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Häufig gestellte Fragen zur Förderung für die Wärmedämmung von Wohngebäuden

In dieser Übersicht finden Sie häufig gestellte Fragen zur Förderregelung.

Prüfen Sie ganz einfach, ob Sie Anspruch auf den Zuschuss für die Wärmedämmung Ihres Hauses haben, mit dem Fördermittelcheck.

Welche Art von Förderung kann ich beantragen?

Sie können auf verschiedene Weise einen Zuschuss beantragen:

  • im Vorfeld, wenn die Isolierungsmaßnahmen noch nicht durchgeführt wurden;
  • im Nachhinein, wenn die Maßnahmen vor weniger als 12 Monaten durchgeführt wurden;
  • Sie führen die Dämmarbeiten an Ihrer Wohnung selbst durch und reichen Ihre Belege anschließend bei der Gemeinde ein

Pro Adresse kann nur einmal eine Förderung beantragt werden.

Was brauche ich, um einen Zuschuss zu beantragen?

Sie melden sich mit Ihrem DigiD an. Geben Sie außerdem Ihre IBAN-Kontonummer ein. Darüber hinaus ist es wichtig, dass Sie einige Dokumente zur Hand haben, wenn Sie das Antragsformular ausfüllen:

  • Lohnabrechnung von Ihnen und gegebenenfalls Ihrem Partner (nur, wenn Sie weniger als 150% des Sozialminimums verdienen). Dazu gehören beispielsweise:
    • Regelmäßiges Einkommen aus Erwerbstätigkeit (Lohnabrechnung des letzten Monats)
    • Schwankendes Arbeitseinkommen (Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate)
    • Sozialleistung (z. B. ZW, WAO, WW, AOW, PW)
    • Rente
    • Einkünfte aus unternehmerischer Tätigkeit
  • Weitere Unterlagen, die sich auf Ihr Einkommen auswirken (nur, wenn Sie weniger als 150% des Sozialminimums verdienen). Dazu gehören beispielsweise:
    • Einkünfte aus (Unter-)Vermietung
    • Unterhalt für den Ehepartner und/oder die Kinder
    • Sonstige (regelmäßige) Einnahmen
  • Zwei Fotos, die während der Durchführung der Isolationsmaßnahmen aufgenommen wurden (nur auf nachträgliche Anfrage)
  • Rechnung des Bauunternehmers oder der Isolierfirma (nur bei nachträglicher Beantragung)

Ich habe bereits eine Dämmmaßnahme durchgeführt. Kann ich dafür auch noch einen Zuschuss erhalten?

Ja, das ist möglich, sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen. Diese Förderregelung richtet sich an Einwohner, die ihre Wohnung selbst dämmen möchten, sowie an Wohnungseigentümer, die diese Arbeiten an einen Bauunternehmer oder ein Unternehmen vergeben möchten. Darüber hinaus ist es auch möglich, die Förderung nachträglich, nach Durchführung der Dämmmaßnahmen, zu beantragen.

Wann muss ich die Dämmmaßnahmen durchführen, um eine Förderung zu erhalten?

Rechnungen dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung höchstens 12 Monate alt sein.

Woher weiß ich, ob ich alle Anforderungen erfülle?

Es ist ratsam, im Voraus die Fördermittelcheck durchlaufen. Dann wissen Sie, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, um den Zuschuss in Anspruch nehmen zu können. Die endgültige Bewilligung erfolgt im Nachhinein. Es gibt Anforderungen, die Sie während der Durchführung der Maßnahme(n) erfüllen müssen. Dazu gehören beispielsweise das Anfertigen von Fotos, das Befolgen von Die Tipps von Milieu Centraal (für Heimwerker) und umweltfreundliches Dämmen, beispielsweise bei der Hohlwanddämmung. Lesen Sie diese Website daher sorgfältig durch und wenden Sie sich bei Fragen über das Kontaktformular, telefonisch unter 14055 oder persönlich beim Energiepunkt an die Gemeinde.

Wie lautet mein Energieeffizienzlabel und wo finde ich es?

