Zusammenlegung eines Grabes

In einem Grab steht nur eine begrenzte Anzahl von Plätzen zur Verfügung. Manchmal möchten Hinterbliebene in Zukunft mehr Menschen in demselben Grab beisetzen, als dort Platz ist. In manchen Fällen ist es dann möglich, Platz zu schaffen. Dieser Vorgang wird als Zusammenlegung eines Grabes bezeichnet. Dabei werden die sterblichen Überreste früher beigesetzter Personen gesammelt und tiefer beigesetzt. Dadurch entsteht wieder Platz für neue Bestattungen. Auf dieser Seite können Sie einen Antrag auf Zusammenlegung stellen.

 
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In einem Grab steht nur eine begrenzte Anzahl von Plätzen zur Verfügung. Manchmal möchten Hinterbliebene in Zukunft mehr Menschen in demselben Grab beisetzen, als dort Platz ist. In manchen Fällen ist es dann möglich, Platz zu schaffen. Dieser Vorgang wird als Zusammenlegung eines Grabes bezeichnet. Dabei werden die sterblichen Überreste früher beigesetzter Personen gesammelt und tiefer beigesetzt. Dadurch entsteht wieder Platz für neue Bestattungen.

  • Schritt 1: Antrag stellen
    Die Person, die bei uns als Berechtigter der Grabstätte registriert ist, stellt über das Online-Formular einen Antrag auf Zusammenlegung.
  • Schritt 2: Prüfung des Antrags
    Die Friedhofsverwaltung wird Ihren Antrag bearbeiten. Wir prüfen dann, ob das Grab für eine Zusammenlegung geeignet ist. Sie erhalten innerhalb von 4 Tagen eine Rückmeldung von uns.
  • Schritt 3: Genehmigung durch den Bürgermeister
    Wenn die Genehmigung zur Zusammenlegung der Grabstätten erteilt wird, erhalten Sie den Bescheid in digitaler Form. Sie werden darüber über die E-Mail-Adresse informiert, die Sie im Antrag angegeben haben.
  • Schritt 4: Umsetzung
    Am Tag vor der Beerdigung des kürzlich Verstorbenen wird das Grab geöffnet und hergerichtet. Das Grab ist dann rechtzeitig für die Beerdigung bereit.

  • Sie können einen Antrag auf Zusammenlegung eines Grabes nur stellen, wenn eine Person verstorben ist, die in diesem Grab beigesetzt werden soll. Das Grab muss dann nur einmal geöffnet werden, sowohl für die Zusammenlegung als auch für die Beisetzung.
  • Die letzte Beisetzung in diesem Grab fand vor mehr als 10 Jahren statt. Dies ist die gesetzliche Ruhefrist für das Grab.
  • Aufgrund des hohen Grundwasserspiegels ist eine Zusammenlegung auf dem Friedhof Wenum nicht möglich.

Über das Online-Formular können Sie einen Antrag auf Zusammenlegung der Grabstätte stellen. Bitte beachten Sie dabei Folgendes:

  • Der Antrag kann nur von der Person gestellt werden, die bei uns als Berechtigter der Grabstätte registriert ist.
  • Sie kennen den Friedhof, die Grabnummer und die Daten der bereits dort beigesetzten Personen. Auf grafzoeker.nl können Sie weitere Informationen einholen.
  • Sie müssen angeben, wie viele Bestattungen nach dieser Beerdigung in Zukunft noch in diesem Grab stattfinden sollen.