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Zuschuss für allgemeine Einrichtungen im Rahmen des Wmo und des Jugendwesens

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Zuschuss für allgemeine Einrichtungen im Rahmen des Wmo und im Jugendbereich.

Ein Zuschuss ist ein Anspruch auf Geld aus öffentlichen Mitteln. Meist handelt es sich um einen einmaligen Betrag, den man daher immer wieder neu beantragen muss. Mit diesem Betrag leistet der Antragsteller einen Beitrag zur Umsetzung der festgelegten Politik der Gemeinde. Zum Beispiel in den Bereichen Pflege und Soziales, Bildung, Sport, Kunst und Kultur, Integration und Freizeitgestaltung.

Dabei kann es sich um Organisationen und Einrichtungen handeln, die von der Gemeinde finanziell unterstützt werden, wie beispielsweise Sportvereine, die Bibliothek oder die Spielgruppe. Auch kleine Initiativen von Anwohnern oder Stiftungen werden gefördert, sofern sie mit den Richtlinien vereinbar sind.

Jede Art von Förderung hat ihre eigenen ‘Regeln’. Dazu gehören beispielsweise die Höhe des Betrags, die Art und Weise, wie man den Antrag stellt, und die Art und Weise, wie man nachweisen muss, dass man das Geld ordnungsgemäß verwendet hat.

Je höher der Betrag, desto mehr Vorschriften und Kontrollpunkte.

Seit dem 1. Januar 2022 gibt es in der Gemeinde Apeldoorn 19 Basis-Begegnungsstätten, davon 15 in den verschiedenen Stadtteilen und 4 in den Dörfern.

Für 18 der 19 Standorte ist dies das Ergebnis des Antragsverfahrens für die Zuschüsse für die „Basisontmoetingsplekken“ 2022–2024. (Don Bosco de Maten fällt unter eine vorübergehende, andere Finanzierungsquelle*).

Die Antragsteller reichten Projekte im Wert von 7,5 Millionen Euro ein, während 5,1 Millionen Euro zur Verfügung standen. Das bedeutete, dass der Stadtrat Entscheidungen treffen musste.

Um eine möglichst flächendeckende Versorgung mit „Basisontmoetingsplekken“ in allen Stadtteilen zu gewährleisten, wurde das verfügbare Budget auf die Stadtteile verteilt. Darüber hinaus hat der Stadtrat einen zusätzlichen Betrag von fast 150.000 € bereitgestellt. Um die verbleibende Finanzierungslücke zu schließen, musste der Stadtrat beschließen, die Förderung für einen „Basisontmoetingsplek“ zum 1. Januar 2022 einzustellen. Betroffen ist der „Basisontmoetingsplek“ in Koningin Wilhelmina am Operaplein.

Zudem gibt es einen Preisnachlass für die Basis-Treffpunkte in den Stadtteilen Nordwest/Zentrum, Nordost und den Dörfern.

Dies sind die zentralen Treffpunkte ab dem 1. Januar 2022:

Nordosten:      

  • Don Bosco
  • Silberschön
  • Atrium
  • Talma Borgh

Südosten:

  • Matenhof
  • Berghorst
  • Don Bosco de Maten*

Südwesten:

  • Vogelnest
  • Graanhof
  • Unser Honk

Zentrum/Nordwesten:

  • Ontmoet & Co
  • Grüne Gärten
  • Berkenhove
  • Orca
  • Philadwars

Die Dörfer:

  • Hoge Weye (Beekbergen)
  • Uddel Gemeinsam
  • MFC Klarenbeek
  • Gemeindehaus Hoenderloo

Informationen zum Angebot in den verschiedenen Basis-Treffpunkten finden Sie auf der Website von „Trefft euch in Apeldoorn“.

