Der Berechtigte ist die Person, die das Grabrecht besitzt (der Pächter). Der Berechtigte kann zu einem wesentlichen Teil bestimmen, was mit diesem Grab geschieht. Er legt beispielsweise fest, wer in dem Grab beigesetzt werden darf und für wie lange. Außerdem bestimmt der Berechtigte, was auf dem Grab angebracht wird. Der Friedhofsverwalter hört auf den Berechtigten und nicht auf andere Personen. Der Berechtigte hat Rechte, aber auch Pflichten. Falls Kosten anfallen, ist der Berechtigte auch dafür verantwortlich.
Der Berechtigte eines Grabes muss eine lebende Person sein. Ist der Berechtigte verstorben oder liegt ein anderer Grund vor, das Grabrecht auf einen neuen Berechtigten zu übertragen, dann können Sie Grabrechte (umschreiben lassen). Die Familie des möglicherweise verstorbenen Berechtigten ist hierfür verantwortlich.
Sie können auf das Grabrecht verzichten, wenn Sie der Berechtigte sind. Dies können Sie mit sofortiger Wirkung tun, aber auch mit einem Datum in der Zukunft. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie der Berechtigte sind, wenden Sie sich bitte an Wenden Sie sich an die Friedhofsverwaltung.
Grabnummer
Wir benötigen die Grabnummer des Grabes, das Sie abtreten möchten. Falls dort bereits eine Beisetzung stattgefunden hat, können Sie diese Grabnummer unter www.grafzoeken.nl.
Grababdeckung
Befindet sich auf dem Grab eine Grabgestaltung (Gedenkstein und/oder Grabbegrünung), haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Die Grababdeckung selbst entfernen (oder entfernen lassen) und entsorgen
- Die Stadt Apeldoorn entfernt und vernichtet die Grababdeckung
Kein Anspruch auf Entschädigung
Sie haben keinen Anspruch auf eine Rückerstattung, wenn Sie auf das Grabrecht verzichten. Hiervon gibt es eine Ausnahme. Auf den Friedhöfen Heidehof, Soerenseweg und Wenum konnten Sie in der Vergangenheit ein Grabrecht reservieren. In diesem Fall haben Sie eine Grabnummer, die mit RES beginnt. Nur dann haben Sie Anspruch auf eine Rückerstattung in Höhe von 50% der gezahlten Grabrechtsgebühr.
Verordnung über die Friedhofsverwaltung 2018
Weitere Informationen finden Sie unter Verordnung über die Friedhofsverwaltung 2018 Lesen. Artikel 22 enthält Erläuterungen zur Verzichtserklärung auf ein Grabrecht.
Wenn Sie auf das Grabrecht verzichten, geben Sie bitte auch an, was mit der Grababdeckung geschehen soll. Sie können dem Gedenkstein ein zweites Leben schenken. Der Stein wird dann recycelt, wodurch er wieder wie neu verwendet werden kann. Damit tragen Sie dazu bei, nachhaltigere Bestattungen zu ermöglichen. Für die Wiederverwendung des Gedenksteins verweisen wir Sie auf die Website von Circlestone.