Zahlung von Unterhalt

Wenn bei Ihnen eine Indikation vorliegt, können Sie auf zwei Arten Unterstützung erhalten:

  1. Sachleistungen. Sie erhalten Hilfe von einem der Anbieter, mit denen die Gemeinde einen Vertrag abgeschlossen hat. Sie entscheiden selbst, von wem Sie betreut werden möchten; die Gemeinde kümmert sich um die Abwicklung.
  2. Personengebundenes Budget (PGB). Sie erhalten einen Betrag, mit dem Sie selbst die für Sie passende Hilfe suchen können.

Im Folgenden erfahren Sie mehr über beide Formen der Unterstützung.

Sachleistungen bedeuten Folgendes:

  • Die Gemeinde trifft Vereinbarungen mit Gesundheitsdienstleistern;
  • Sie erhalten Unterstützung von einem Anbieter, mit dem die Gemeinde einen Vertrag abgeschlossen hat;
  • Die Gemeinde kümmert sich um die Zahlung und die Verwaltung.

Ein personenbezogenes Budget (pgb) ist ein Geldbetrag für Pflege oder Unterstützung, beispielsweise:

  • Hilfe im Haushalt;
  • Betreuung oder Tagesgestaltung;
  • Ein Hilfsmittel oder eine Wohnungsanpassung.

Mit einem PGB können Sie selbst Unterstützung oder Hilfe einkaufen. Sie entscheiden selbst, wer Ihnen hilft, wann und wie. Das Geld wird nicht auf Ihr eigenes Bankkonto überwiesen. Die Sozialversicherungsbank (SVB) Ihr Gesundheitsdienstleister übernimmt die Kosten für Sie. Erhalten Sie ein PGB für ein Hilfsmittel? Dann zahlen wir den Betrag direkt an den Anbieter, bei dem Sie das Angebot eingeholt haben.

Um ein PGB zu verwalten, benötigen Sie bestimmte Fähigkeiten. Siehe hierzu: 10 Punkte für PGB-Kompetenz auf Rijksoverheid.nl. Diese Checkliste gilt für alle PGBs: unabhängig davon, ob sie von der Gemeinde, dem Pflegeamt oder der Krankenkasse gewährt werden. Darüber hinaus gelten je nach Ihrer Situation einige Regeln.

Was regeln Sie bei einem PGB selbst?

Bei einem PGB entscheiden Sie selbst:

  • Ihr(e) Gesundheitsdienstleister;
  • Vereinbarungen zur Pflege;
  • Ein Pflegevertrag;
  • Die Verwaltung.

Die SVB unterstützt dabei und überprüft die Zahlungen

Möchten Sie wissen, ob ein PGB für Sie geeignet ist? Auf der Website von Unter dem Strich Hier finden Sie weitere Informationen zum PGB. Per Saldo ist die Interessenvertretung für Menschen mit einem PGB.

Sowohl bei Sachleistungen als auch beim PGB müssen Sie für bestimmte Arten der Pflege selbst aufkommen einen Eigenanteil.