Einwohner von Apeldoorn, die Unterstützung benötigen, erhalten nicht unbedingt individuelle Hilfe, können aber allgemeine Angebote in Anspruch nehmen. In den Jahren 2021 und 2022 haben sich einige Dinge geändert. Damit möchte die Gemeinde noch besser darauf eingehen, den Einwohnern Möglichkeiten zu bieten, ihre Selbstständigkeit zu stärken, Netzwerke aufzubauen und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

Die wichtigsten Änderungen sind:

Arbeiten nach Stadtteilen

In allen vier Stadtteilen wird es nun jeweils einen Standort für „Samen055“ geben: einen Ort, an den sich die Einwohner wenden können, um individuelle Hilfe, persönliche Beratung und Unterstützung zu erhalten (CJG, Netwerk Welzijn, die Wmo-Berater, Aktivierungscoaches und Schuldnerberater). Wo immer möglich, verbinden wir dies mit einem „Basisontmoetingsplek“. Ziel ist dabei eine engere Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Hilfsdienstleistern. Auf diese Weise möchten wir die Nutzung der allgemeinen Einrichtungen fördern – entweder anstelle von oder zusätzlich zur individuellen Hilfe.

Hauptauftragnehmer

Nur Hauptauftragnehmer können Fördermittel für „Basisontmoetingsplekken“ oder „Inwonersondersteuning“ beantragen. Der Hauptauftragnehmer muss einen Teil der Tätigkeiten, der mindestens 15% der veranschlagten Lohnkosten entspricht, von einem oder mehreren Subunternehmern ausführen lassen.

Bevorzugte Standorte

Wir möchten verschiedene Arten von Hilfe und Unterstützung an einem Ort bündeln und unsere Immobilien intelligenter nutzen. Deshalb legen wir eine Reihe von bevorzugten Standorten für die „Basisontmoetingsplekken“ fest. Werden mehr Förderanträge für Basis-Begegnungsorte gestellt, die die Qualitätsanforderungen erfüllen, als Mittel zur Verfügung stehen? Dann erhalten die Förderanträge für die bevorzugten Standorte Vorrang.

‘Geringere’ Anforderungen an Basis-Treffpunkte in den Dörfern

Die Dörfer haben oft keinen Bedarf an einem vollständig ausgestatteten, professionellen Basis-Treffpunkt. Die Begegnungsaktivitäten werden dort häufig von Freiwilligen getragen. Deshalb gelten für einen Basis-Treffpunkt in einem Dorf weniger strenge Anforderungen. Diese Anforderungen betreffen die Öffnungszeiten, die Fachkompetenz des Personals und die Aktivitäten. Sollte der Fördermittelantragsteller fundiert darlegen, dass auch diese weniger strengen Anforderungen nicht angemessen sind, kann der Gemeinderat in diesem Fall beschließen, eine maßgeschneiderte Förderung zu gewähren.

Höchsttarife

Die Art und Weise, wie die Gemeinde die Arbeit an den Basis-Begegnungsstätten vergütet, ändert sich. Bislang beantragten die Anbieter einen Zuschuss pro Stunde, für die sie ihre Arbeit leisteten. Nun legen wir im Voraus marktgerechte Höchststundensätze fest, die auf den Vereinbarungen des Tarifvertrags basieren. Darüber hinaus gibt es Pauschalbeträge für andere Leistungen.

Längere Förderdauer und Festlegung der Indexierung

Um allen – sowohl den Anbietern als auch den Einwohnern, die die allgemeinen Einrichtungen nutzen – die Möglichkeit zu geben, sich an die neue Situation zu gewöhnen und diese inhaltlich und organisatorisch gut zu gestalten, schließen wir Vereinbarungen für mehrere Jahre ab. Bislang geschah dies jährlich. Außerdem legen wir fest, dass der Zuschuss jedes Jahr indexiert wird.

Förderprogramm „Allgemeine Einrichtungen – Basis-Treffpunkte“ (2022 bis 2024) und „Unterstützung der Einwohner“ (2021 bis 2023) 

Der Zuschuss für die Unterstützung der Einwohner und für Basis-Begegnungsstätten wurde für mehrere Jahre bewilligt. Ein Antrag auf diesen Zuschuss kann nicht gestellt werden. 

