Um für eine Kostenübernahme im Rahmen des Schülertransports in Frage zu kommen, gilt eine Entfernungsgrenze von mehr als 6,0 Kilometern zwischen Wohnort und Schule.
Zunächst prüfen wir, ob der Schüler Anspruch auf eine Fahrradpauschale hat. Dies ist der Fall, wenn der Schüler mit dem Fahrrad zur Schule fahren kann und Sie als Elternteil/Erziehungsberechtigter gegebenenfalls mitfahren. In diesem Fall können Sie von uns eine Pauschale von 0,10 € pro Kilometer erhalten. Wenn eine Fahrt mit dem Fahrrad nicht möglich ist, aber eine Fahrt mit dem Auto, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Erstattung der Kosten für die eigene Beförderung. Diese umfasst eine Kilometerpauschale von 0,42 € pro Kilometer, den Ihr Kind im Auto verbringt.
Wenn Ihr Kind selbstständig (oder in Begleitung) mit öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bus oder Bahn fahren kann, haben Sie auch hierfür Anspruch auf eine Erstattung. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach den Kosten für die Zeitkarte.
Sollte all das nicht möglich sein, könnte die Beförderung mit einem Taxibus oder Reisebus eine Option sein. Auch eine Kombination der genannten Transportmittel ist möglich; dies bezeichnen wir als „hybride Zuteilung“.
Ab dem Schuljahr 2023-2024 ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, mit einem E-Bike zur Schule zu fahren. Dies gilt nur, wenn die Entfernung zwischen Wohnort und Schule mehr als 6,0 Kilometer beträgt.
Für weitere Informationen hierzu können Sie sich per E-Mail an die Abteilung wenden unter leerlingenvervoer@apeldoorn.nl oder telefonisch unter 14055, Option 3.
- Ihr Kind hat eine Behinderung.
- Die Schule, die Ihrer Weltanschauung entspricht, ist zu weit entfernt (mehr als 6 km). Wenn Ihr Kind eine Regelschule besucht, erhalten Sie in der Regel eine Fahrtkostenzuschuss für den Weg mit dem Fahrrad.
- In allen Fällen legen wir die für den Schüler nächstgelegene, zugängliche Schule zugrunde. Wir gehen davon aus, dass Sie den Transport selbst organisieren, wenn die Schule weniger als 6 Kilometer von Ihrem Wohnort entfernt ist. Wir ermitteln die Entfernung zwischen Schule und Wohnort mit dem ANWB-Routenplaner und verwenden die kürzeste Fahrradstrecke.
Die Gemeinde entscheidet, welche Finanzierungsmöglichkeiten für Sie in Frage kommen. Eine Beschäftigung oder mehrere Kinder in der Familie sind für uns kein Grund, einen Schultransport zu gewähren.
- Das eine vorübergehende Behinderung hat, wie zum Beispiel ein gebrochenes Bein.
- Der Besuch einer Tagespflegeeinrichtung, einer Kindertagesstätte, einer außerschulischen Betreuungseinrichtung oder eines medizinischen Behandlungszentrums.
- Sie entscheiden sich aus einem anderen Grund als Ihrer Weltanschauung für eine bestimmte Schule. Zum Beispiel, weil Sie das Bildungsangebot dieser Schule für besser halten und es sich daher nicht um die nächstgelegene, zugängliche Schule handelt.
- Die Schüler besuchen eine reguläre weiterführende Schule und haben keine strukturelle Behinderung. Dazu gehört auch die Internationale Übergangsklasse (ISK).
Melden Sie sich mit Ihrem DigiD und Ihrem Passwort auf der Website der Gemeinde Apeldoorn an. Sobald Sie angemeldet sind, füllen Sie das Formular aus und senden Sie es ab. Sobald das Formular abgeschickt wurde, erhalten Sie eine Aktennummer. Die Bearbeitungszeit des Antrags beträgt maximal 8 Wochen. Die Antwort auf Ihren Antrag wird Ihnen über das digitale Portal in derselben Akte mitgeteilt.
Wenn eine gemeinsame elterliche Sorge vorliegt und Ihr Kind nach einem festen Zeitplan von beiden Wohnorten aus zur Schule fährt, müssen beide Elternteile jeweils einen eigenen Antrag auf Schulbeförderung stellen. Diese Anträge werden unabhängig voneinander geprüft.
Fachleute können sich über E-Herkenning anmelden.
Wenn Sie einen Antrag auf Schulbeförderung stellen, ist es wichtig, dass Sie die Zulassungsbescheinigung sofort beifügen.
Falls Sie bereits eine gültige Zulassungsbescheinigung eingereicht haben, bitten wir Sie, diese dennoch erneut zusammen mit dem Antrag einzureichen. Falls Sie nicht im Besitz der Zulassungsbescheinigung sind, können Sie diese bei der Schule anfordern. Sollte die Bescheinigung noch nicht vorliegen und Sie den Antrag dennoch einreichen möchten, wenden Sie sich bitte telefonisch an die Abteilung für Schülerbeförderung unter der Nummer 14055, Option 3, oder senden Sie eine E-Mail an leerlingenvervoer@apeldoorn.nl.
Wann benötigen Sie keine Zulassungsbescheinigung?
Wenn Ihr Kind eine reguläre Grundschule oder weiterführende Schule besucht (keine Förderschule), ist diese Bescheinigung nicht erforderlich.
