- Sie können sich ab dem 18. Lebensjahr anmelden.
- Einwohner der Gemeinde Apeldoorn haben Vorrang vor Einwohnern anderer Gemeinden.
- Im Kaufvertrag wird eine Selbstnutzungsverpflichtung für die Dauer von 5 Jahren festgelegt.
Wenn Sie sich als Wohnwagenbewohner registrieren lassen möchten, müssen Sie nachweisen, dass Sie ein Wohnwagenbewohner sind. Sie gelten als Wohnwagenbewohner, wenn:
- Sie wohnen derzeit auf einem Wohnwagenstellplatz, der der Gemeinde bekannt ist, oder
- Sie haben früher auf einem der Gemeinde bekannten Wohnwagenstellplatz gewohnt oder
- Ihre Eltern oder Großeltern wohnen oder haben auf einem Wohnwagenstellplatz gewohnt.
Wir überprüfen dies anhand der Adressdaten im Personenstammregister (BRP). Deshalb müssen Sie eine Auszug aus dem BRP Bitte fügen Sie diesen Ihrer Anmeldung bei. Sie können bei der Gemeinde einen Auszug aus dem BRP mit Ihrer Wohnhistorie beantragen. Wenn Sie einen Auszug aus dem BRP Ihrer Eltern oder Großeltern benötigen, können diese diesen selbst bei ihrer Wohnsitzgemeinde beantragen. Wenn Sie über eine Vollmacht Ihrer Eltern oder Großeltern verfügen, einschließlich einer Kopie eines gültigen Ausweises, können Sie einen Auszug aus dem BRP auch selbst beantragen.
- Sie müssen nachweisen können, dass 70% Ihres Jahresumsatzes aus dem Betrieb einer Jahrmarktsattraktion stammt und dass Sie als Jahrmarktbetreiber bei der Handelskammer eingetragen sind. Ist dies nicht der Fall, bitten wir Sie nachzuweisen, dass Sie jährlich mehr als 140 Tage in einem Jahrmarktsunternehmen arbeiten.
- Wenn Sie ein Kind (18+) eines Schaustellers sind und nicht bei der Handelskammer eingetragen sind, können Sie sich nur anmelden, wenn Sie Teil der offenen Handelsgesellschaft (v.o.f.) eines Schaustellerunternehmens sind.
- Wenn Sie ein pensionierter Schausteller sind, können Sie sich ausschließlich für einen Wohnstand für Schausteller anmelden.
Wenn Sie diese Anforderungen nicht erfüllen, können wir Ihren Antrag auf Eintragung in das Register nicht annehmen.