Das Energieeffizienzlabel gibt Aufschluss darüber, wie energieeffizient ein Haus ist und was Sie tun können, um es energieeffizienter zu machen. Auf diese Karte können Sie sehen, ob für Ihre Wohnung bereits ein Energieausweis vorliegt und ob dieser vorläufig oder endgültig ist.

Mein Energieeffizienzlabel ist zu hoch – kann ich trotzdem eine Förderung erhalten?

Dann muss Ihre Wohnung zwei oder mehr bauliche Teile aufweisen, die in schlechtem Zustand oder nicht gedämmt sind, und die Wohnung muss vor oder im Jahr 1995 erbaut worden sein, um für den Zuschuss in Frage zu kommen.Entscheidend ist, dass alle vor 1995 erbauten Wohnungen mit der Energieeffizienzklasse B oder C förderfähig sind, sofern sie zwei schlecht isolierte oder ungedämmte Gebäudeteile aufweisen.

Hat Ihre Immobilie die Energieeffizienzklasse A? Dann haben Sie keinen Anspruch auf diese Förderung. In diesem Fall stehen Ihnen möglicherweise jedoch landesweite Fördermittel zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie unter die Website der niederländischen Regierung.

Ich habe keinen gültigen Energieausweis – komme ich trotzdem in Frage?

Bei Wohnungen ohne gültigen Energieausweis wird die Anzahl der schlecht gedämmten Teile der Wohnung berücksichtigt. Sind zwei oder mehr der folgenden Teile des Hauses schlecht oder gar nicht gedämmt? Dann kommen Sie in Frage. Dabei handelt es sich um Schräg- oder Flachdach, Fassade, Hohlraum, Boden- oder Fußbodendämmung oder Verglasung.

Mein Einkommen liegt über 150% des Sozialminimums. Kann ich trotzdem einen Zuschuss für die Dämmung meiner Wohnung beantragen?

Diese Förderregelung ist nicht an eine Einkommensgrenze gebunden. Allerdings können Antragsteller mit einem Einkommen von bis zu 150% des Sozialminimums einen höheren Förderbetrag erhalten, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen, und zwar maximal 6.000,00 €. Wenn Ihr Einkommen höher ist als 150% des Sozialminimums, beträgt der maximale Förderbetrag 1.000 € (bzw. 1.500 €, wenn Sie gemeinsam mit Ihren Nachbarn einen Antrag stellen).

Wie hoch ist der Sozialhilfesatz 150%?

Wenn Sie monatlich netto den unten genannten Betrag oder weniger verdienen und die übrigen Voraussetzungen erfüllen, können Sie von der Gemeinde einen Zuschuss von maximal 6.000,00 € erhalten, um Dämmmaßnahmen an Ihrer eigenen Wohnung durchführen zu lassen. Wenn zusätzlich ein ISDE-Zuschuss in Frage kommt – eine landesweite Förderregelung –, können Dämmmaßnahmen für einen noch höheren Betrag durchgeführt werden. Ein Berater, der bei Ihnen zu Hause einen Energieberatungsbericht über Ihre Wohnung erstellt, wird dies genau berechnen und die Möglichkeiten prüfen. Im Antragsformular bitten wir Sie um eine Gehaltsabrechnung von Ihnen und gegebenenfalls Ihrem Partner sowie um weitere Unterlagen, die für die Prüfung erforderlich sind.

 
Alleinstehender (Elternteil) € 2.022,74
Verheiratet/in einer Lebensgemeinschaft lebend € 2.889,60
Alleinstehender (älterer) Rentenberechtigter € 2.261,96
Verheiratete/in einer Lebensgemeinschaft lebende Personen im Rentenalter € 3.100,95

Stichtag: 01.07.2026

Wo finde ich den WOZ-Wert meines Hauses?