Die Förderregelung wurde 2023 um zwei Jahre verlängert und gilt somit bis einschließlich 2026. Der nächste Antragszeitraum ist für 2026 vorgesehen; danach tritt die neue Regelung am 1. Januar 2027 in Kraft.

Die arbeitsorientierte Tagesbetreuung wird ab 2021 anders organisiert und finanziert. Dies entwickeln wir im Rahmen des Programms ‘Werkt Mee’. Ab 2021 ist dies Bestandteil des Rahmenvertrags für Jugendhilfe, Wmo und MO/BW. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Gesundheitsregion Midden-IJssel/Oost-Veluwe und die Die Website von Apeldoorn beteiligt sich daran.

Wir wissen es sehr zu schätzen, dass sich die Einwohner der Gemeinde Apeldoorn ehrenamtlich engagieren, um ihre schutzbedürftigen Mitbürger und pflegenden Angehörigen zu unterstützen. Diese Unterstützung kann viele verschiedene Formen annehmen. Denken Sie beispielsweise an die Entlastungspflege. Dabei übernimmt jemand vorübergehend die Pflege, damit die pflegende Angehörige eine Auszeit hat. Aber auch emotionale Unterstützung durch Begleitpersonen. Oder einfach Hilfe beim Einkaufen oder beim Organisieren von Terminen und Verwaltungsangelegenheiten.

Die Regelung ist in fünf Schwerpunktbereiche unterteilt:

  1. Die Vernetzung der Einwohner und/oder die Vorbeugung und/oder Bekämpfung von Einsamkeit
  2. Finanzen, Verwaltung sowie digitale und sprachliche Kompetenzen
  3. Praktische Unterstützung – für oder gemeinsam mit dem Einwohner
  4. Die gesunde Erziehung und Entwicklung von Jugendlichen
  5. Unterstützung für pflegende Angehörige

Weitere Informationen finden Sie in der Förderprogramm zur Unterstützung von Freiwilligen und pflegenden Angehörigen.

Bis zum 6. Mai 2022 war es möglich, für diese Schwerpunktbereiche Fördermittel zu beantragen. Diese Förderregelung gilt von 2023 bis einschließlich 2025.

Um die Einwohner und ihre Angehörigen auf ihrem Weg zur Genesung zu unterstützen, hat die Gemeinde Apeldoorn gemeinsam mit den Gemeinden Brummen, Epe, Hattem, Heerde und Voorst (Region Oost-Veluwe) eine regionale Förderregelung für allgemeine Einrichtungen der sozialen Betreuung und des betreuten Wohnens ins Leben gerufen. Diese Förderregelung ist eines der Instrumente, mit denen sich die Gemeinden für die Prävention und Unterstützung bei psychischen Problemen, Suchterkrankungen sowie Obdachlosigkeit und Wohnungslosigkeit einsetzen.

Die Regelung unterstützt Maßnahmen im Rahmen des oben genannten Ziels in den Jahren 2023, 2024 und 2025. Diese Regelung ersetzt Teile der bisherigen Förderregelung ‘Allgemeine Einrichtungen Wmo und Jugend 2018’.

Dabei handelt es sich um folgende Aktivitäten:

  • Soziale Nachtunterkunft für obdachlose Jugendliche bis zum Alter von 23 Jahren
  • Die Bereitstellung von Postadressen für obdachlose Einwohner;
  • Aufklärung und Organisation von Präventionsmaßnahmen an Schulen, in Einrichtungen und Organisationen für Jugendliche und Menschen mit leichter geistiger Behinderung;
  • Durchführung von Kursen, Schulungen und Workshops für Eltern, Familienangehörige, pflegende Angehörige und nahestehende Personen von Einwohnern mit psychischen Problemen und/oder Suchtproblemen;
  • Unterstützung für Kinder von Bewohnern mit psychischen Problemen und/oder Suchterkrankungen (KOPP/KOV-Gruppen) sowie Unterstützung für Geschwister von Bewohnern mit Suchterkrankungen (Brussen);
  • Die Organisation von Aktivitäten für die Zielgruppe der Obdachlosen und Hauslosen mit dem Ziel, eine Signalwirkung zu erzielen; und
  • Durchführung von aufsuchender Sozialarbeit und Unterstützung von obdachlosen Einwohnern ab 23 Jahren.
  • Die Organisation von Aktivitäten für die Zielgruppe der Obdachlosen und Hauslosen mit dem Ziel, eine Signalwirkung zu erzielen.
  • Durchführung von aufsuchender Sozialarbeit sowie Unterstützung und Begleitung von obdachlosen Einwohnern ab 23 Jahren.

