Sie beantragen die Markierung der Baugrenze über das Online-Formular, das Sie über die Schaltfläche ‘Beantragen’ aufrufen können. Geben Sie dabei die folgenden Angaben an:
- Die erteilte Genehmigungsnummer
- Der Standort oder die Adresse des Bauwerks
- Der Name und die Telefonnummer der Kontaktperson. Das können Sie selbst sein oder eine andere Person.
Innerhalb von 10 Werktagen nach Ihrer Anfrage vereinbaren wir einen Termin mit dem Ansprechpartner. Bei diesem Termin geben wir auf dem Gelände die Baugrenze und die Referenzhöhe (nur in Projektgebieten) an. Die Festlegung erfolgt anschließend in einem sogenannten Baugrenzschreiben.
Möchten Sie weitere Informationen? Dann zögern Sie nicht, Kontakt mit uns
Wenn Sie sich hinsichtlich der genauen Lage der Grundstücksgrenzen (insbesondere der Seitengrenzen) unsicher sind, können Sie über die Website des Katasteramts einen Antrag stellen, die Grundstücksgrenzen vor Ort gegen Entgelt im Gelände abzustecken.
Sie können sich auch an das Katasteramt wenden, um eine Vermessungsskizze (Feldvermessung) der Katasterparzelle zu erhalten. Dies ist vor allem dann von Bedeutung, wenn Sie Ihr Bauwerk in unmittelbarer Nähe der Seitengrenze einer Parzelle errichten und die Zugänglichkeit der (anderen) Parzelle gefährdet ist.