Der WOZ-Wert Ihres Hauses wird jährlich vom GBLT festgelegt. Ihren WOZ-Wert finden Sie ganz einfach unter www.wozwaardeloket.nl Für diese Regelung ist der WOZ-Wert im Jahr 2022 maßgeblich. Beträgt dieser maximal 477.000 € und wohnen Sie im bebauten Gebiet von Apeldoorn, erfüllen Sie diese Voraussetzung. Liegt der WOZ-Wert Ihrer Immobilie über 477.000 € und wohnen Sie außerhalb des Stadtgebiets, können Sie ebenfalls einen Antrag stellen.

Warum können Eigenheimbesitzer außerhalb von Ortschaften, deren Wohnimmobilie einen WOZ-Wert von über 477.000 € aufweist, ebenfalls einen Zuschuss beantragen?

Eigentümer, die außerhalb des bebauten Gebiets wohnen, werden langfristig auf eine individuelle nachhaltige Heizlösung umsteigen müssen, da die Wahrscheinlichkeit gering ist, dass hier eine gemeinschaftliche Heizlösung entsteht. Um die Vorbereitung auf die Anschaffung einer Hybrid- oder vollelektrischen Wärmepumpe zu ermöglichen, können Bewohner des ländlichen Raums mit einem höheren WOZ-Wert auch den Zuschuss für die Wärmedämmung ihres Hauses beantragen. Der Betrag beträgt maximal

1.000 € bei einem Einzelantrag oder 1.500 €, wenn der Antrag gemeinsam mit mindestens drei Nachbarn gestellt wird.

Was muss auf den Fotos von den Arbeiten zu sehen sein?

Aus den Fotos muss hervorgehen, dass die Maßnahme tatsächlich in Ihrer Wohnung durchgeführt und die Arbeiten ordnungsgemäß abgeschlossen wurden. Achten Sie darauf, dass das verlegte Dämmmaterial und die Situation in der Wohnung gut zu erkennen sind.

Meine Wohnung gehört zu einer Eigentümergemeinschaft (VvE). Warum erhalte ich keine Förderung?

In den meisten Fällen verläuft die Dämmung bei einer Wohnung in einer Eigentümergemeinschaft etwas anders als bei einem Reihen- oder Einfamilienhaus. Als Eigentümer und Bewohner entscheiden Sie nicht allein, sondern die Eigentümergemeinschaft muss den zu ergreifenden Dämmmaßnahmen mit Mehrheit zustimmen. Aus diesem Grund wird die Regelung für Wohnungseigentümergemeinschaften zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft treten. Bundesweit stehen jedoch bereits Fördermittel für Maßnahmen und Beratung zur Verfügung. Lesen Sie mehr auf der Website der niederländischen Behörde für Unternehmertum (Rijksdienst voor Ondernemend Nederland).

Wird meine Isolationsmaßnahme überprüft?

Die umgesetzten Maßnahmen werden stichprobenartig überprüft. Der Fördermittelempfänger ist verpflichtet, dabei mitzuwirken.

Ich wohne in einem denkmalgeschützten Gebäude. Darf und kann ich es überhaupt dämmen?

Ja, das ist erlaubt. Möglicherweise ist für die Arbeiten eine Genehmigung erforderlich, oder es gibt Lösungen, die besser zu einem Denkmal passen.

Wenden Sie sich daher bitte zunächst an cultuur-erfgoed@apeldoorn.nl oder rufen Sie die Nummer 14055 an und fragen Sie nach dem Berater für Denkmalschutz, um Ihre Pläne zu besprechen.

Ich habe bereits zuvor von der Gemeinde einen Zuschuss in Höhe von 2000 Euro für die Dämmung meiner Wohnung erhalten, da ich ein geringeres Einkommen habe. Komme ich nun im Rahmen der Regelung „Lokaler Ansatz zur Dämmung von Eigentumswohnungen in Apeldoorn“ erneut in Betracht?

Ja, das ist möglich. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen und noch zwei Gebäudeteile haben, die gedämmt werden können, können Sie erneut einen Zuschuss beantragen. Der Höchstbetrag, mit dem Sie Ihr Haus nun dämmen können, beträgt dann 4.000,00. Der unabhängige Energieberater wird Sie darüber beraten, welche Maßnahmen die größten Energieeinsparungen bringen.