Bis zum 26. Juni 2022 war es möglich, einen Zuschuss zu beantragen. Diese Förderregelung gilt von 2023 bis einschließlich 2025.

Sollte sich während der Laufzeit Ihrer Förderung etwas ändern, sind Sie verpflichtet, uns dies mitzuteilen. Dazu nutzen Sie das Online-Meldeformular.

Beispiele für Änderungen, die Sie melden müssen: eine Änderung der Leistungen/Aktivitäten, Verzögerungen bei der Durchführung oder die Einstellung der Aktivitäten, Änderungen bei den Kosten, im Budget oder bei den Partnern, mit denen Sie die Aktivitäten durchführen. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner oder rufen Sie die Nummer 14055 an und fragen Sie nach dem Förderungsbüro.

Die Gemeinde prüft, ob die Änderung Anlass gibt, den Bewilligungsbescheid anzupassen. Sie erhalten dann einen Änderungsbescheid.

Treffpunkte vor Ort und Unterstützung der Einwohner

Zwischenbericht

Den Zwischenbericht müssen Sie bis zum 1. September des Kalenderjahres über das Online-Formular für den Zwischenbericht einreichen. Dazu füllen Sie bitte die folgenden Dokumente aus:

Formular ‘Festsetzung oder Änderung einer Beihilfe“ sowie die folgenden Anhänge für:

Anweisungen finden Sie in dem Dokument Erläuterungen zum Antrags- und Abrechnungsformular „Basis-Treffpunkte und Unterstützung der Einwohner“ (PDF, 726 kB)

Antrag auf Feststellung

Den Antrag auf Festsetzung des Zuschusses zusammen mit dem Abschlussbericht für das gesamte Kalenderjahr reichen Sie bitte bis zum 1. Mai des folgenden Kalenderjahres ein.

Gut zu wissen

  • Anweisungen finden Sie in dem Dokument Erläuterungen zum Antrags- und Abrechnungsformular „Basis-Treffpunkte und Unterstützung der Einwohner“ (PDF, 726 kB)
  • Im Formular werden Sie nach der Aktennummer gefragt. Diese Nummer finden Sie auf Ihrem Bewilligungsbescheid links oben hinter ‘Unser Aktenzeichen’.
  • Wir bitten Sie, alle Anhänge wie folgt zu speichern: Art des Anhangs, Name der Einrichtung, Jahr (ohne Sonderzeichen).
  • Wenn Sie ein Formular ausfüllen, speichern wir Ihre Eingaben zwischenspeichernd für Sie. Dies geschieht automatisch, sobald Sie über die Schaltfläche ‘Weiter’ zum nächsten Fragenblock wechseln.
  • Sie können Ihren gesendeten oder zwischengespeicherten Antrag auf Ihrer ‘Eigene Unternehmensseite’ unter ‘Ihre Angelegenheiten’ auf mijnapeldoorn.nl einsehen (Anmeldung mit eHerkenning oder Benutzername/Passwort).
  • Wir können Ihren Antrag erst dann ordnungsgemäß prüfen, wenn wir den Antrag und alle Anlagen von Ihnen erhalten haben. Die Entscheidung über den Antrag auf Festsetzung wird 12 Wochen später getroffen.
  • Sie können eine Antrag auf Aufschub des Antrags auf Feststellung stellen.

