Zweiter nationaler Reisepass

Manche Menschen benötigen für Geschäfts- oder Dienstreisen einen zweiten Reisepass, beispielsweise für (Durch-)Reisen in Länder, die sich im Konflikt miteinander befinden, oder wenn der Reisepass regelmäßig bei anderen Behörden zur Beantragung eines Visums vorliegt. Sie können diesen Reisepass bei der Gemeinde beantragen. Ein zweiter Reisepass ist zwei Jahre lang gültig.

 
Mitnehmen

Siehe Bedingungen

Dauer

Sechs Werktage – im Eilfall: ein bis zwei Werktage

Kosten

88,65 € (60,30 € zusätzliche Kosten bei einem Eilantrag)

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Sie haben Anspruch auf einen zweiten Reisepass, wenn Sie nachweisen können, dass Sie diesen aus geschäftlichen und beruflichen Gründen benötigen. Dazu gehören:

  1. Sie reisen in verschiedene Länder, wobei (die Möglichkeit besteht, dass) diese Länder miteinander im Konflikt stehen oder in einen Konflikt geraten
  2. Sie reisen zu einem Zeitpunkt, zu dem sich Ihr erster Reisepass im Zusammenhang mit einem Visumantrag bei der Botschaft eines anderen Landes befindet

Ihr erster Reisepass muss zum Zeitpunkt der Antragstellung noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Wir stellen keinen Zweitpass für eine einmalige Reise aus. In diesem Fall beantragen Sie bitte einen Notpass bei der Königlichen Marechaussee (am Flughafen Schiphol oder bei den Brigaden von Nordholland, Südholland, Drenthe-IJsselstreek, Ostgrenze Nord, Brabant Süd, Limburg Süd). Die Adressdaten finden Sie auf der Website der Königlichen Marechaussee.

Bitte bringen Sie zum Termin mit:

  • Ein gut gelungenes Passfoto, das zum Zeitpunkt der Antragstellung höchstens sechs Monate alt ist (siehe die Anforderungen an ein Passfoto (auf der Website der niederländischen Regierung)
  • Alle Reisedokumente, die Sie besitzen, unabhängig davon, ob diese noch gültig sind
  • Falls sich Ihr ursprünglicher Reisepass oder ein zuvor ausgestellter zweiter Reisepass aufgrund eines Visumantrags bei einer Botschaft befindet, müssen Sie außerdem folgende Unterlagen mitbringen:
    • Kopien der Personaldatenseite und aller abgestempelten Seiten Ihres ursprünglichen Reisepasses und/oder Ihres Zweitpasses
    • Eine Bescheinigung der Botschaft, aus der hervorgeht, dass sich Ihr (zweiter) Reisepass dort im Zusammenhang mit einem Visumantrag befindet.

Bei Verlust eines Reisedokuments können Sie den Verlust direkt am Schalter melden.

Sie erhalten eine E-Mail, sobald Ihr zweiter Reisepass bereitliegt. Haben Sie keine E-Mail erhalten oder keine E-Mail-Adresse angegeben? Dann können Sie Ihren zweiten Reisepass nach 6 Werktagen abholen. Die Abholung erfolgt persönlich und ohne Terminvereinbarung während Öffnungszeiten.

Sie können Ihren Reisepass im Eilverfahren beantragen. Dies kostet 60,30 € mehr als ein regulärer Antrag.

  • Wenn Sie den Reisepass vor 14:45 Uhr im Eilverfahren beantragen, können Sie ihn am nächsten Werktag nach 9:30 Uhr abholen. In Ausnahmefällen dauert es 2 Werktage.
  • Sie können keinen Eilantrag stellen, wenn Sie bereits einen regulären Antrag gestellt haben. Einen regulären Antrag können Sie nicht in einen Eilantrag umwandeln.