Beitragsregelung für kommunale medizinische Abfälle

Einwohner der Gemeinde Apeldoorn, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung große Mengen an medizinischen Abfällen haben, können möglicherweise Anspruch auf die Beitragsregelung für medizinische Abfälle haben.

 
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  • Sie wohnen und sind unter einer Adresse in der Gemeinde Apeldoorn gemeldet.
  • Sie haben medizinische Abfälle; darunter verstehen wir: Inkontinenzartikel, Materialien, die von Nierendialysepatienten verwendet werden, und/oder Stomaartikel.
  • Sie können einen Nachweis Ihrer Krankenkasse, Ihrer Apotheke oder ein auf Ihren Namen ausgestelltes Rezept beifügen, aus dem hervorgeht, dass Sie aufgrund einer langwierigen oder chronischen Erkrankung und/oder einer Behinderung über eine oder mehrere der genannten Arten von medizinischen Abfällen verfügen.
  • Ihr Antrag bezieht sich auf das laufende Kalenderjahr.
  • Wird der Antrag im Laufe des Kalenderjahres gestellt, wird der Zuschuss ab dem Monat gewährt, in dem Sie den Antrag einreichen.

Über die Schaltfläche oben können Sie den Zuschuss für medizinische Abfälle beantragen.

Was benötigen Sie für den Antrag?

  • Adressdaten
  • Bankkontonummer
  • Eine digitale Kopie oder ein Screenshot eines Nachweises Ihrer Krankenkasse, Ihrer Apotheke oder eines auf Ihren Namen ausgestellten Rezepts, aus dem hervorgeht, dass Sie aufgrund einer langwierigen oder chronischen Erkrankung und/oder einer Behinderung über eine oder mehrere der genannten Arten von medizinischen Abfällen verfügen.
  • Ihr Nachweis muss mit einem Datum sowie Ihrem Namen und Ihrer Anschrift versehen sein und darf zum Zeitpunkt der Antragstellung höchstens 3 Monate alt sein.

Der Ablauf sieht wie folgt aus:

  • Wir treffen innerhalb von 6 Wochen eine Entscheidung. Manchmal benötigen wir zusätzliche Informationen. In diesem Fall werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.
  • Wenn Ihr Antrag die Voraussetzungen für die Regelung erfüllt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid.
  • Der Antrag bezieht sich auf das laufende Kalenderjahr und kann für mehrere Kalenderjahre bewilligt werden.
  • Sollte sich im Laufe des Kalenderjahres etwas an Ihrer persönlichen Situation ändern, teilen Sie uns dies bitte so schnell wie möglich mit. Änderungen können Auswirkungen auf die Höhe oder die Art des Beitrags haben. Änderungen können Sie per E-Mail an recycleservice@apeldoorn.nl oder an Werktagen telefonisch unter der Nummer 14 055 mitteilen.

Der Beitrag wird jährlich ausgezahlt und entspricht den Gesamtkosten für die zehnmalige Entleerung eines Minicontainers mit einem Fassungsvermögen von 140 Litern für Restmüll. Im Jahr 2025 beträgt der Beitrag 77,50 € pro Kalenderjahr.

Sie können einen Antrag auf Erhöhung des Beitrags stellen, wenn Sie pro Jahr mindestens 20 Mal einen Minicontainer mit einem Fassungsvermögen von 140 Litern mit Restmüll bereitgestellt haben. Wir bitten Sie, dies durch Vorlage Ihres Gemeindesteuerbescheids nachzuweisen, aus dem hervorgeht, dass Sie im vorangegangenen Kalenderjahr mindestens 20 Mal einen 140-Liter-Minicontainer für Restmüll bereitgestellt haben.

Der Beitrag wird auf einen Betrag angehoben, der den Gesamtkosten für die 20-malige Entleerung eines Minicontainers mit einem Fassungsvermögen von 140 Litern für Restmüll entspricht. Im Jahr 2026 beträgt dieser Betrag 155,00 € pro Kalenderjahr.

Sollte der erhöhte Beitrag noch nicht ausreichen, können Sie sich auf die Härtefallklausel berufen.

Wenn Ihnen die Beitragsregelung bewilligt wurde, können Sie die einmaligen Kosten für die Anschaffung eines 140-Liter-Minicontainers für Restmüll bei der Gemeinde Apeldoorn zurückfordern. Sie müssen dazu einen Zahlungsbeleg vorlegen, aus dem hervorgeht, dass die Anschaffungskosten an Circulus Berkel gezahlt wurden. Dieser Zahlungsbeleg darf nicht älter als 3 Monate sein.

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Bitte wenden Sie sich hierfür an recycleservice@apeldoorn.nl oder rufen Sie uns unter der Nummer 14 055 an und fragen Sie nach einem Mitarbeiter des Recycleservice. Benötigen Sie Hilfe beim Ausfüllen oder möchten Sie lieber ein ausgefülltes Formular erhalten? Geben Sie dies bitte in Ihrer E-Mail oder während des Telefonats an.

Bei Fragen oder wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen des Antrags benötigen, können Sie sich auch an die Sprechstunde der Sozialberater von Stimenz wenden. Diese sind in den Stadtteilen tätig. Weitere Informationen finden Sie auf der Website von Stimenz unter die Sprechstunden  oder rufen Sie unter 088 784 64 64 an.