Lesen Sie hier die häufig gestellten Fragen zur Anerkennung der informellen Pflege 2026.
Lesen Sie hier die häufig gestellten Fragen zur Anerkennung der informellen Pflege 2026.
Informelle Pflegekräfte sind für viele Einwohner von Apeldoorn unverzichtbar. Deshalb bedankt sich die Stadt Apeldoorn bei ihnen mit der „Mantelzorgwaardering“. Informelle Pflegekräfte, die die Voraussetzungen erfüllen, erhalten im Jahr 2026 ein Guthaben von 50 € auf die „Stadspas Apeldoorn“.
Sie gelten als pflegender Angehöriger, wenn Sie über einen längeren Zeitraum hinweg unentgeltlich eine Person betreuen, die krank ist, eine Behinderung hat oder zusätzliche Hilfe benötigt. Das kann beispielsweise Ihr Partner, Ihr Kind, ein Elternteil, ein Nachbar oder ein Freund sein. Die Pflege dauert länger als drei Monate und umfasst durchschnittlich mindestens 8 Stunden pro Woche.
Ja, auch junge pflegende Angehörige erhalten Anerkennung für die Unterstützung, die sie leisten. Denken Sie beispielsweise an die (gemeinsame) Pflege eines Familienmitglieds.
Weitere Informationen finden Sie unter www.mantelzorgwaarderingdekap.nl.
Die Gemeinde verfügt über keine Übersicht über pflegende Angehörige. Da Sie Unterstützung im Rahmen des Wmo erhalten, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass Ihnen jemand hilft oder Sie unterstützt. Kennen Sie einen pflegenden Angehörigen, der sich in Apeldoorn um jemanden kümmert? Dann können Sie diese Information weitergeben. Haben Sie keinen informellen Pfleger und kennen Sie auch keinen? Dann brauchen Sie nichts zu tun.
Sie können die Antrag auf Anerkennung der informellen Pflege stellen von 1. September bis einschließlich 30. November 2026. Anträge, die nach dem 30. November eingehen, können leider nicht mehr bearbeitet werden.
Ja. Sie können die Antrag auf Anerkennung der informellen Pflege stellen wenn die Person, die Sie betreuen, in der Gemeinde Apeldoorn wohnt.
Nein. Die Anerkennung für informelle Pflege in Apeldoorn ist für informelle Pflegekräfte von Einwohnern der Gemeinde Apeldoorn bestimmt. Wohnt die Person, die Sie pflegen, in einer anderen Gemeinde? Dann wenden Sie sich bitte an diese Gemeinde. Möglicherweise können Sie dort eine Anerkennung für informelle Pflege beantragen.
Nein. Jeder pflegende Angehörige kann einmal pro Jahr eine Anerkennung für seine Pflege erhalten.
Ja, das ist erlaubt. Zum Beispiel, wenn Sie jemandem bei digitalen Angelegenheiten helfen. Der pflegende Angehörige muss jedoch seine Zustimmung geben und die Bedingungen der Regelung erfüllen.
Haben Sie keinen Internetzugang oder funktioniert die Antragstellung nicht? Dann wenden Sie sich bitte unter der Nummer 055 576 79 98 an De Kap. Hinterlassen Sie Ihren Namen und Ihre Telefonnummer. Ein Mitarbeiter wird Sie zurückrufen und Ihnen bei Ihrem Antrag helfen.
Viele pflegende Angehörige beantragen die Anerkennung als pflegender Angehöriger. Daher erhalten wir auch viele Anrufe. Hinterlassen Sie eine Nachricht? Dann ruft Sie ein Mitarbeiter zurück und hilft Ihnen weiter. Wenn Sie eine Frage zur informellen Pflege oder zu Unterstützungsangeboten haben, rufen Sie bitte diese Nummer an: 055 – 529 55 20.
Nach Ihrer Anfrage erhalten Sie eine Bestätigung. Haben Sie keine Bestätigung erhalten? Dann wenden Sie sich bitte an die Loyalty Group unter 0320 411 356 oder helpdesk@loyaltygroup.nl.
