwe) eine regionale Förderregelung für allgemeine Einrichtungen der sozialen Betreuung und des betreuten Wohnens ins Leben gerufen. Diese Förderregelung ist eines der Instrumente, mit denen sich die Gemeinden für die Prävention und Unterstützung bei psychischen Problemen, Suchterkrankungen sowie Obdachlosigkeit und Wohnungslosigkeit einsetzen.
Die Regelung unterstützt Maßnahmen im Rahmen des oben genannten Ziels in den Jahren 2023, 2024 und 2025. Diese Regelung ersetzt Teile der bisherigen Förderregelung ‘Allgemeine Einrichtungen Wmo und Jugend 2018’.
Dabei handelt es sich um folgende Aktivitäten:
Bis zum 26. Juni 2022 war es möglich, einen Zuschuss zu beantragen. Diese Förderregelung gilt von 2023 bis einschließlich 2025.
Sollte sich während der Laufzeit Ihrer Förderung etwas ändern, sind Sie verpflichtet, uns dies mitzuteilen. Dazu nutzen Sie das Online-Meldeformular.
Beispiele für Änderungen, die Sie melden müssen: eine Änderung der Leistungen/Aktivitäten, Verzögerungen bei der Durchführung oder die Einstellung der Aktivitäten, Änderungen bei den Kosten, im Budget oder bei den Partnern, mit denen Sie die Aktivitäten durchführen. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner oder rufen Sie die Nummer 14055 an und fragen Sie nach dem Förderungsbüro.
Die Gemeinde prüft, ob die Änderung Anlass gibt, den Bewilligungsbescheid anzupassen. Sie erhalten dann einen Änderungsbescheid.
Den Zwischenbericht müssen Sie bis zum 1. September des Kalenderjahres über das Online-Formular für den Zwischenbericht einreichen. Dazu füllen Sie bitte die folgenden Dokumente aus:
• Formular ‘Festsetzung oder Änderung einer Beihilfe“‘ sowie die folgenden Anhänge für:
Anweisungen finden Sie in dem Dokument Erläuterungen zum Antrags- und Abrechnungsformular „Basis-Treffpunkte und Unterstützung der Einwohner“ (PDF, 726 kB)
Den Antrag auf Festsetzung des Zuschusses zusammen mit dem Abschlussbericht für das gesamte Kalenderjahr reichen Sie bitte bis zum 1. Mai des folgenden Kalenderjahres ein.
Der Zuschuss für soziale Betreuung, Freiwilligenunterstützung und Unterstützung von pflegenden Angehörigen wurde bis zum 1. Januar 2023 verlängert. Weitere Informationen zur Abrechnung und Festsetzung des Zuschusses für soziale Betreuung bis zum 1. Januar 2023 finden Sie unter “Abrechnung und Festsetzung des Zuschusses 2021”.
Für die zwischenzeitliche inhaltliche Rechenschaftslegung vor dem 1. September eines jeden Jahres sowie zum 1. Mai nach Ablauf des Förderjahres für die Förderung „Unterstützung der informellen Pflege und der ehrenamtlichen Tätigkeit“ ab 2023 nutzen Sie bitte Berichtsformat für Vo und Mzo (PDF, 156 kB).
Die Abrechnung vor dem 1. Mai müssen Sie zusammen mit der Antrag auf Feststellung sowie den Jahresabschluss. Der Jahresabschluss umfasst:
Wir können Ihren Antrag erst dann ordnungsgemäß prüfen, wenn wir den Antrag und alle Anlagen von Ihnen erhalten haben. Die Entscheidung über den Antrag auf Feststellung wird innerhalb von 8 Wochen danach getroffen.
Die Zuschüsse für die Einwohnerunterstützung wurden bis zum 1. Januar 2025 bewilligt. Weitere Informationen finden Sie unter “Rechnungslegung und Festsetzung der Zuschüsse für 2022 und darüber hinaus”.
Zwischenbericht
Die Einreichung eines Zwischenberichts ist nur erforderlich, wenn Sie 10.000,00 € oder mehr an Fördermitteln für soziale Betreuung, Freiwilligenunterstützung und/oder Unterstützung von pflegenden Angehörigen erhalten. Sie erstellen einen Tätigkeitsbericht über die erste Hälfte des Kalenderjahres. Verwenden Sie hierfür das unten stehende Berichtsformular. Den Zwischenbericht müssen Sie bis zum 1. September des Kalenderjahres über das Online-Formular für den Zwischenbericht.
Antrag auf Feststellung
Den Antrag auf Festsetzung des Zuschusses zusammen mit dem Abschlussbericht für das gesamte Kalenderjahr reichen Sie bitte bis zum 1. Mai des folgenden Kalenderjahres ein. Mit einem Antrag auf Festsetzung bitten Sie uns, den Zuschuss, den wir Ihnen als Vorschuss gewährt haben, endgültig festzusetzen. Sie müssen Ihren Antrag auf Feststellung online einreichen.
Füllen Sie das Formular vollständig aus und fügen Sie folgende Anlage(n) bei:
Sie können eine Antrag auf Aufschub des Antrags auf Feststellung stellen.
Einreichung des Finanzberichts durch einen Partner des Kooperationsverbunds
Sie können eine Antrag auf Aufschub des Antrags auf Feststellung stellen. Informieren Sie Ihre Partner im Kooperationsverbund darüber.
Soziale Betreuung:
In dem erhaltenen Bewilligungsbescheid ist angegeben, welche Unterlagen Sie beifügen müssen
Unterstützung für Freiwillige:
Berichtsvorlage zur Unterstützung von Freiwilligen 2018 (docx, 27 kB)
Unterstützung für pflegende Angehörige
Berichtsvorlage zur Unterstützung der informellen Pflege 2018 (doc, 24 kB)
Gut zu wissen