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Melden Sie Ihren Umzug rechtzeitig an, um eine Geldstrafe zu vermeiden

Sie dürfen einen Umzug frühestens 4 Wochen vor und spätestens 5 Tage nach dem Umzugstermin melden. Endet die Frist von 5 Tagen an einem Samstag, Sonntag oder allgemein anerkannten Feiertag, verlängert sich die Frist bis zum nächsten Werktag. Melden Sie den Umzug später als 5 Werktage an? Dann gilt das Anmeldedatum als Umzugstermin.

Die Gemeinde hat das Recht, zu einem späteren Zeitpunkt weitere (Beweis-)Unterlagen anzufordern, wenn Zweifel an der Richtigkeit der Erklärung bestehen.

Verwaltungsstrafe

Wenn Sie Ihren Umzug nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist melden, können Sie eine Verwaltungsstrafe erhalten. Diese Geldstrafe beträgt höchstens 325 €.

Datenschutz

Die Gemeinde ändert Ihre Adresse im Personenregister (BRP). Auf der Website der niederländischen Regierung können Sie einsehen, welche Organisationen Ihre personenbezogenen Daten aus dem BRP einsehen können.