Exhumierung und Umbettung/Einäscherung von sterblichen Überresten

Möchten Sie die sterblichen Überreste einer Person exhumieren lassen, um sie an einem anderen Ort wieder zu bestatten oder einäschern zu lassen? Dazu benötigen Sie die Genehmigung des Bürgermeisters. Die Genehmigung können Sie über diese Seite beantragen.

 
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Je nach Situation

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Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Genehmigung zur Exhumierung und zur Umbettung oder Einäscherung sind:

  • Die sterblichen Überreste der Person sind auf einem Friedhof in der Gemeinde Apeldoorn beigesetzt.
  • Sie sind der Berechtigte für das Grab, in dem die sterblichen Überreste beigesetzt sind. Ist der Berechtigte verstorben? Dann gehen Sie bitte zunächst wie folgt vor: Kontakt Wenden Sie sich an die Friedhofsverwaltung.
  • Es gilt eine Grabruhefrist von mindestens 10 Jahren. Diese Grabruhefrist beginnt mit der Beisetzung der zuletzt in das Grab beigesetzten Person. Danach ist es gestattet, die sterblichen Überreste zu exhumieren und umzubetten oder einzuäschern. Diese Grabruhefrist gilt nicht für die Exhumierung einer Urne.

Nach der Exhumierung der sterblichen Überreste ist eine erneute Beisetzung oder Einäscherung vorgeschrieben. Dies gilt nicht für eine Urne. Die Urne dürfen Sie auch mit nach Hause nehmen, um die Asche beispielsweise zu verstreuen.

Je nach Ihrer Situation benötigen wir weitere Informationen von Ihnen.

  • Kommunale Friedhöfe
    Beekbergen
    Heidehof
    Soerenseweg
    Uddel
    Wenum
  • Private Friedhöfe
    Ehrenfriedhof Loenen
    Der Heidepark
    Jüdischer Friedhof
    Friedhof der Niederländisch-Reformierten Kirche in Loenen
    Naturfriedhof Westerwolde (Assel)
    H. Friedhof Hoenderloo
    K. Friedhof Arnhemseweg
    K. Friedhof der Theresienkirche
    K. Friedhof am Oude Beekbergerweg

Werden die sterblichen Überreste auf einem unserer städtischen Friedhöfe exhumiert?

Wir benötigen die Grabnummer des Grabes, in dem die sterblichen Überreste beigesetzt sind. Diese Grabnummer können Sie unter grafzoeken.nl

Sind die sterblichen Überreste auf einem privaten Friedhof beigesetzt? Dabei handelt es sich um einen Friedhof, der nicht von der Gemeinde Apeldoorn verwaltet wird.

– Nachweis, aus dem hervorgeht, dass Sie der Berechtigte für das Grab sind.
– Ein Nachweis, aus dem hervorgeht, dass Sie die Genehmigung des Friedhofsverwalters für die Exhumierung der sterblichen Überreste haben. Darin ist das Datum der Exhumierung angegeben.

Werden die sterblichen Überreste nach der Exhumierung eingeäschert?

– Eine Bescheinigung des Krematoriums, aus der die Einäscherung hervorgeht. Darin ist das Datum der Einäscherung angegeben.

Dieser Nachweis ist in folgendem Fall nicht erforderlich: Die sterblichen Überreste sind auf einem kommunalen Friedhof beigesetzt und werden im Krematorium Heidehof eingeäschert.

– Gedenkstätte am heutigen Grab
Befindet sich auf dem Grab, aus dem die sterblichen Überreste oder die Urne exhumiert werden, ein Gedenkstein, haben Sie folgende Wahl:

  1. Lassen Sie das Denkmal von uns entfernen. Hierfür fallen Kosten an, siehe auf der Preisliste im Abschnitt ‘Renovierung des Denkmals’.
  2. Das Denkmal selbst entfernen. Hierfür fallen keine Kosten an.

Auf das Grab verzichten?

Möchten Sie auf die Grabstätte und die damit verbundenen Grabrechte verzichten? Dann kümmern wir uns um die administrativen Formalitäten, und der Berechtigte erhält eine schriftliche Bestätigung.