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Bei der Anerkennung des ersten Kindes aus einer Partnerschaft muss die Mutter hinsichtlich der Wahl des Nachnamens anwesend sein. Auch sie muss einen gültigen Ausweis mitbringen.
Bei der Anerkennung eines zweiten oder weiterer Kinder aus einer Partnerschaft reicht eine schriftliche Einwilligung der Mutter zusammen mit einer Kopie ihres gültigen Ausweises aus.
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Bitte wenden Sie sich telefonisch an die Gemeinde unter der Nummer 14 055 und wählen Sie im Menü die Option 2.