Der Fassadenfonds wurde ins Leben gerufen, um Unternehmern und Gebäudeeigentümern dabei zu helfen, die Fassade ihres historischen Geschäftshauses optisch aufzuwerten. Oftmals kann das Gebäude durch einige Anpassungen an der Fassade wieder etwas von seinem früheren Glanz zurückgewinnen.
Sie haben Anspruch auf einen Zuschuss, wenn die Ladenfront im Erdgeschoss wieder zu den oft noch historischen Obergeschossen passt. Dabei geht es beispielsweise um die Gestaltung der Ladenfront, die verwendeten Materialien, die Entfernung von Vordächern und Wintergärten, die Farbgestaltung sowie Werbemaßnahmen.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den tatsächlich entstandenen Kosten und ist für Fassadenanpassungen an historischen Gebäuden in der Innenstadt von Apeldoorn bestimmt.
Der Beitrag beträgt:
- 1.500 € pro Laufmeter Fassade;
- Maximal 50% der Investitionskosten;
- Maximal 10.000 € pro Fassade, wobei ein Eckhaus zwei Fassaden hat.
- Für die Wiederherstellung historischer Details und den Abriss nicht-historischer Wintergärten kann ein zusätzlicher Zuschuss gewährt werden.
Das Dokument ‘Bausteine für die Innenstadt (PDF, 7,6 MB)’“ liefert Anregungen, mit welchen Maßnahmen Fassaden ihren früheren Glanz wiedererlangen können. Wenn Sie Fragen haben, teilen Sie uns diese bitte mit über cultuur-erfgoed@apeldoorn.nl. Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Sie müssen Ihren Förderantrag vor Beginn der Arbeiten über das Online-Antragsformular einreichen. Die Gemeinde bearbeitet die Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs und entscheidet innerhalb von 8 Wochen darüber.
Dem Antrag müssen in jedem Fall folgende Unterlagen beigefügt werden:
- Eine Leistungsbeschreibung oder eine technische Beschreibung;
- Fotos und Zeichnungen, die sowohl den Ist-Zustand als auch den zukünftigen Zustand darstellen (Maßstab 1:100);
- Ein Angebot, in dem Material- und Lohnkosten sowie die Umsatzsteuer aufgeführt sind, soweit die Umsatzsteuer nicht verrechnet werden kann;
- Eine Kopie der erforderlichen Genehmigungen;
- Handelt es sich bei dem Antragsteller um ein Unternehmen: eine vollständig ausgefüllte und rechtsgültig unterzeichnete De-minimis-Erklärung.
Die Berater für Kultur und Kulturerbe unterstützen Sie gerne bei historischen Recherchen, der Entwurfsplanung, bautechnischen Fragen und bei der Beantragung von Fördermitteln. Nehmen Sie daher bitte Kontakt mit uns auf, bevor Sie einen Antrag stellen. Dies ist möglich über cultuur-erfgoed@apeldoorn.nl oder unter der Telefonnummer 14 055.
Für die Umgestaltung einer Fassade ist häufig eine Baugenehmigung erforderlich. Wir empfehlen Ihnen daher, Ihre Pläne so früh wie möglich mit einem Mitarbeiter der Umweltamt.
Sie müssen so bald wie möglich, spätestens jedoch 8 Wochen nach Abschluss der Arbeiten, eine Fertigstellungsmeldung über das Online-Formular zur Fertigstellungsmeldung. Die durchgeführten Arbeiten werden anschließend überprüft, woraufhin der Zuschuss festgesetzt werden kann.
Bei der Fertigstellungsmeldung müssen in jedem Fall die folgenden Unterlagen beigefügt werden:
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Rechnungen für die erbrachten Leistungen; diese Rechnungen wurden gemäß dem Angebot erstellt und sind nach Material- und Lohnkosten sowie Umsatzsteuer aufgeschlüsselt, soweit die Umsatzsteuer nicht verrechnet werden kann;
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Zahlungsbelege;
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Fotos der durchgeführten Arbeiten.