Sie dürfen einen Umzug frühestens 4 Wochen vor und spätestens 5 Tage nach dem Umzugstermin melden. Endet die Frist von 5 Tagen an einem Samstag, Sonntag oder allgemein anerkannten Feiertag, verlängert sich die Frist bis zum nächsten Werktag. Melden Sie den Umzug später als 5 Werktage an? Dann gilt das Anmeldedatum als Umzugstermin.