Das Einbürgerungsverfahren
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie das Einbürgerungsverfahren einleiten. Befolgen Sie dazu die folgenden Schritte:
- Sie vereinbaren einen Termin für ein Informationsgespräch im Rathaus.
- Im Rahmen des Informationsgesprächs prüfen wir, ob Sie die niederländische Staatsangehörigkeit erwerben können. Wenn alles in Ordnung ist, wird ein Termin für den Einbürgerungsantrag vereinbart.
- Bei dem zweiten Termin stellen Sie den Antrag. Die Gemeinde leitet diesen zusammen mit der Stellungnahme des Bürgermeisters an die Einwanderungs- und Einbürgerungsbehörde (IND) weiter.
- Die IND entscheidet, ob Sie die niederländische Staatsangehörigkeit erhalten können. Sobald die IND eine Entscheidung getroffen hat, erhalten Sie eine entsprechende Benachrichtigung per Post.
- Sie erhalten von der Gemeinde eine Mitteilung bezüglich der Abgabe der Solidaritätserklärung
- Wenn Sie die Loyalitätserklärung abgegeben haben, werden Sie im Personenregister (BRP) mit der niederländischen Staatsangehörigkeit registriert.
Das Verfahren dauert maximal 12 Monate. Grundsätzlich verlieren Sie bei der Einbürgerung Ihre eigene Staatsangehörigkeit. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen Sie diese behalten dürfen. Siehe die Website der IND Weitere Informationen.
Das Optionsverfahren
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie das Optionsverfahren einleiten. Befolgen Sie dazu die folgenden Schritte:
- Sie vereinbaren einen Termin für ein Informationsgespräch im Rathaus.
- Während des Informationsgesprächs prüfen wir, ob Sie über die Option die niederländische Staatsangehörigkeit erwerben können. Wenn alles in Ordnung ist, wird ein Termin für den Optionsantrag vereinbart.
- Bei Ihrem zweiten Termin stellen Sie den Antrag.
- Der Bürgermeister entscheidet, ob Sie die niederländische Staatsangehörigkeit erhalten können. Sie werden darüber per Post benachrichtigt.
- Sie geben die Solidaritätserklärung ab
- Wenn Sie die Loyalitätserklärung abgegeben haben, werden Sie im Personenregister (BRP) mit der niederländischen Staatsangehörigkeit registriert.
Das Optionsverfahren ist der einfachste und schnellste Weg, die niederländische Staatsangehörigkeit zu erwerben. Das Verfahren dauert höchstens drei Monate.
Sie müssen dann nicht auf Ihre eigene Staatsangehörigkeit verzichten, es sei denn, Sie sind 18 Jahre oder älter und leben seit Ihrem vierten Lebensjahr mit einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung in den Niederlanden. Sie müssen sich jedoch bei den Behörden Ihres Landes erkundigen, ob eine zweite Staatsangehörigkeit zulässig ist. Wenn die Gesetzgebung Ihres Herkunftslandes dies nicht zulässt, verlieren Sie dennoch Ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit. Bei dieser Option müssen Sie nicht nachweisen, dass Sie in den Niederlanden ausreichend integriert sind; wir prüfen also nicht Ihre Kenntnisse der niederländischen Sprache.
Die Gebühren für die Verfahren zahlen Sie bei der Antragstellung. Die Gebühren werden Ihnen nicht zurückerstattet, wenn der IND Ihren Antrag ablehnt. Die Gebühren für das Einbürgerungs- und das Optionsverfahren betragen wie folgt:
| 1 Person |
Staatenlose oder Asylbewerber mit Aufenthaltsgenehmigung |
Zusammen mit meinem Partner |
Staatenlose oder Asylberechtigte mit Aufenthaltsgenehmigung zusammen mit ihrem Partner |
Kind unter 18 Jahren |
|
| Einbürgerung | € 1139,00 | € 847,00 | € 1454,00 | € 1163,00 | € 168,00 |
| Option | € 241,00 | - | € 412,00 | - | € 27,00 |