Welche Dämmmaßnahme sollte ich am besten ergreifen?

Benötigen Sie Hilfe bei der Entscheidung, welche Dämmmaßnahmen Sie am besten durchführen sollten? Ein Energieberater kann einen Energieberatungsbericht erstellen, der die besten Dämmmaßnahmen für Ihr Haus sowie eine Kostenübersicht enthält. Dies ist ein kostenloser Service. Auf dem Antragsformular für den Zuschuss können Sie angeben, dass Sie diesen Service in Anspruch nehmen möchten.

Worauf muss ich bei der Ausführung der Arbeiten achten?

  • Als Heimwerker ist es wichtig, dass Sie Die Tipps von Milieu Centraal folgt, damit auch das Ergebnis optimal ist. Für eine kostenlose und unabhängige Beratung zur Verbesserung der Nachhaltigkeit Ihres Hauses wenden Sie sich bitte an der Energiepunkt, Paslaan 1 in Apeldoorn.
  • Denken Sie außerdem daran, ausreichend Fotos zu machen: zwei Fotos während der Durchführung der Arbeiten. Für Heimwerker: zwei Fotos von der Stelle, an der die Dämmung angebracht wird, und zwei Fotos während der Durchführung der Arbeiten.

Ich habe in meinem Haus nicht genügend m² an Bodenfläche, Fenstern, Wänden oder Dach, um die Voraussetzungen zu erfüllen. Was nun?

Haben Sie eine kleinere Wohnung, sodass Sie die Mindestflächenanforderungen nicht erfüllen können? Dann wenden Sie sich bitte an subsidiewoningisolatie@apeldoorn.nl.

Ich möchte das selbst machen, brauche aber Ratschläge zu den Arbeiten, den Materialien und der Vorgehensweise. An wen kann ich mich wenden?

Als Heimwerker ist es wichtig, dass Sie Die Tipps von Milieu Centraal folgt, damit auch das Ergebnis optimal ist. Für eine kostenlose und unabhängige Beratung zur Verbesserung der Nachhaltigkeit Ihres Hauses können Sie sich an das „Energiepunt“, Paslaan 1 in Apeldoorn, wenden.

Ich möchte das Haus gerne gemeinsam mit den Nachbarn dämmen. Was muss ich dafür tun?

Wenn Sie mindestens zwei Nachbarn im selben oder einem angrenzenden Postleitzahl-6-Gebiet haben, können Sie auf der Grundlage eines gemeinsamen Angebots eines Bauunternehmers, Glasers oder Isolierfachbetriebs gemeinsam mit den Nachbarn einen Antrag auf den Zuschuss stellen. Jeder Nachbar reicht einen eigenen Antrag ein, wobei das gemeinsame Angebot und die Rechnung (die Rechnung kann auch individuell ausgestellt sein) dem Antrag beizufügen sind; jeder Antragsteller erhält maximal 1.500,00 € Zuschuss, sofern alle Bedingungen erfüllt sind. Nach der Durchführung der Dämmmaßnahmen müssen die Nachbarn jeweils innerhalb eines Monats nacheinander einen Antrag stellen.

Warum gibt es einen Preisunterschied zwischen einer Dämmung allein und einer gemeinsamen Dämmung mit den Nachbarn?

Die Stadt Apeldoorn möchte die Einwohner dazu anregen, ihre Wohnungen zu dämmen, und die Zusammenarbeit belohnen. Die gemeinsame Durchführung derselben Dämmmaßnahmen bringt oft Kostenvorteile mit sich. Außerdem sorgt dies dafür, dass Nachbarn den Kontakt zueinander suchen und dazu inspiriert werden, sich für mehr Nachhaltigkeit und Energieeinsparungen zu engagieren.

Wie lange dauert es, bis mir der Förderbetrag überwiesen wird?

Nach Erlass eines Förderbescheids wird Ihnen der Förderbetrag innerhalb von drei Wochen überwiesen.