Soziale Betreuung, Unterstützung für pflegende Angehörige und Unterstützung für Freiwillige

Der Zuschuss für soziale Betreuung, Freiwilligenunterstützung und Unterstützung von pflegenden Angehörigen wurde bis zum 1. Januar 2023 verlängert. Weitere Informationen zur Abrechnung und Festsetzung des Zuschusses für soziale Betreuung bis zum 1. Januar 2023 finden Sie unter “Abrechnung und Festsetzung des Zuschusses 2021”.

Für die zwischenzeitliche inhaltliche Rechenschaftslegung vor dem 1. September eines jeden Jahres sowie zum 1. Mai nach Ablauf des Förderjahres für die Förderung „Unterstützung der informellen Pflege und der ehrenamtlichen Tätigkeit“ ab 2023 nutzen Sie bitte Berichtsformat für Vo und Mzo (PDF, 156 kB).

Die Abrechnung vor dem 1. Mai müssen Sie zusammen mit der Antrag auf Feststellung sowie den Jahresabschluss. Der Jahresabschluss umfasst:

  • Finanzbericht oder Jahresabschluss
    Der Jahresbericht bzw. der Jahresabschluss ist genauso aufgebaut wie der bei der Beantragung der Förderung eingereichte Haushaltsplan.
  • Prüfungsbericht bei einem Zuschuss von 200.000,00 € oder mehr oder wenn dies im Bewilligungsbescheid angegeben ist
    Der Prüfungsbericht umfasst die Prüfung der finanziellen Abrechnung der in dem Beschluss über die Gewährung der Beihilfe aufgeführten Leistungen und entspricht dem Prüfungsprotokoll der Gemeinde Apeldoorn.

Wir können Ihren Antrag erst dann ordnungsgemäß prüfen, wenn wir den Antrag und alle Anlagen von Ihnen erhalten haben. Die Entscheidung über den Antrag auf Feststellung wird innerhalb von 8 Wochen danach getroffen.

Unterstützung der Einwohner und grundlegende Treffpunkte

Die Zuschüsse für die Einwohnerunterstützung wurden bis zum 1. Januar 2025 bewilligt. Weitere Informationen finden Sie unter “Rechnungslegung und Festsetzung der Zuschüsse für 2022 und darüber hinaus”.

Treffpunkte vor Ort, soziale Betreuung, Unterstützung für Freiwillige und Unterstützung für pflegende Angehörige

Zwischenbericht
Die Einreichung eines Zwischenberichts ist nur erforderlich, wenn Sie 10.000,00 € oder mehr an Fördermitteln für soziale Betreuung, Freiwilligenunterstützung und/oder Unterstützung von pflegenden Angehörigen erhalten. Sie erstellen einen Tätigkeitsbericht über die erste Hälfte des Kalenderjahres. Verwenden Sie hierfür das unten stehende Berichtsformular. Den Zwischenbericht müssen Sie bis zum 1. September des Kalenderjahres über das Online-Formular für den Zwischenbericht.

Antrag auf Feststellung
Den Antrag auf Festsetzung des Zuschusses zusammen mit dem Abschlussbericht für das gesamte Kalenderjahr reichen Sie bitte bis zum 1. Mai des folgenden Kalenderjahres ein. Mit einem Antrag auf Festsetzung bitten Sie uns, den Zuschuss, den wir Ihnen als Vorschuss gewährt haben, endgültig festzusetzen. Sie müssen Ihren Antrag auf Feststellung online einreichen.

Füllen Sie das Formular vollständig aus und fügen Sie folgende Anlage(n) bei:

  • Tätigkeitsbericht. Verwenden Sie hierfür die Vorlage unter ‘Abrechnungsvorlagen’
  • Das ausgefüllte und unterzeichnete Finanzbericht zur Förderregelung „Allgemeine Einrichtungen“ (PDF, 8 kB).
  • Finanzbericht oder Jahresabschluss
    Der Jahresbericht bzw. der Jahresabschluss ist genauso aufgebaut wie der bei der Beantragung der Förderung eingereichte Haushaltsplan.
  • Prüfungsbericht bei einem Zuschuss von 200.000,00 € oder mehr oder wenn dies im Bewilligungsbescheid angegeben ist
    Der Prüfungsbericht enthält die Prüfung der finanziellen Rechenschaftslegung über die in dem Beschluss über die Gewährung der Beihilfe aufgeführten Leistungen und entspricht den Prüfprotokoll der Gemeinde Apeldoorn.