Cluster-Vereinbarung: Schüler, die eine Schule des Clusters 1 (gehörlos, schwerhörig) oder des Clusters 2 (blind, sehbehindert) besuchen, benötigen eine Cluster-Vereinbarung und keine Zulassungsbescheinigung. Fügen Sie die Cluster-Vereinbarung als Anlage dem Antragsformular bei, das bei der Schule erhältlich ist.
Einkommensbescheinigung: Erforderlich für Anträge auf Aufnahme in die reguläre Grundschule bei einem Familieneinkommen von weniger als 28.800 €. Fügen Sie die Einkommenserklärung bei, die digital beim Finanzamt abrufbar ist. Weitere Informationen zu den Regeln für die Einkommensgrenze finden Sie auf der Website unter der Rubrik ‘Was zahlen Sie für den Schultransport?’.
Vollmacht für Pflegeeltern: Als Pflegeeltern können Sie bevollmächtigt werden, im Namen des Vormunds, der Vormundschaftsbehörde oder des gesetzlichen Vertreters Angelegenheiten für Ihr Pflegekind zu regeln. Fügen Sie Ihrem Antrag die schriftliche Einwilligung bei.
Benötigen Sie Hilfe beim Einloggen mit Ihrem DigiD oder beim Ausfüllen des Antragsformulars? Für praktische Hilfe und Antworten auf Ihre Fragen wenden Sie sich bitte an:
- Samen055: siehe die Website samen055.nl
- Treffpunkte in den Stadtvierteln: siehe Website ontmoetelkaarinapeldoorn.nl
- Digitale Informationsstelle in der Bibliothek: siehe die Website von CODA.
Sie müssen einen Eigenanteil für den Schultransport zahlen, wenn Ihr Kind eine reguläre Grundschule besucht und keine Behinderung hat. Liegt Ihr Familieneinkommen über der Einkommensgrenze, beträgt der Eigenanteil 635 € pro Schüler.
- Die Einkommensgrenze für das Schuljahr 2026-2027 wurde auf 33.750 € festgesetzt.
Sollten sich Änderungen in der Situation Ihres Kindes ergeben, müssen Sie uns diese mitteilen.
Dies gilt beispielsweise für:
- Umzug innerhalb oder außerhalb der Gemeinde Apeldoorn: Dies kann sich auf Ihren Anspruch auf Schulbeförderung auswirken, da sich die Entfernung zwischen Ihrem Wohnort und der Schule durch den Umzug wahrscheinlich ändert.
- Schule: Wenn Ihr Kind die Schule verlässt oder auf eine andere Schule wechselt oder wenn Ihr Kind außerhalb der Ferienzeiten länger als zwei Wochen nicht zur Schule geht.
- Erstattung: Wenn Sie eine Erstattung für die Beförderungskosten im Rahmen einer anderen Regelung oder eines anderen Gesetzes erhalten.
Wenn Ihr Kind krank ist, müssen Sie dies dem Beförderungsunternehmen mitteilen.
Wie können Sie uns diese Änderungen mitteilen? Es gibt vier Möglichkeiten, uns Änderungen mitzuteilen:
- Melden Sie die Änderung direkt online (mit Ihrem DigiD).
- Senden Sie eine E-Mail an: leerlingenvervoer@apeldoorn.nl
- Rufen Sie die Telefonnummer 14 055 an.
- Senden Sie einen Brief an „Leerlingenvervoer“, Postfach 9033, 7300 ES Apeldoorn.
Sollten Sie Probleme mit dem Schulbusverkehr haben, können Sie sich an den Verkehrsbetreiber Willemsen de Koning wenden.
Sie können Ihre Beschwerde wie folgt einreichen:
Füllen Sie online ein Beschwerdeformular auf der Website von Willemsen de Koning aus. Nur so wird Ihre Beschwerde registriert und ist auch für die Gemeinde einsehbar.
Willemsen de Koning wird Ihre Beschwerde innerhalb von 5 Werktagen nach dem Datum der Einreichung schriftlich bearbeiten.
Wenn Sie nach 5 Werktagen keine Antwort erhalten haben oder Ihre Beschwerde nicht geklärt wurde, wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Apeldoorn. Sie können eine E-Mail senden an leerlingenvervoer@apeldoorn.nl oder rufen Sie die Nummer 14055 an und wählen Sie dann Option 3. Halten Sie bitte Ihre Beschwerdenummer bereit.
Der Beförderungsdienst hat 15 Minuten vor und nach der vereinbarten Abholzeit Zeit, Ihr Kind abzuholen. Darüber hinaus hat der Beförderungsdienst noch 5 zusätzliche Minuten (also insgesamt 20 Minuten) nach der Abholzeit Zeit, um die Eltern zu kontaktieren und ihnen mitzuteilen, falls er später eintreffen sollte.
Beispiel: Wenn die Abholzeit für 08:00 Uhr geplant ist und der Beförderungsdienst aufgrund einer Verspätung erst um 08:25 Uhr eintrifft, muss der Beförderungsdienst gemäß der Vereinbarung mit der Gemeinde ab 08:20 Uhr Kontakt mit den Eltern aufnehmen, um ihnen mitzuteilen, dass er sich verspätet.
Haben Sie eine dringende Meldung, die sofortiges Handeln des Beförderungsunternehmens erfordert, beispielsweise wenn Ihr Kind an diesem Morgen nicht abgeholt wurde? Dann können Sie dies dem Beförderungsunternehmen auf folgende Weise melden:
- Erstellen Sie eine Meldung in der WdK-App;
- Rufen Sie an unter: 026-3840210 (Gruppenbeförderung) oder 085-4894550 (Kundenservice);
- Senden Sie eine E-Mail an folgende Adresse: groepsvervoer@wdkgroep.nl.