Vertraulichkeit personenbezogener Daten

Sie beantragen die Geheimhaltung, wenn Sie nicht möchten, dass gesellschaftliche Einrichtungen Ihre personenbezogenen Daten aus dem Personenstammregister (BRP) abrufen können. Dies wird auch als Ausgabebeschränkung bezeichnet.

 
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Ihre Daten dürfen von Behörden, die gesetzliche Aufgaben wahrnehmen, abgefragt werden. Dazu gehören beispielsweise das Finanzamt, die Arbeitsagentur (UWV), Krankenkassen oder Rentenkassen.
Weitere Stellen, die Ihre personenbezogenen Daten nutzen dürfen:

  • Rechtsanwälte, sofern sie nachweisen können, dass sie die Daten für ein Gerichtsverfahren benötigen
  • nichtkommerzielle Einrichtungen, wie Sport- und Musikvereine
  • Organisationen mit einer gesellschaftlichen Aufgabe, beispielsweise in den Bereichen Altenpflege, Jugendhilfe oder Behindertenbetreuung
  • die Stiftung für interkonfessionelle Mitgliederverwaltung (SILA), die die Mitgliederverwaltung für die Glaubensgemeinschaften führt

Keine Daten an Privatpersonen oder kommerzielle Organisationen

Ihre Daten werden ohne Ihre schriftliche Einwilligung niemals weitergegeben an:

  • kommerzielle Einrichtungen
  • Privatpersonen (auch nicht beispielsweise für ein Klassentreffen)

Weitere Informationen

Siehe hierzu die Website der Regierung ‘Wer erhält meine Daten aus dem Basisregister (BRP)?’.

Möchten Sie nicht, dass Ihre personenbezogenen Daten an soziale Einrichtungen weitergegeben werden? Dann können Sie bei der Gemeinde beantragen, dass Ihre personenbezogenen Daten vertraulich behandelt werden. Dies wird als Weitergabebeschränkung bezeichnet. Die Gemeinde gibt Ihre Daten dann nur noch an Behörden weiter, die diese zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben benötigen. Dies können Sie nicht verhindern.

Wenn Sie in der Gemeinde Apeldoorn gemeldet sind, können Sie auf folgende Weise die Geheimhaltung beantragen bzw. aufheben.

  • Kinder ab 16 Jahren müssen die Geheimhaltung selbst beantragen bzw. aufheben.
  • Wenn Sie unter Vormundschaft stehen, kann Ihr Vormund für Sie einen Antrag auf Geheimhaltung oder deren Aufhebung stellen.

Online

Beantragen oder widerrufen Sie dies direkt online über die obenstehende Schaltfläche ‘Beantragen’ (mit DigiD).

Schriftlich

Sie können Ihren Antrag auch schriftlich einreichen. Senden Sie ihn bitte an Postfach 9033, 7300 ES Apeldoorn und fügen Sie Folgendes bei:

Schalter

Sie können Ihren Antrag auf Geheimhaltung oder deren Aufhebung nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich am Schalter im Rathaus einreichen.
Bitte bringen Sie Folgendes mit: einen gültigen Ausweis.