Beschwerde über die Gemeinde

Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie von einem Beamten oder Verwaltungsmitarbeiter nicht korrekt behandelt wurden, können Sie eine Beschwerde einreichen. Zum Beispiel, weil der Beamte unfreundlich war oder weil Sie zu spät oder gar keine Antwort von uns erhalten haben? Bevor Sie eine Beschwerde einreichen, empfehlen wir Ihnen, zunächst die folgenden Informationen unter dem Button ‘Weiterlesen’ zu lesen.

 
Mehr lesen

  • Wenn Sie mit der Art und Weise, wie Sie von einem Mitarbeiter der Gemeinde behandelt wurden, nicht zufrieden sind.
  • Das Ereignis hat sich vor nicht mehr als einem Jahr zugetragen.
  • Sofern Ihre Beschwerde nicht bereits zuvor bearbeitet wurde.

In manchen Fällen handelt es sich nicht um eine Beschwerde, sondern beispielsweise um einen Einspruch oder eine Meldung bezüglich des öffentlichen Raums.

Einspruch

  • Sind Sie mit einer Entscheidung der Gemeinde nicht einverstanden, beispielsweise über die Erteilung einer Genehmigung oder die Gewährung von Sozialhilfe oder eines Zuschusses? Dann können Sie Einspruch einlegen.

Meldung zum öffentlichen Raum

  • Bezieht sich Ihre Beschwerde auf etwas, das auf der Straße kaputt ist, sehen Sie Verschmutzungen oder bemerken Sie Belästigungen? Dann melde es bitte. Die Meldungen betreffen beispielsweise Müll, Verschmutzung, Grünflächen, Hindernisse auf der Straße, defekte Laternen, Verkehr, Belästigungen, Graffiti, Wohnbetrug oder Unternehmen, die sich nicht an Umweltvorschriften halten. Mit einer Meldung teilen Sie uns mit, was los ist und wo sich das Problem befindet. So können wir uns darum kümmern.

Nach Einreichung Ihrer Beschwerde erhalten Sie stets eine Empfangsbestätigung.
Innerhalb von 5 Werktagen werden wir uns telefonisch mit Ihnen in Verbindung setzen, um weitere Einzelheiten zu klären und die weitere Vorgehensweise mit Ihnen zu besprechen. Zunächst versuchen wir immer, Ihre Beschwerde direkt mit Ihnen zu klären. Wenn dies gelungen ist und Sie zufrieden sind, ist die Beschwerde damit abgeschlossen. Andernfalls wird die betreffende kommunale Abteilung weitere Untersuchungen durchführen, und Sie erhalten hierzu eine schriftliche Rückmeldung.

Funktioniert die Online-Einreichung nicht? Dann senden Sie bitte einen Brief und geben Sie darin Folgendes an:

  • dass es sich um eine Beschwerde handelt
  • eine klare Beschreibung der Beschwerde
  • der Grund, warum Sie eine Beschwerde über dieses Verhalten einreichen
  • Ihr Name, Ihre Adresse und Ihre Telefonnummer
  • das Datum des Ereignisses
  • die Person und/oder Abteilung, die sich Ihrer Meinung nach nicht korrekt verhalten hat

Senden Sie Ihren Brief an

Gemeinde Apeldoorn
z. Hd.: Beschwerdekoordinator
Postfach 9033
7300 ES Apeldoorn

Sind Sie weiterhin unzufrieden?

Sind Sie mit der Art und Weise, wie Ihre Beschwerde bearbeitet wurde, nicht zufrieden? Dann wenden Sie sich bitte an die Nationaler Ombudsmann.