Haben Sie Anspruch auf die Anerkennung für informelle Pflege? Dann erhalten Sie Ihre Anerkennung im Dezember 2026. Besitzen Sie bereits eine Stadspas? Dann wird der Betrag darauf gutgeschrieben. Haben Sie noch keine Stadspas? Dann erhalten Sie diese per Post nach Hause. Überprüfen Sie bei Ihrer Antragstellung sorgfältig, ob Ihre Angaben korrekt sind. Falsche Angaben können zu Verzögerungen führen.
Die „Stadspas Apeldoorn“ wird für verschiedene kommunale Programme genutzt, darunter die Anerkennung von informeller Pflege. Mit der „Stadspas“ können Sie bei teilnehmenden Geschäften, Vereinen und Organisationen bezahlen oder Rabatte erhalten. Weitere Informationen finden Sie unter stadspas.apeldoorn.nl. Wenn Sie keine Antwort auf Ihre Frage finden, rufen Sie bitte unter 055 – 204 32 96 an.
Nein. Haben Sie bereits eine Stadspas? Dann wird das Guthaben auf Ihre bestehende Stadspas gutgeschrieben.
Ja. Haben Sie bereits eine Stadspas? Dann können Sie das Guthaben nutzen, sobald es auf Ihrer Karte gutgeschrieben ist. Beantragen Sie zum ersten Mal eine Stadspas? Dann erhalten Sie per Post eine Anleitung zur Aktivierung der Karte. Bitte beachten Sie: Zur Aktivierung der Stadspas benötigen Sie eine gültige E-Mail-Adresse. Das Guthaben ist vom 1. Dezember 2026 bis zum 1. Dezember 2027 gültig. Danach verfällt das Guthaben. Haben Sie Fragen zur Nutzung der Stadspas? Dann rufen Sie bitte die Nummer 055 – 204 32 96 an.
Die Gemeinde Apeldoorn hat „De Kap“ beauftragt, die Anerkennung der informellen Pflege durchzuführen. „De Kap“ unterstützt informelle Pflegekräfte in Apeldoorn und bearbeitet die Anträge im Auftrag der Gemeinde.
Nein. Sie müssen sich nicht bei „De Kap“ anmelden, um die Anerkennung als pflegender Angehöriger zu beantragen. Eine Anmeldung kann jedoch von Vorteil sein. Sie erhalten dann Informationen über Aktivitäten, Unterstützung und Neuigkeiten für pflegende Angehörige.
Jede Gemeinde kann selbst entscheiden, wie sie informelle Pflegekräfte würdigt. Daher unterscheiden sich die Regelungen und Beträge von Gemeinde zu Gemeinde.
Nein. Sie müssen die Aufwandsentschädigung für informelle Pflege nicht als Einkommen angeben. Die Aufwandsentschädigung hat keinen Einfluss auf Ihre Sozialleistung.
Ist Ihre Frage nicht in dieser Liste aufgeführt? Dann senden Sie bitte eine E-Mail an mzw@dekap.nl. Sie können auch unter folgender Telefonnummer anrufen: 055 529 55 20
Haben Sie Fragen zur informellen Pflege oder benötigen Sie Unterstützung? Dann wenden Sie sich bitte an De Kap.
E-Mail: m.steunenberg@dekap.nl
Telefon: 055 529 55 20
Weitere Informationen finden Sie unter www.dekap.nl.
Haben Sie Fragen zu Geld, Arbeit, Erziehung, sozialen Kontakten oder anderen Themen des täglichen Lebens? Schauen Sie immer zuerst im „Buurtwijzer“ nach, um Unterstützung in Ihrer Nähe zu finden. Kommen Sie nicht weiter? Dann können Sie sich an folgende Stellen wenden: Gemeinsam055 oder telefonisch unter der Nummer: 055 580 11 40.
Ein Pflegebedürftiger ist die Person, die Sie pflegen. Das kann jemand sein, der krank ist, eine Behinderung hat oder langfristig Hilfe benötigt.