Eine Dringlichkeitsdebatte ist eine Ratsdebatte zu einem aktuellen Thema. Es handelt sich dabei um eine weniger formelle Form der Rechenschaftsabfrage gegenüber dem Bürgermeister- und Beigeordnetenkollegium. Anders als bei Aktionsanfragen bietet dieses Ratsinstrument Raum für eine Debatte zwischen allen Fraktionen im Gemeinderat. Fraktionen, die eine Dringlichkeitsdebatte führen möchten, geben ihre Fragen spätestens 24 Stunden vor der nächsten Plenarsitzung des Gemeinderats bekannt. Der Gemeinderat beschließt während der Plenarsitzung mit Stimmenmehrheit, ob die Dringlichkeitsdebatte tatsächlich stattfinden kann.