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Der Gemeinderat leitet die Gemeinde

Wer regiert eigentlich Apeldoorn? Das ist der Gemeinderat, indem er Richtlinien festlegt oder ändert. Der Rat hat verschiedene Möglichkeiten, dies zu tun. Was der Gemeinderat beschließt, wird vom Kollegium aus Bürgermeister und Beigeordneten umgesetzt.

Die Fraktionen und Ratsmitglieder

Die Sitzverteilung im Gemeinderat 2026–2030.

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Das Präsidium und die Geschäftsstelle

Erfahren Sie, welche Aufgaben das Präsidium wahrnimmt und wie die Ratskanzlei die Einwohner, die Ratsmitglieder und den Gemeinderat unterstützt.

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Was macht der Gemeinderat? In einer kurzen Animation sehen Sie, wie Apeldoorn verwaltet wird.

Dies sind die Mittel des Gemeinderats

Ein Änderungsantrag ist eine Textänderung an einem vom Bürgermeister- und Beigeordnetenkollegium vorgeschlagenen Ratsbeschluss. Sie können eingereichte Änderungsanträge über das Ratsinformationssystem einsehen.

Ein Antrag ist eine Stellungnahme des Rates zu einem Thema, das zur Beschlussfassung auf der Tagesordnung des Rates steht. Ein Antrag kann ein Wunsch, eine Bitte oder ein Auftrag sein. Außerdem kann ein Ratsmitglied mit einem Antrag seine Ablehnung gegenüber etwas zum Ausdruck bringen: Dies wird als Misstrauensantrag, als Misstrauensantrag (gegen einen oder mehrere Beigeordnete oder den gesamten Stadtrat) oder als Bedauernsantrag (dies ist etwas weniger schwerwiegend als ein Misstrauensantrag). Wenn der Rat einen Antrag annimmt, ist dies nicht bindend. Es handelt sich nicht um eine Änderung eines Beschlusses. Es ist jedoch eine vom Rat (bzw. der Mehrheit) getragene politische Stellungnahme.

Dies ist ein Antrag zu einem Thema, das nicht auf der Tagesordnung des Gemeinderats steht. Meistens geht es dabei um ein aktuelles Thema.

Ratsmitglieder stellen schriftliche Anfragen zu Ereignissen oder Plänen des Bürgermeister- und Beigeordnetenkollegiums, die nicht auf der Tagesordnung des Gemeinderats stehen. Das Kollegium muss diese Anfragen innerhalb von vier Wochen beantworten.

Am Ende jeder Ratssitzung kann ein Gemeinderatsmitglied während der Fragestunde eine Frage an den Bürgermeister und die Beigeordneten zu einem aktuellen Thema stellen. Ein Ratsmitglied muss die Frage spätestens um 16.00 Uhr am Tag der Ratssitzung einreichen. Der Vorstand des Gemeinderats kann die Anfrage ablehnen, wenn das Thema nicht präzise genug formuliert ist oder wenn das Thema bereits während der Ratssitzung an diesem Tag behandelt wird.

Aktuelle Anfragen bieten den Ratsmitgliedern die Möglichkeit, dem Bürgermeister- und Beigeordnetenkollegium mehrere Fragen zu einem Thema zu stellen. Die Fragen werden dem Kollegium im Voraus übermittelt und während der Gemeinderatssitzung beantwortet. Der Vorstand des Gemeinderats kann aktuelle Anfragen ablehnen, wenn das Thema nicht präzise genug formuliert ist oder wenn das Thema bereits während der Ratssitzung an diesem Tag behandelt wird.

Eine Dringlichkeitsdebatte ist eine Ratsdebatte zu einem aktuellen Thema. Es handelt sich dabei um eine weniger formelle Form der Rechenschaftsabfrage gegenüber dem Bürgermeister- und Beigeordnetenkollegium. Anders als bei Aktionsanfragen bietet dieses Ratsinstrument Raum für eine Debatte zwischen allen Fraktionen im Gemeinderat. Fraktionen, die eine Dringlichkeitsdebatte führen möchten, geben ihre Fragen spätestens 24 Stunden vor der nächsten Plenarsitzung des Gemeinderats bekannt. Der Gemeinderat beschließt während der Plenarsitzung mit Stimmenmehrheit, ob die Dringlichkeitsdebatte tatsächlich stattfinden kann.

Mit diesem Instrument wird der Stadtrat während einer Ratssitzung befragt oder zur Rechenschaft gezogen. Es handelt sich hierbei um ein ‘gewichtiges’ Instrument, das meist bei politisch heiklen Themen zum Einsatz kommt.

Hierbei handelt es sich um ein Kontrollinstrument, das der Gemeinderat als Ganzes durch einen Mehrheitsbeschluss einsetzen kann. Es ist eine (oftmals eingehende) Untersuchung einer (politischen) Angelegenheit. Ein Instrument mit großer politischer Tragweite. Im Januar 2012 wurde der Bericht über die Untersuchung des Gemeinderats zum Grundstücksunternehmen veröffentlicht. Und im Dezember 2005 erschien der Bericht über die Untersuchung des Gemeinderats im Fall Reesink.

Ein Vorschlag, der von einem Ratsmitglied eingebracht wurde und über den der Gemeinderat entscheidet. Ein Beispiel für einen Initiativvorschlag ist die Änderung der Verordnung über die Ladenöffnungszeiten.

Der rechtliche Rahmen des Rates

Der Stadtrat von Apeldoorn arbeitet auf der Grundlage lokaler Vorschriften.