Zulagen und Leistungen

Wenn Sie berufstätig sind, gibt es in den Niederlanden Elterngeld. Dabei handelt es sich um dieselben Leistungen, auf die Niederländer mit Kindern Anspruch haben. Sie erhalten diese von der niederländischen Regierung.

Kindergeld

Für alle, die Kinder haben, als Zuschuss zu den Unterhaltskosten für ein Kind
Anträge bei der Sozialversicherungsanstalt (SVB)

Kindergebundenes Budget

Ein zusätzlicher Zuschlag für Personen, abhängig von der Höhe des Einkommens
Anträge bei der Finanzamt mit Ihrem DigiD.

Kinderbetreuungszuschuss

Wenn Sie einer Arbeit nachgehen, haben Sie auch Anspruch auf einen Kinderbetreuungszuschuss, um einen Teil
die Kosten für eine registrierte Kinderbetreuung erstattet zu bekommen
Anträge bei der Finanzamt mit Ihrem DigiD.

Sind Sie verheiratet oder haben Sie einen Partner (beim Finanzamt wird dieser als „Zuschlagspartner“ bezeichnet), dann müssen Sie dies bei der Antragstellung angeben
mitteilen, um zu verhindern, dass Sie einen zu hohen Zuschlag erhalten. Dies gilt auch, wenn Ihr Partner im Ausland wohnt. Erhalten Sie
Wird ein zu hoher Zuschlag berechnet, muss dieser stets zurückgezahlt werden.

Lebenshaltungskosten

Wenn Sie erwerbstätig sind, erhalten Sie ab dem 1. November 2022 keine Kinderbeihilfe mehr von der Gemeinde Apeldoorn.
Da Sie berufstätig sind, haben Sie Anspruch auf die staatlichen Zulagen und Leistungen. Vergessen Sie daher nicht, diese zu beantragen.

Geraten Sie in Schwierigkeiten?

Wenn der Gesamtbetrag, den Sie an Kindergeld und kindgebundenem Budget erhalten, geringer ist als der Unterhaltszuschuss, den Sie für Ihre Kinder erhalten,
Dann können Sie eine E-Mail an leefgeld@apeldoorn.nl senden. Fügen Sie bitte die Unterlagen des Finanzamts und der SVB bei. Wir prüfen dann, ob
Sie haben Anspruch auf eine Zulage.

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Hilfe?

  • Komm zum „Meet & Greet“, jeden Mittwoch von 13:00 bis 15:00 Uhr im Stadtteilzentrum Orca, Germanenlaan 360 in Apeldoorn
  • Außerdem können Sie einen Termin für die Sprechstunde der Sozialberater von Stimenz vereinbaren. Um einen Termin zu vereinbaren, können Sie
    Sie können uns dienstags, mittwochs und donnerstags zwischen 09:00 und 12:00 Uhr unter der Nummer 088 784 64 64 anrufen.
  • Weitere Informationen zu Sozialberatern.

DigiD-App

Die DigiD-App ist die einfachste Möglichkeit, sich sicher anzumelden. Sie müssen sich kein kompliziertes Passwort mehr merken.
Nur eine PIN, die Sie selbst festlegen. Laden Sie die DigiD-App über Google Play oder den Apple App Store herunter. Die App muss zunächst
aktiviert werden.

  1. Öffne die App und tippe auf ‘Aktivieren’.
  2. Die DigiD-App fragt, ob Sie die App bereits auf einem anderen Gerät nutzen. Wählen Sie ‘Nein’.
  3. Gib deinen DigiD-Benutzernamen und dein Passwort ein und tippe auf ‘Weiter’.
  4. Legen Sie einen PIN-Code fest und geben Sie ihn ein. Wiederholen Sie den PIN-Code. Damit melden Sie sich künftig an.
  5. Die App fragt Sie, ob Sie die Aktivierung per ‘ID-Check’ vornehmen möchten. Haben Sie ein iPhone? Tippen Sie dann auf ‘Scan starten’. Bei einem Android-Gerät beginnt der Scanvorgang sofort.
  6. Warten Sie 10 Sekunden. Die App bietet Ihnen dann die Möglichkeit, den Scan zu überspringen. Tippen Sie auf ‘Scan überspringen’.
  7. Sie erhalten eine SMS mit einem 6-stelligen Code. Geben Sie diesen Code in der DigiD-App ein.
  8. Sie sehen nun zwei orangefarbene Schieberegler. Lassen Sie diese aktiviert.
  9. Geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein, falls Sie dies noch nicht getan haben. Geben Sie anschließend den Bestätigungscode ein, der an Ihre E-Mail-Adresse gesendet wurde.
    wurde gesendet.

Ihre DigiD-App ist nun aktiviert. Sie können sie sofort nutzen.

Ein kurzes Video über DigiD auf Niederländisch und Englisch

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