In bestimmten Fällen können Sie Ihren Nachnamen oder den Ihres Kindes ändern lassen. Dies können Sie bei der Website von Justis.
Anfragen
Für den Antrag benötigen Sie die Broschüre „Namensänderung“ sowie das dazugehörige Antragsformular. Diese können Sie von der Website von Justis.
Sie müssen eine Kopie der Geburtsurkunde der Person (oder Personen) beifügen, für die Sie die Namensänderung beantragen. Möglicherweise sind auch weitere Unterlagen erforderlich. Dies ist in der Broschüre angegeben.
Wie lange dauert das?
Das gesamte Verfahren dauert etwa 6 Monate (sofern keine Einwände erhoben werden).
Kosten
Die Kosten finden Sie auf der Website von Justis.
Reisepass, Personalausweis und Führerschein erneuern
Sie benötigen einen neuen Ausweis, wenn sich Ihr Vorname oder Nachname geändert hat. Vereinbaren Sie dazu einen Termin am Schalter im Rathaus; weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite „Reisedokumente“. Sie können dies beantragen, sobald Ihre Namensänderung im Basisregister für Personen (BRP) verarbeitet wurde. Nach der Namensänderung sind Ihre alten Ausweisdokumente nicht mehr gültig. Darauf steht nämlich noch Ihr alter Name. Sie müssen die Ausweisdokumente daher bei der Gemeinde abgeben.
Haben Sie nicht die niederländische Staatsangehörigkeit?
Wenn Sie eine andere Staatsangehörigkeit als die niederländische besitzen, müssen Sie den Antrag in dem Land stellen, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen. Anschließend können Sie die Namensänderung in den Niederlanden eintragen lassen. Dazu vereinbaren Sie einen Termin am Schalter im Rathaus für die Urkunde einreichen und registrieren lassen.
Um Ihren Vornamen in den Niederlanden ändern zu lassen, müssen Sie die niederländische Staatsangehörigkeit besitzen. Sie können die Änderung nicht selbst beantragen; Sie müssen einen Anwalt beauftragen. Ein Anwalt reicht für Sie einen Antrag beim Gericht ein. Anschließend entscheidet das Gericht darüber.
Kosten
Die Anwaltskosten müssen Sie selbst tragen. Außerdem müssen Sie Gerichtsgebühren entrichten: einen Beitrag zu den Kosten der Rechtspflege.
Für eine Geschlechtsänderung ist kein Anwalt erforderlich
Bei einem Antrag auf Geschlechtsumwandlung Sie können selbst entscheiden, welchen Vornamen oder welche Vornamen Sie nach der Geschlechtsumwandlung tragen möchten. In diesem Fall benötigen Sie keinen Anwalt.
Reisepass, Personalausweis und Führerschein erneuern
Sie benötigen einen neuen Ausweis, wenn sich Ihr Vorname oder Nachname geändert hat. Vereinbaren Sie dazu einen Termin am Schalter im Rathaus; weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite „Reisedokumente“. Sie können dies beantragen, sobald Ihre Namensänderung im Basisregister für Personen (BRP) eingetragen wurde. Nach der Namensänderung sind Ihre alten Ausweisdokumente nicht mehr gültig. Darauf ist nämlich noch Ihr alter Name vermerkt. Sie müssen die Ausweisdokumente daher bei der Gemeinde abgeben.
Wenn Sie Ihren Nachnamen aufgrund der Sklavengeschichte Ihrer Vorfahren ändern möchten, stellen Sie einen entsprechenden Antrag bei Justis.
Neue Regelung
Am 1. Juli 2024 ist die Regelung zur Namensänderung für Nachkommen von versklavten Personen in Kraft getreten. Das bedeutet, dass Sie einen kann einen Antrag bei Justis stellen.
Informationen verfügbar
Auf der Website von Justis Dort finden Sie alle Informationen zu dieser Regelung.