Sie können eine Antrag auf Aufschub des Antrags auf Feststellung stellen.

Einreichung des Finanzberichts durch einen Partner des Kooperationsverbunds

  • Bitte beachten Sie! Sind Sie Partner – jedoch nicht federführend – in einem Kooperationsverband für allgemeine Einrichtungen? In diesem Fall wird der inhaltliche Bericht vom federführenden Partner eingereicht. Die finanzielle Abrechnung reichen Sie selbst ein. Diese besteht aus: dem ausgefüllten und unterzeichneten Finanzbericht zur Förderregelung „Allgemeine Einrichtungen“ (PDF, 8 kB).
  • Sie müssen dabei nicht alle Felder ausfüllen. Es reicht aus, wenn Sie Folgendes angeben:
    • Ihre Kontaktdaten.
    • Die Aktennummer des Bewilligungsbescheids. Handelt es sich um mehrere Bewilligungsbescheide im Rahmen der Förderregelung „Allgemeine Leistungen“ gemäß Wmo und Jugendgesetz? Geben Sie in diesem Fall die Merkmale aller Bescheide an, auf die sich die Finanzabrechnung bezieht.
    • Der Gesamtbetrag, dessen Festsetzung Sie beantragen.
    • Ob alle Verpflichtungen erfüllt wurden.
  • Finanzbericht oder Jahresabschluss
    Der Jahresbericht bzw. der Jahresabschluss ist genauso aufgebaut wie der bei der Beantragung der Förderung eingereichte Haushaltsplan.
  • Prüfungsbericht bei einem Zuschuss von 200.000,00 € oder mehr oder wenn dies im Bewilligungsbescheid angegeben ist
    Der Prüfungsbericht enthält die Prüfung der finanziellen Rechenschaftslegung über die in dem Beschluss über die Gewährung der Beihilfe aufgeführten Leistungen und entspricht den Prüfprotokoll der Gemeinde Apeldoorn

Sie können eine Antrag auf Aufschub des Antrags auf Feststellung stellen. Informieren Sie Ihre Partner im Kooperationsverbund darüber.

Berichtsformate 2021 und 2022

Soziale Betreuung:
In dem erhaltenen Bewilligungsbescheid ist angegeben, welche Unterlagen Sie beifügen müssen

Unterstützung für Freiwillige:
Berichtsvorlage zur Unterstützung von Freiwilligen 2018 (docx, 27 kB)

Unterstützung für pflegende Angehörige
Berichtsvorlage zur Unterstützung der informellen Pflege 2018 (doc, 24 kB)

Gut zu wissen

  • Im Formular werden Sie nach der Aktennummer gefragt. Diese Nummer finden Sie auf Ihrem Bewilligungsbescheid links oben hinter ‘Unser Aktenzeichen’.
  • Wir bitten Sie, alle Anhänge wie folgt zu speichern: Art des Anhangs, Name der Einrichtung, Jahr (ohne Sonderzeichen).
  • Wenn Sie ein Formular ausfüllen, speichern wir Ihre Eingaben zwischenspeichernd für Sie. Dies geschieht automatisch, sobald Sie über die Schaltfläche ‘Weiter’ zum nächsten Fragenblock wechseln.
  • Sie können Ihren abgeschickten oder zwischengespeicherten Antrag auf Ihrer ‘Eigene Unternehmensseite’ unter ‘Ihre Angelegenheiten’ auf mijnapeldoorn.nl einsehen (Sie melden sich mit einem eHerkenning-Konto der Stufe 3 an. Erfahren Sie mehr über E-Herkenning.
  • Wir können Ihren Antrag erst dann ordnungsgemäß prüfen, wenn wir den Antrag und alle Anlagen von Ihnen erhalten haben. Die Entscheidung über den Antrag auf Festsetzung wird 12 Wochen später getroffen.