Wenn Sie die Dämmarbeiten selbst durchführen, können Sie die Quittungen für die Dämmstoffe einreichen, um bis zu 1.000 € zurückzubekommen. Es ist auch möglich, den Zuschuss nachträglich zu beantragen, nachdem die Dämmmaßnahmen von einem Bauunternehmer durchgeführt wurden.

Antragsteller, deren Einkommen unter 150% des sozialen Mindestlohns liegt, müssen den Betrag nicht vorstrecken und erhalten daher keine Rückerstattung. Die Rechnungen des Bauunternehmers oder der Dämmfirma werden dann direkt von der Gemeinde beglichen.

Ich kann den Betrag nicht vorstrecken – kann ich diese Förderung dann trotzdem in Anspruch nehmen?

Wenn Ihr Einkommen unter dem Sozialminimum 150% liegt, müssen Sie den Betrag nicht selbst vorstrecken. Die Rechnung des Bauunternehmers oder der Dämmungsfirma wird direkt an die Gemeinde geschickt. Die Gemeinde bezahlt dann den Bauunternehmer. Wenn Sie sich jedoch nicht für die Abwicklung durch die Gemeinde entscheiden, müssen Sie den Bauunternehmer selbst bezahlen und die Rechnung bei der Gemeinde einreichen. Außerdem müssen Sie dann selbst den ISDE-Zuschuss beantragen. Der Betrag des ISDE-Zuschusses wird vom bewilligten kommunalen Zuschuss abgezogen.

Wenn Ihr Einkommen 150% über dem Sozialminimum liegt, müssen Sie den Betrag zunächst selbst vorstrecken. Möglicherweise können Sie mit einem Bauunternehmer oder Lieferanten eine längere Zahlungsfrist vereinbaren. Es gibt auch Möglichkeiten, Kredite über Ihre Bank/Ihren Hypothekengeber aufzunehmen oder der Wärmefonds.

Die Kosten für die Dämmmaßnahme sind höher als der Zuschuss. Kann ich diese Kosten ebenfalls erstattet bekommen?

Nein, Sie können nicht mehr als den für Ihre Situation geltenden Höchstzuschussbetrag erhalten. Möglicherweise können Sie jedoch auch den ISDE-Zuschuss der niederländischen Regierung in Anspruch nehmen.

Wenn Ihr Einkommen unter 150% des Sozialminimums liegt, ist es möglich, dass die Gemeinde auch in Ihrem Namen einen ISDE-Zuschuss beantragt. In diesem Fall können Sie möglicherweise Dämmmaßnahmen im Wert von mehr als 7.000,00 € durchführen. Der Höchstbetrag der ISDE-Förderung wird immer zuerst verrechnet. Danach folgt der Zuschussbetrag der Gemeinde, und sollte dann noch ein Restbetrag verbleiben, zahlen Sie diesen direkt an den Bauunternehmer oder das Dämmungsunternehmen. Hier einige Rechenbeispiele:

  1. Einwohner mit einem Einkommen von höchstens 150% des Sozialminimums, förderfähige Dämmmaßnahmen 7.350,– €
    Zahlung von:
    – ISDE 1.350,– € (fiktiver Betrag, abhängig von den Dämmmaßnahmen)
    – Zuschuss der Gemeinde Apeldoorn: 6.000,– €
  2. Einwohner mit einem Einkommen von höchstens 150% des Sozialminimums, förderfähige Dämmmaßnahmen 5.850,– €
    Zahlung von:
    – ISDE 950,– € (fiktiver Betrag, abhängig von den Dämmmaßnahmen).
    – Zuschuss der Gemeinde Apeldoorn: 4.900,– €

Kostenlose und unverbindliche Beratung sowie Unterstützung bei der Antragstellung

Sind Sie sich unsicher, ob Sie eine Dämmung mit Fördermitteln durchführen sollen? Wissen Sie nicht, wo Sie anfangen sollen? Dann melden Sie sich für ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch mit einem Energiecoach von deA an. Der Energiecoach kommt zu Ihnen nach Hause.

Oder benötigen Sie Hilfe bei der Antragstellung? Der Energiepunkt hilft Ihnen gerne weiter!